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Fragen und Antworten

Der Fiskalpakt und seine Bedeutung

Muss Deutschland schneller sparen?

Der Fiskalpakt verschärft die Bestimmungen der Schuldenbremse, die seit 2009 im Grundgesetz steht. Gleichzeitig beinhaltet der Vertrag, dass Deutschland Kompetenzen an die EU abgibt. Die Kritiker sehen deshalb die deutsche Haushaltshoheit gefährdet. tagesschau.de erklärt die Hintergründe.

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Auf was haben sich die Staaten verständigt, die den Fiskalpakt unterzeichnet haben?

Premierminister David Cameron
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Der britische Premier Cameron lehnt den Fiskalpakt ab.

Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich 25 der 27 EU-Staaten dazu, ihre Haushaltsdefizite in den Griff zu bekommen und jeweils eine Schuldenbremse nach deutschem Modell einzuführen. Die Schuldenbremse muss rechtlich auf Verfassungsebene oder auf vergleichbarer Ebene verankert werden. Nach der Theorie des Fiskalpakts müssen die Staatshaushalte ausgeglichen sein oder sogar einen Überschuss aufweisen. In der Praxis heißt das, dass die Neuverschuldung mittelfristig nicht mehr als 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft betragen darf.

Die Vorgaben des Fiskalpakts beziehen sich dabei auf das sogenannte strukturelle Defizit, bei dem Konjunktureffekte und einmalige Sonderausgaben nicht berücksichtigt werden. Die Vorgabe betrifft die Staatsfinanzen insgesamt - in Deutschland sind das Bund, Länder, Kommunen und Sozialkassen.

Die Regeln des Fiskalpakts verschärfen das so genannte Maastricht-Kriterium erheblich. Nach dem Vertrag von Maastricht von 1992 ist eine Neuverschuldung in Höhe von drei Prozent erlaubt. Die Schulden insgesamt dürfen nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Gegen das Maastricht-Kriterium hat Deutschland bereits mehrfach verstoßen. Eine Neuverschuldung von 0,5 Prozent oder weniger wurde von Deutschland zwischen 2000 und 2010 nur drei Mal eingehalten.

Was passiert, wenn ein Land die Vorgaben nicht einhält?

Überschreitet das Defizit eines Staates die Obergrenze, greifen weitgehend automatisch die Sanktionen, die die EU-Kommission vorschlägt. Nur eine Mehrheit kann dieses Defizitverfahren dann noch stoppen. Bisher musste mit Mehrheit beschlossen werden, ein solches Verfahren überhaupt einzuleiten.

Überschreitet die Gesamtverschuldung eines Landes den in Maastricht festgelegten Wert von 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts, muss das Land seine Ausgaben kürzen, und zwar jährlich um fünf Prozent der Summe, die über der Obergrenze liegt.

Ob die nationalen Schuldenbremsen entsprechend rechtlich verankert werden, überprüft der Europäische Gerichtshof EuGH. In letzter Konsequenz kann der EuGH hohe Geldstrafen in Höhe von bis zu 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verhängen. Für Deutschland hieße das, dass das Land mehr als 2,5 Milliarden Euro zahlen müsste. Klagen kann jedes Unterzeichnerland, nicht aber die EU-Kommission, weil der Fiskalpakt nicht alle 27 EU-Staaten umfasst.

Wann tritt der Fiskalpakt in Kraft?

Plakate zur Abstimmung des Fiskalpakts in Irland
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In Irland stimmte das Vok über den Fiskalpakt ab.

Der Fiskalpakt soll Anfang 2013 in Kraft treten. Bis dahin muss er von 12 der 17 Euro-Staaten ratifiziert werden. Sollte die Ratifizierung schneller erfolgen, kann der Fiskalpakt auch eher in Kraft treten. Als erstes Land hat Griechenland seine Zustimmung erteilt, es folgten Portugal, Slowenien und aktuell auch Spanien. Irland hat vor der Ratifizierung das Volk abstimmen lassen. Ein solches Referendum ist vorgeschrieben, wenn die Änderung der EU-Verträge eine Änderung der irischen Verfassung nach sich zieht.

In Deutschland stimmten Bundestag und Bundesrat dem Fiskalvertrag mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit zu. Für die Ratifizierung ist aber auch die Unterschrift des Bundespräsidenten notwendig. Joachim Gauck kündigte nach einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts jedoch an, die Unterzeichnung zu verschieben, um den Verfassungsrichtern Zeit für die Prüfung von Eilanträgen der Fiskalpakt-Gegner zu geben.

