Asylsuchende

Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlinge Wer? Wo? Wie viele?

Stand: 20.01.2015 18:53 Uhr

Im Jahr 2014 haben mehr als 200.000 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Woher kommen die Flüchtlinge, wie verteilen sie sich auf die Bundesländer und wie viele von ihnen dürfen tatsächlich bleiben? Wie steht Deutschland im EU-Vergleich da? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Von Alexander Steininger, tagesschau.de

Wer gilt als Flüchtling?

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die sich außerhalb ihres Heimatstaates aufhält, da ihr dort aufgrund ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Verfolgung droht.

Diese Definition gilt auch weitestgehend im deutschen Recht. Nach Paragraf 3 des Asylverfahrensgesetzes werden als Verfolgungsgründe unter anderem die Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt anerkannt. Ebenso werden unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung oder Bestrafung genannt sowie "Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind". Asyl kann von Menschen beantragt werden, die Schutz ihres Heimatstaats nicht in Anspruch nehmen können - oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen wollen.

Eine erweiterte Definition des Flüchtlings erfasst auch die nicht ins Ausland geflohenen, sogenannten Binnenflüchtlinge. Die Binnenmigration spielt in der öffentlichen Debatte so gut wie keine Rolle, obwohl laut UNHCR gut 33 Millionen Menschen weltweit im eigenen Land auf der Flucht sind. Es gibt aber auch Umwelt- bzw. Klimaflüchtlinge sowie Elends- und Wirtschaftsflüchtlinge, die etwa vor Hunger oder Umweltkatastrophen fliehen. Dies wird zumeist jedoch nicht als Asylgrund anerkannt.

Das Recht auf Asyl wurde 1949 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Die Gründe dafür lagen in den Erfahrungen und Lehren der Naziherrschaft in Deutschland. Viele Deutsche - Juden, Sozialisten, Künstler und andere - mussten vor der Verfolgung im Dritten Reich ins Ausland flüchten.

Wie viele Menschen beantragen Asyl und woher kommen sie?

Insgesamt verzeichnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im vergangenen Jahr 173.072 Erst- und 29.762 Folgeanträge auf Asyl - insgesamt also 202.834. Das sind insgesamt 59,7 Prozent mehr als 2013. Die Zahl der Asylsuchenden stieg damit auf ein Rekordhoch.

Hauptherkunftsland war im vergangenen Jahr Syrien: Von den hunderttausenden Bürgerkriegsflüchtlingen beantragten mehr als 41.000 Asyl in Deutschland. Danach kamen Serbien, Eritrea, Afghanistan, der Irak und Kosovo. Auf Platz sieben folgte Mazedonien vor Bosnien-Herzegowina, Albanien und Somalia.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 128.911 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 80.978 Entscheidungen, was einen Anstieg um 59,2 Prozent bedeutet. 33.310 Menschen wurden 2014 als asylberechtigt oder als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt, das waren 25,8 Prozent aller Asylbewerber.

Die im Vergleich zu den Gesamtanträgen recht niedrige Zahl an Entscheidungen kommt laut Pro Asyl durch einen Rückstau bei den Anträgen zustande - es gibt zu wenige Beamte, um die gesamte Anzahl an Anträgen bearbeiten zu können.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Beim Antrag in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Personaldaten sowie Fingerabdrücke registriert, um Mehrfachanträge in anderen Ländern auszuschließen. Die Entscheidung über eine Anerkennung des Asylantrags fällt in einer Anhörung, in der der Asylsuchende, ein Dolmetscher und ein Vertreter des BAMF anwesend sind. Dabei muss der Flüchtling darlegen, weshalb er verfolgt wird und warum eine Rückkehr nicht möglich ist. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:

1) Positive Entscheidung: Im vergangenen Jahr wurden 1,8 Prozent der Anträge, über die überhaupt entschieden wurde, als asylberechtigt nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt. Ein weitaus größerer Teil - 24,1 Prozent - wurde als Flüchtling nach der Genfer Konvention anerkannt. Der juristische Unterschied: Für eine Anerkennung als asylberechtigt, muss eine Verfolgung durch staatliche Stellen vorliegen - bei Repression durch nicht-staatliche Stellen (etwa eine Terrorgruppe) greift nur der Schutz durch die Genfer Konvention.
Faktisch genießen beide Gruppen in Deutschland aber die gleichen Rechte: Sie erhalten ein Aufenthaltsrecht zunächst für drei Jahre und Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Nach dieser Zeit wird noch einmal überprüft, ob die Gründe für das gewährte Asyl weiter bestehen. Wenn dies der Fall ist, können sie - wenn sie entsprechende Kriterien erfüllen - ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten oder, nach mindestens acht Jahren, auch eingebürgert werden.

