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Inland
133 Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen
Aktionsplan der Bundesregierung

133 Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Ursula von der Leyen  (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Ursula von der Leyen ]
Die Bundesregierung will Gewalt gegen Frauen noch stärker bekämpfen. Familienministerin Ursula von der Leyen präsentierte dazu einen Aktionsplan, der 133 Maßnahmen gegen jegliche Form von Übergriffen bündelt - häusliche und sexuelle Gewalt, Stalking, Frauenhandel, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung. "Gewalt gegen Frauen ist kein Randproblem, sondern etwas, das mitten unter uns und auch täglich geschieht", sagte die CDU-Politikerin. Daher müssten die Hilfsangebote für die Opfer ausgebaut und vernetzt werden, staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen stärker kooperieren.

37 Prozent aller Frauen Opfer von Gewalt

Laut von der Leyen werden 37 Prozent aller Frauen zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher Gewalt oder Übergriffen. Jede siebte Frau habe seit ihren 16. Lebensjahr sexuelle Gewalt in strafrechtlich relevanter Form erlebt. Jede vierte Frau erlebe Gewalt durch ihren Partner, wobei das Risiko in Trennungsphasen besonders hoch sei.

Mehr Hilfe für Migrantinnen

Darauf hatte bereits die Mitarbeiterin der Bund-Länder-Kommission "Gegen Gewalt gegen Frauen", Marion Steffens, im Deutschlandradio hingewiesen und mehr Hilfangebote für Migrantinnen in deren Muttersprache gefordert. Doch auch für deutsche Frauen seien Trennungsphasen eine "sehr gefährliche Zeit", betonte Steffens. "Die Zahl der Frauen, die in Trennungssituationen getötet werden, ist signifikant hoch", sagte sie.

Als Konsequenz aus der Arbeit der Kommission wurden im Aktionsplan Schwerpunkte künftiger Aktivitäten verankert. Dazu zählen laut von der Leyen insbesondere der Schutz von Migrantinnen, eine bessere Prävention und die Sensibilisierung von Ärzten für solche Vorkommnisse sein.

Der Aktionsplan setzt dort an, wo nach der ersten Version von 1999 noch besonderer Handlungsbedarf besteht: Beim Schutz von Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen, im Bereich der medizinischen Versorgung oder einer möglichst früh ansetzenden Prävention.

Stand: 27.09.2007 11:51 Uhr
 

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