Die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat war notwendig, weil der Fiskalpakt in die Autonomie des Landes eingreift. Deutschland beschränkt durch den Fiskalpakt seine Möglichkeiten, die Vorgaben des Grundgesetzes zur Haushaltsführung von Bund und Ländern künftig zu ändern. Zudem räumt Deutschland anderen Staaten die Möglichkeit ein, gegen die innenpolitische Entscheidung über den Haushalt Klage vor dem EuGH zu erheben. Defizitstaaten sind in Zukunft dazu verpflichtet, ihre Haushalte in Grundzügen dem EU-Ministerrat und der EU-Kommission vorzulegen und genehmigen zu lassen.

Die Regeln des Fiskalpakts gelten nicht für Großbritannien und Tschechien. Beide Länder haben den Vertrag aufgrund inhaltlicher und rechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet. Tschechien will aber den Regeln des Fiskalpakts auch ohne Unterschrift folgen.

Bund und Länder haben sich bereits über die Schuldenbremse verpflichtet zu sparen. Was ändert sich durch den Fiskalpakt daran?

Die deutsche Schuldenbremse entfaltet erst 2016 für den Bund und 2020 für die Länder ihre volle Wirkung. Die Länder dürfen dann gar keine neuen Schulden aufnehmen. Die Neuverschuldung des Bundes ist auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Bund und Länder könnten nach dem Fiskalpakt dazu gezwungen werden, schneller zu sparen. Der Fiskalpakt soll ab 1. Januar 2013 in Kraft treten und innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Über mögliche Übergangsfristen entscheidet die EU-Kommission. Wahrscheinlich aber werden diese Fristen nicht über Jahre laufen.

Während sich die bereits festgeschriebene Schuldenbremse nur auf Bund und Länder bezieht, berücksichtigt der Fiskalpakt alle öffentlichen Schulden. Dazu zählen auch die von Kommunen und Sozialsystemen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürchtet, dass nach Umsetzung des Fiskalpakts die Kommunen bereits 2014 nicht mehr handlungsfähig sind, weil ihnen schlicht das Geld fehlt.

Welche verfassungsrechtlichen Bedenken gibt es?

Ministerpräsidenten verhandeln über den Fiskalpakt.
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Auch die Ministerpräsidenten fürchten um ihre Budgethoheit.

Die Kritiker bemängeln, dass die Haushalts- und Kontrollrechte des Bundestags beschnitten werden. So verweisen die Juristen Andreas Bovenschulte und Andreas Fisahn in einem Diskussionspapier auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die die Budgethoheit des Parlaments als einen Kernbestandteil der Demokratie definieren. Mit dem Fiskalpakt werde auf europäischer Ebene eine Zentralisierung geschaffen, die über die von Bundesstaaten hinaus gehe. Bovenschulte und Fisahn fordern deshalb eine Volksabstimmung über die neue Machtverteilung zwischen Deutschland und der Europäischen Union.

Die Linksfraktion will direkt nach den Abstimmungen über Fiskalpakt und ESM in Bundestag und Bundesrat das Bundesverfassungsgericht anrufen und so die Unterzeichnung der Gesetze durch Bundespräsident Joachim Gauck stoppen. Auch die ehemalige SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, deren Verfassungsklage sich schon mehr als 12.000 Bürger angeschlossen haben, will das Gericht demnach um eine einstweilige Anordnung ersuchen.

Das Bundesverfassungsgericht bat bereits Bundespräsident Joachim Gauck, die Gesetze über Fiskalpakt und ESM-Vertrag vorerst nicht zu unterzeichnen, um Zeit für die Prüfung der Eilanträge zu haben, bevor mit einer Ratifizierung vollendete Tatsachen geschaffen werden, die Deutschland völkerrechtlich binden. Gauck kündigte an, dieser Bitte nachzukommen.

Durch welche Maßnahmen soll der Fiskalpakt ergänzt werden?

Der Fiskalpakt ist eng mit dem dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM verknüpft. So sollen nur die Länder Geld aus dem ESM erhalten, die den Fiskalpakt ratifiziert und umgesetzt haben. Flankiert wird der Fiskalpakt durch eine Reihe von Maßnahmen, die SPD und Grünen die Zustimmung ermöglicht haben. So erklärt sich die Bundesregierung bereit, mehr für Wachstum und neue Arbeitsplätze in Europa zu tun und eine Besteuerung der Finanzmärkte möglichst bis Ende 2012 auf den Weg zu bringen.

Der ESM soll den im Mai 2010 gespannten ersten "Rettungsschirm" EFSF ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euro-Länder und ihrer Währung beitragen. Der ESM hat seinen Sitz in Luxemburg und verfügt über ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro. Damit sollen Mitgliedsstaaten der Eurozone unterstützen werden, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe ist an strikte Auflagen geknüpft. Deutschland muss 2012 rund 8,7 Milliarden Euro Kapital in den ESM einzahlen.

Stand: 30.06.2012 00:08 Uhr

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