2) Negative Entscheidung: Wird ein Antrag abgelehnt, muss die Person Deutschland verlassen. Gründe dafür können sein, dass etwa kein plausibler Grund für Asyl vorliegt oder ein Flüchtling aus einem "sicheren Herkunftsstaat" kommt. Die Folge: Er ist "ausreisepflichtig" und muss Deutschland verlassen. 2014 gab es 43.018 Ablehnungen (33,4 Prozent der entschiedenen Fälle). Im schlimmsten Falle bedeutet dies die Abschiebung. Bis dies passiert, oder wenn eine Ausreise nicht möglich ist sind die Flüchtlinge "geduldet". In dieser Zeit gilt der Abschiebeantrag als ausgesetzt, die Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsschutzgesetz. Nach Schätzungen von Pro Asyl leben derzeit über 100.000 "Geduldete" in Deutschland. Ein Grund für eine Aussetzung der Abschiebung kann sein, dass der Flüchtling durch eine schwere Krankheit reiseunfähig wird oder diese im Herkunftsland nicht behandelt werden kann. Weitere Gründe könnten sein, dass kein Pass für eine Rückkehr vorliegt oder die Herkunft eines Flüchtlings nicht zweifelsfrei geklärt werden kann.

3) Bei einer "formellen Entscheidung" wird nicht über die Rechtmäßigkeit des Antrags entschieden. Dies betraf in den letzten Jahren etwa 22 bis 36 Prozent der Anträge; 2014 traf dies auf 45.330 (oder 35,2 Prozent der geprüften) Anträge zu. Ein Grund für eine solche "sonstige Verfahrenserledigung" ist häufig, dass Deutschland aufgrund des Dubliner Vertrags nicht zuständig ist. Dieser Vertrag besagt, dass ein Flüchtling innerhalb der EU nur in dem Land Asyl beantragen kann, dass er als erstes betreten hat. Zumeist wird der Asylsuchende dann in das betreffende Land - beispielsweise Polen oder Italien - zurückgeschickt. Weitere Gründe können sein, dass ein Flüchtling nicht erreichbar oder der Antrag unzulässig ist.

Wie werden die Asylsuchenden auf die Bundesländer verteilt?

Um die Verteilung möglichst gerecht zu gestalten, legt der Königsteiner Schlüssel den exakten Anteil der Asylbegehrenden fest, die jedes Bundesland aufnehmen muss. Er wird jährlich entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder errechnet. Der deutsche Städte- und Gemeindetag klagt bereits seit langem über die finanzielle Belastung durch die Unterbringung von Flüchtlingen und fordert Unterstützung vom Bund.

2013 nahm Nordrhein-Westfalen die meisten Flüchtlinge auf: 23.719 Erstanträge wurden in dem Bundesland registriert. Danach kamen Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Die wenigsten Flüchtlinge nahmen der Stadtstaat Bremen und das Saarland auf. Sehr unterschiedlich ist dabei die Wohnungsquote, also die Zahl der Flüchtlinge, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften, sondern in eigenen Wohnungen leben. Im bundesweiten Durchschnitt liegt sie bei 55 Prozent. Bei den Spitzenreitern Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz waren 2013 über 90 Prozent der Flüchtlinge in einer eigenen Wohnung untergebracht. Bei den Schlusslichtern Brandenburg und Baden-Württemberg lebt dagegen nur gut ein Drittel in ihrer eigenen Wohnung.

Welche Rechte und Pflichten haben Asylsuchende?

Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie für mindestens ein Jahr kaum Chancen auf einen Job, weil sie keinen freien, sondern nur einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Ihnen gegenüber gelten Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge bei den Arbeitsagenturen als "bevorrechtigte Arbeitnehmer". Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge ohne die oben beschriebenen Einschränkungen arbeiten.

