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Fiskalpakt

Verhandlung in Karlsruhe

Eilanträge gegen ESM und Fiskalpakt vor Gericht

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über mehrere Eilanträge zum Stopp des Euro-Rettungsschirms ESM und des neuen EU-Fiskalpakts für mehr Haushaltsdisziplin. Beides sind tragende Säulen in der Strategie der Euro-Länder zur Bewältigung ihrer Schuldenkrise.

Darf Gauck unterzeichnen oder nicht?

Bei den Eilanträgen geht es zunächst nur um die Frage, ob Bundespräsident Joachim Gauck bis zur Entscheidung in der Hauptsache die beiden Ratifizierungsgesetze unterschreiben darf oder nicht. Mit einer Entscheidung über die Frage, ob der ESM und der Fiskalpakt gegen das Grundgesetz verstoßen, wird in einigen Wochen gerechnet. An der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe nimmt auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble teil.

Es geht um die Haushaltsrechte des Bundestags

Dem Zweiten Senat des Gerichts liegen mehrere Eilanträge und Klagen vor, unter anderem vom Verein "Mehr Demokratie" um die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, der sich 12.000 Bürger angeschlossen haben. Die Kläger argumentieren, die beiden Verträge griffen zu tief in die Haushaltsrechte des Bundestags ein.

Deutscher Einsatz von bis zu 190 Milliarden Euro

Würde Gauck die beiden Gesetze vor der Entscheidung in der Hauptsache unterschreiben, käme Deutschland zudem nicht mehr aus diesen neuen internationalen Verpflichtungen heraus. Der ESM soll klammen Euro-Ländern mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro helfen können. Dafür steht Deutschland mit 22 Milliarden Euro in bar und weiteren 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital gerade. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Unterzeichnerländer zur Einführung von Schuldenbremsen.

So funktioniert der ESM
tagesschau24, 10.07.2012, Sonja Wielow, ARD-aktuell

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Stand: 10.07.2012 00:54 Uhr

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