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10.02.2012

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Der frühere NRW-Landeschef der FDP, Jürgen Möllemann (Foto: picture-alliance/ dpa)
Gericht bestätigt Millionenstrafe gegen die FDP
Gericht bestätigt Millionenstrafe gegen die FDP

"Möllemann hat offensichtlich viel Geld bewegt"

Von 1996 bis 2002 lenkte der damalige NRW-FDP-Chef Möllemann verdeckte Spenden in die Parteikasse. Bis heute konnte die FDP nicht klären, von wem der 2003 verstorbene Möllemann das Geld bekommen hat. Deshalb muss die Partei jetzt knapp 3,5 Millionen Euro Strafe zahlen.

Von Ulf Morling, rbb-Hörfunk Berlin

Barspenden in Millionenhöhe sind jahrelang widerrechtlich durch Jürgen Möllemann in die Parteikasse der FDP geflossen. Das sah das Berliner Verwaltungsgericht als erwiesen an. Der damalige Schatzmeister der Partei, Hans-Joachim Kuhl, habe die Barspenden auf Anweisung Möllemanns in Kleinbeträge gestückelt. Unter anderem Strohmänner hätten dann die Gelder als ihre Spenden in die Parteikasse gezahlt. Damit sei gegen das Parteiengesetz verstoßen worden, stellten die Richter im Urteil fest. Die Strafe dafür sei von der Bundestagsverwaltung richtig festgelegt worden.

Millionenstrafe gegen die FDP:

Die Bundestagsverwaltung hatte im Sommer 2009 gegen die FDP wegen der Möllemann-Affäre einen Strafbescheid über insgesamt 4,3 Millionen Euro verhängt. Möllemann hatte nach Feststellung der Parlamentsverwaltung als FDP-Chef in Nordrhein-Westfalen zwischen 1996 und 2002 illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die FDP-Kassen geschleust.

Die FDP hatte mit einem deutlich geringeren Betrag gerechnet und war gegen den Bescheid vor das Berliner Verwaltungsgericht gezogen. 873.500 Euro hatte die Partei vor sieben Jahren vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt - gemäß eigener Berechnungen zu dem im Jahr 2002 entstandenen Schaden.

Nach der Gerichtsentscheidung müssten die Liberalen nun weitere knapp 3,5 Millionen Euro überweisen. Die Partei will das Urteil allerdings nicht hinnehmen und die dagegen zugelassenen Rechtsmittel ausschöpfen.
 

Eine Million Euro vom Nummernkonto in Luxemburg

"Möllemann hat offensichtlich viel Geld bewegt", sagte im Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgericht selbst der Anwalt der Liberalen, Christopher Lenz. Unter anderem war FDP-Wahlkampfmanager Fritz Goergen nach Luxemburg gefahren und hatte von einem Nummernkonto des damaligen nordrhein-westfälischen FDP-Chefs Möllemann eine Million Euro abgehoben. Vor der Bundestagswahl 2002 wurde damit eine Briefwurfsendung an alle Haushalte in NRW finanziert. Der Titel: "Klartext. Mut. Möllemann!" Als die Bundes-FDP das mitbekam, schickte sie umgehend Prüfer zu Möllemanns Landesverband.

Hintergrund:

Das umstrittene Wahlkampf-Flugblatt des FDP-Vorsitzenden Jürgen Möllemann (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
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Die FDP habe versucht, den Spendenskandal rückhaltlos aufzuklären, so FDP-Anwalt Lenz. Deshalb sei man gegen die von der Bundestagsverwaltung auferlegte Strafzahlung von knapp 3,5 Millionen Euro vor das Verwaltungsgericht gezogen. "Wer seine Steuersünden aus der Vergangenheit entdeckt und anzeigt wird nicht bestraft", sagt Lenz. "Und genau diesen Mechanismus möchte die FDP für ihre Aufklärung beanspruchen", erklärt der Anwalt. Man tue diese auch, "um dem verstorbenen Schatzmeister Günter Rexrodt noch einmal Recht zu geben, dass es richtig war, die Dinge nicht zu vertuschen, sondern sie aktiv aufzuklären".

Geld, das unter Umständen auch die Politik beeinflusst

Die Bundestagsverwaltung zeigte sich auch in der Verhandlung um den Strafbescheid über 3,46 Millionen Euro hart: Es gelte laut Parteiengesetz das Transparenzgebot. Jeder Bürger und auch jedes Parteimitglied müsse wissen, wo das Geld herkomme, das unter Umständen auch Politik beeinflusse. Gravierende Verstöße gegen das Parteiengesetz - indem man anonyme Spenden annimmt - würden nun einmal laut Gesetz mit dem Dreifachen des Betrages bestraft.

Der Eindruck vermittelt, es sei alles in Ordnung

Das besonders Gravierende sei, meint Christian Kirchberg, der Prozessvertreter der Bundestagsverwaltung, "dass hier nicht nur vergessen oder vielleicht auch nur mit Absicht bestimmte Spenden im Rechenschaftsbericht nicht aufgeführt worden sind, sondern dass diese Spenden darüberhinaus von vornherein anonymisiert und gestückelt in das Rechenschaftswerk aufgenommen worden sind". Dadurch sei der Eindruck vermittelt worden, es sei alles in Ordnung, man habe dieses Geld zurecht und könne es dementsprechend auch ausgeben.

Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wird nicht die letzte in dieser Sache sein: Sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg, als auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig wurde vom Gericht zugelassen - wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache.

Stand: 08.12.2009 19:21 Uhr
 

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