Während der ersten Zeit erhalten sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Häufig sind dies Wertcoupons oder Marken, die sie in bestimmten Geschäften einlösen können. Wird ein Asylsuchender als Flüchtling anerkannt erhält er dagegen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Er hat damit Anspruch auf Unterstützung durch beispielsweise das Arbeitslosengeld II oder die Alterssicherung.

Die sogenannte Residenzpflicht - also die Verpflichtung für einen Asylsuchenden, sich während dieser Phase nur in der ihm zugeordneten Region aufzuhalten - wurde nach massenhaftem Protest von Flüchtlingen und Menschenrechtsorganisationen stark abgeschwächt. Prinzipiell dürfen Flüchtlinge sich also innerhalb Deutschlands bewegen. Allerdings kritisieren Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl zahlreiche Ausnahmen, etwa wenn bei der Registrierung im Zuge der Erstaufnahme nicht mitgewirkt wurde oder eine Straftat befürchtet wird. Diese Maßnahmen würden es den Ausländerbehörden durch die Hintertür erlauben, die Residenzpflicht weiterhin durchzusetzen.

Wie viele Menschen werden anerkannt, wie viele tatsächlich abgeschoben?

Im vergangenen Jahr wurden 33.310 Menschen als asylberechtigt nach Artikel 16 des Grundgesetzes und als Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Diese Menschen haben gute Chancen, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Dazu kommen 5174 Menschen, denen "subsidiärer Schutz" gewährt wird. Dies trifft auf Menschen zu, die nicht asylberechtigt sind, aber nicht in ihr Heimatland geschickt werden können, etwa weil ihnen im Zuge eines juristischen Verfahrens dort Folter oder sogar die Todesstrafe droht. Subsidiär Geschützte erhalten zunächst ein Aufenthaltsrecht für ein Jahr, das um zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Danach wird ihr Status erneut geprüft.

Für eine weitere Gruppe von 2079 Menschen gilt ein Abschiebeverbot. Gründe dafür können sein, dass keine Verkehrsverbindung besteht (wie zum Beispiel in den von der Ebolaepidemie betroffenen Ländern in Westafrika), dass eine Krankheit des Flüchtlings eine Reise verhindert oder dass sich ein anderes Familienmitglied im Asylverfahren befindet. Wenn man diese Zahlen zusammenrechnet (40.563) und durch die Zahl der Entscheidungen über Asylanträge teilt (128.911) erhält man die sogenannte Gesamtschutzquote. Sie lag im vergangenen Jahr bei 31,5 Prozent.

Demgegenüber standen im Jahr 2014 45.330 "formelle Entscheidungen" (35,2 Prozent der Anträge, über die entschieden wurde) und 43.018 Ablehnungen (33,4 Prozent) - letztere sind damit offiziell "ausreisepflichtig".

Die Zahl der Abschiebungen liegt für das vergangene Jahr noch nicht vor. 2013 wurden 2909 Personen auf dem Land- und Seeweg und 7289 auf dem Luftweg abgeschoben. Insgesamt schickte die Bundesrepublik also 10.198 Menschen in ihre Heimat bzw. das Erstaufnahmeland der EU zurück. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor.

Die meisten Menschen wurden nach Serbien abgeschoben: 1902 (per Luftweg). Dicht gefolgt von dem EU-Mitglied Polen, wohin 1866 Menschen geschickt wurden. Danach folgen mit einigem Abstand Belgien und Mazedonien. Flüchtlinge, die in ein Land außerhalb der EU abgeschoben werden, können (vorerst) kein Asyl mehr beantragen.

Anders ist es bei Flüchtlinge, die in ein anderes EU-Land abgeschoben werden: Sie können dort Asyl beantragen - das trifft auf einen Großteil aller Abschiebungen zu. Der Grund: Ein Flüchtling kann nach dem Dubliner Verfahren innerhalb der EU nur in dem Land Asyl beantragen, das er als erstes betreten hat. Für Tausende Flüchtlinge, die mit dem Boot versuchen, das Mittelmeer zu überqueren, sind dies häufig Länder wie Griechenland, Italien oder Spanien. Dieses Abkommen haben auch andere Staaten des Schengenraums ratifiziert, die nicht Mitglied der EU sind, wie die Schweiz oder Norwegen. Doch auch bei der Ausweisung in europäische Länder gibt es Bedenken. So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Abschiebungen dorthin nur zulässig seien, wenn sie dort keiner "erniedrigenden Behandlung" ausgesetzt sind.

