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23.02.2012

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Inland
Jahrelanger Fluglärmstreit mit der Schweiz bald beendet?
Absichtserklärung unterzeichnet

Ende des ewigen Fluglärmstreits mit der Schweiz?

Flugzeug am Flughafen Zürich (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Flugzeug am Flughafen Zürich: Die Routen der Flieger sorgen seit Jahren für Streit. ]
Deutschland und die Schweiz wollen sich nach jahrelangem Streit um den durch den Flughafen Zürich-Kloten verursachten Lärm bis zum Sommer auf einen Fluglärm-Staatsvertrag einigen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und die Schweizerische Bundesrätin Doris Leuthard unterzeichneten nach Angaben des Berliner Verkehrsministeriums am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos eine entsprechende Absichtserklärung.

Demnach gibt es "Grundzüge für eine Lösung". Die Schweiz werde die Anzahl der Flüge über süddeutschem Gebiet verringern, eine genaue Zahl stehe aber noch nicht fest, sagte Leuthard laut der schweizerischen Nachrichtenagentur sda.

Staatsvertrag scheiterte 2001 am Schweizer Parlament

Beide Länder hatten im Jahr 2001 einen Staatsvertrag geschlossen, der den Süddeutschen mehr Lärmschutz gewähren sollte. Die Haupteinflugschneise nach Zürich-Kloten sollte demnach auf Schweizer Gebiet verlegt werden. Das Parlament in Bern stoppte das Abkommen jedoch. Berlin ergriff daraufhin einseitig Maßnahmen, die ab 2003 den Flugverkehr über der Bodensee-Region in Richtung Zürich-Kloten erheblich einschränkten und das Nachtflugverbot ausweiteten.

Audio: Staatsvertrag im Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz

AudioHans-Jürgen Maurus, ARD-Hörfunkstudio Genf 28.01.2012 16:17 | 2'29
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Daraufhin nahm die Flugbewegung über dicht besiedeltem Gebiet im Süden und Osten Zürichs stark zu. 2004 brachte die Schweiz den Fluglärmstreit mit Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter sollten klären, ob eine Entscheidung der EU-Kommission rechtens war, Deutschland die Einschränkungen von Anflugmöglichkeiten für den Flughafen Zürich-Kloten zu erlauben. Im Jahr 2010 entschied das Gericht, dass die von Berlin ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig seien.

Sollten sich die Regierungen auf einen Staatsvertrag einigen, müssten die Parlamente beider Länder noch zustimmen.

Stand: 28.01.2012 15:44 Uhr
 

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