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Bundesverfassungsgericht

Verhandlungen über ESM und Fiskalpakt

Verfassungsrichter trotzen dem Zeitdruck

Das Bundesverfassungsgericht will sich für seine Entscheidung über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zur Euro-Rettung offenbar mehr Zeit nehmen als ursprünglich angenommen. Bisher hieß es, dass der Zweite Senat schon in "wenigen Wochen" über den von den Klägern beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheiden werde.

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle
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Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle sprach von einer schwierigen Abwägungsfrage.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kündigte in Karlsruhe zu Verhandlungsbeginn eine "verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung" an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne. Dieses so genannte "Zwischenverfahren" könnte nach Angaben von Prozessbeteiligten bis zu drei Monate dauern.

Zwar würden in einem Eilverfahren normalerweise nur die jeweiligen Nachteile abgewogen, die entstehen, wenn dem Eilantrag stattgegeben wird oder nicht, erläuterte Voßkuhle. Solch eine reine Folgenabwägung ohne Aussagen über den Gehalt der Klagen werde aber im konkreten Fall womöglich international nicht verstanden. "Wir sehen doch alle die Schlagzeilen: 'Euro-Rettung durch Deutschland gestoppt.'" Sinnvoll sei deshalb, sich etwas mehr Zeit zu lassen und eine erste inhaltliche Prüfung vorzunehmen. Als Zeitrahmen wurden drei Monate genannt. Dann wäre eine "sehr sorgfältige summarische Prüfung" der Maßnahmen möglich und nicht nur - wie sonst in Eilverfahren - eine Folgenabwägung. Andererseits hätten die Kläger aber anspruch auf ein ordentliches zweigeteiltes Verfahren mit einer gründlichen Prüfung im Hauptsacheverfahren.

Voßkuhle bezeichnete die Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren deshalb als "in mehrfacher Hinsicht nicht einfach". Denn: Was wäre, wenn das Gericht beide Gesetze per Eilentscheid zunächst stoppen und sie später doch für verfassungsgemäß erklären würde? Und wie wäre umgekehrt die Situation zu beurteilen, wenn sich die Richter gegen eine einstweilige Anordnung entscheiden und ESM und Fiskalpakt später nach genauer Prüfung doch kippen?

Schäuble warnt vor Verzögerung

Damit stemmt sich das Gericht gegen den Zeitdruck. Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen der eingereichten Klagen verschoben. Für das Eilverfahren war eigentlich mit einer Dauer von bis zu drei Wochen gerechnet worden. Jetzt könnten es bis zu drei Monate werden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mahnte: Eine deutliche Verschiebung des ESM über den Juli hinaus "könnte eine erhebliche Verunsicherung der Märkte bedeuten". Die Krisensymptome würden verstärkt, "mit negativen ökonomischen Folgen", sagte Schäuble. Die Spekulationen über den Euro-Austritt einiger Länder würden angeheizt. Zum Ende der rund neunstündigen Vergandlung bat er erneut um eine schnelle Entscheidung: "Die Nervosität der Märkte ist sehr groß. Die Bundesregierung möchte keinen Druck ausüben - doch es ist eine Frage von Wochen."

Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm und Fiskalpakt verzögert sich
tagesschau 16:00 Uhr, 11.07.2012, Kolja Schwartz, SWR

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Mehrere Klagen gegen ESM und Fiskalpakt

Die Karlsruher Richter verhandelten über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten mehr Haushaltsdisziplin auferlegt. Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von 12.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linkspartei im Bundestag.

Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, diese Gesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat.

Stand: 10.07.2012 22:26 Uhr

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