Abschiebungen in andere EU- bzw. Schengenstaaten sind dennoch ohne weiteres möglich. Das gleiche gilt für die sogenannten "sichere Herkunftsstaaten". Dazu zählen - neben den europäischen Staaten - Ghana, Senegal sowie seit November 2014 auch Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern, sowie aus den EU- oder Schengen-Mitgliedsstaaten haben generell keine Erfolgsaussichten.

Wie viele Flüchtlinge nehmen andere europäische Länder auf?

Im Jahr 2013 wurden laut Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der gesamten EU 436.695 Asylanträge gestellt. In absoluten Zahlen wurden die höchsten Zuwächse im Vergleich zum Vorjahr in Deutschland (+63,5 Prozent), Italien (+61,0 Prozent) und Schweden (+23,7 Prozent) registriert. In der Schweiz - die nicht EU-Mitglied ist - gingen die Antragszahlen zurück. Dennoch nimmt die Schweiz pro Kopf mehr Flüchtlinge auf als Deutschland.

Laut Zahlen des BAMF nimmt innerhalb der EU Schweden - umgerechnet auf die Einwohnerzahl - die meisten Flüchtlinge auf. Auf 1000 Einwohner kommen hier 5,7 Asylanträge. Dicht dahinter kommt der kleine Inselstaat Malta mit 5,3 Anträgen je 1000 Einwohner. In Deutschland werden 1,6 Asylanträge pro 1000 Bewohner registriert - innerhalb Europas liegen wir damit eher im Mittelfeld.

Die Zahlen des Flüchtlingswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) zu dieser Frage unterscheiden sich leicht von denen des BAMF. Was die Rangliste der Länder betrifft, kommen sie aber in etwa zum selben Ergebnis.

Wie viele Menschen sind weltweit auf der Flucht und wo gibt es die meisten Flüchtlinge?

Das Ausmaß von Flucht und Vertreibung hat vor allem durch die zahlreichen bewaffneten Konflikte weltweit den höchsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht: Bis Mitte 2014 verzeichnete das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) 56,7 Millionen Flüchtlinge sowie Vertriebene innerhalb der eigenen Landesgrenzen. Die meisten Flüchtlinge stammen aus Syrien, wo mehr als drei Millionen ihre Heimat verlassen mussten. Auch gut 2,8 Millionen Afghanen sind vor Krieg, Gewalt, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen in ihrem Heimatland auf der Flucht.

Die weitaus meisten Flüchtlinge werden von - häufig eher armen - Ländern aufgenommen, die unmittelbar an die Heimatländer der Flüchtlinge grenzen. So nahmen etwa der Libanon, die Türkei oder Jordanien seit 2011 insgesamt mehr als zwei Millionen Syrer auf, die sich vor dem Bürgerkrieg in ihrem Land in Sicherheit gebracht haben. Im Libanon kommen laut UNHCR 257 Flüchtlinge auf 1000 Einwohner (in Deutschland sind es laut Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nur 1,6). Auch andere eher arme Länder wie Pakistan oder Iran nahmen jeweils rund eine Millionen Flüchtlinge auf.

Wie viele Deutsche haben einen Migrationshintergrund?

Laut dem Mikrozensus 2013, den das Statistische Bundesamt veröffentlicht, lebten 2013 rund 80,6 Millionen Menschen in Deutschland. Davon hatten 20,5 Prozent, oder 16,5 Millionen, einen Migrationshintergrund. Von diesen hatten wiederum 58,8 Prozent, oder 9,7 Millionen die deutsche Staatsbürgerschaft. 6,8 Millionen Menschen lebten als Ausländer in Deutschland.

Als "Mensch mit Migrationshintergrund" zählt das Statistische Bundesamt "alle, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborene mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil."