Fragen und Antworten Street View kommt - was jetzt?

Stand: 21.06.2023 10:25 Uhr

Google Street View verspricht eine dreidimensionale Ansicht aller öffentlichen Straßen und Gebäude. Nützlich sei dies beispielsweise für die Urlaubsplanung, sagt das Unternehmen. Datenschützer fürchten eine massive Verletzung der Privatsphäre. tagesschau.de hat die Fakten zusammengestellt.

Was ist Google "Street View" - und was kann es?

"Street View" ist ein Bilderdienst. Google hat dafür Fotos aller Häuser und Plätze aufgenommen, die an öffentlichen Straßen stehen. Die Aufnahmen sind in den vergangenen zwei Jahren entstanden, zunächst in Großstädten. Mit Autos fuhr Google durch die Straßen. Die Kameras auf dem Dach knipsten Millionen von Bildern, die Google anschließend zu einer 360-Grad-Ansicht zusammenfügte. Mancherorts waren auch Fahrräder mit Kameras unterwegs. Allerdings nur auf Privatwegen und mit Zustimmung des Besitzers, sagte eine Google-Sprecherin auf Anfrage von tagesschau.de. Der Einsatz von Fahrrädern auf öffentlichen Straßen sei in Deutschland "derzeit nicht geplant".

In 23 Ländern weltweit ist das "Street-View"-Projekt schon online. Bis Ende dieses Jahres kommt Deutschland hinzu, zunächst in 20 Städten.

Das Programm verspricht eine dreidimensionale Ansicht aller öffentlichen Straßen, Plätze und Gebäude - aus der Perspektive eines Autofahrers. "So, als wären sie selbst dort", wirbt Google für seinen Kartendienst. Nützlich sei das Programm auch bei der Urlaubsplanung. Wer beispielsweise über einen Berlin-Besuch nachdenke, könne sich schon vorab Hotels, das Olympiastadion oder den Reichstag anschauen. Doch der 3D-Stadtplan ist umstritten.

Welche Bedenken gibt es?

Die Skepsis gegenüber "Street View" ist immens. Kritiker mahnen, Google könne Bilder zeigen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Im Netz kursieren Aufnahmen aus anderen Ländern, die Menschen beim Urinieren zeigen. Auf einem weiteren Foto ist ein Mann zu sehen, der gerade ein Bordell betritt. Menschen in verfänglichen Situationen also.

Wo Google "Street View" startet

- Berlin
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Bremen
- Dortmund
- Dresden
- Duisburg
- Düsseldorf
- Essen
- Frankfurt am Main
- Hamburg
- Hannover
- Köln
- Leipzig
- Mannheim
- München
- Nürnberg
- Stuttgart
- Wuppertal

Solche Peinlichkeiten sind für Datenschützer aber nur ein Randaspekt. Sie warnen davor, dass die Privatsphäre verletzt werden könnte. Googles Blick über den Gartenzaun, fremde Häuser weltweit abrufbar - für Datenschützer geht die Informations-Sammelwut von Google zu weit. Sie ermögliche es Chefs, bei einem Bewerber vorbeizuschauen und zu kontrollieren, in welchen Verhältnissen der Bewerber lebt. Hinzu kommt die Angst vieler Hausbesitzer, die Bilder könnten für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Nach dem Motto: Wo Kriminelle ihre Einbrüche früher vor Ort planen mussten, reicht heute ein Klick im Netz. "Das könnte eine zusätzliche Hilfe für Einbrecher sein, eine Tat vorzubereiten", sagte Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter zu tagesschau.de.

Empörung löste zudem die Nachricht aus, dass Google auch Daten über Funknetzwerke gesammelt hat. "Aus Versehen", so Google, habe man private Daten aus offenen W-LAN-Netzwerken erfasst. Derzeit versucht Google, derlei Bedenken mit Informations- und Werbekampagnen auszuräumen.

Was darf Google nicht zeigen?

Das Internet-Unternehmen wird Autokennzeichen unkenntlich machen. Eine Software soll zudem alle Menschen identifizieren und ihre Gesichter verpixeln - nur die Gesichter. Und selbst das klappt nicht immer. Die Erfolgsquote der Software liege "im neunzig-prozentigen Bereich", sagt die Google-Sprecherin. Wer ein unverpixeltes Bild entdeckt, kann das melden. Das ist auch in anderen Ländern gängige Praxis. In Deutschland gehen die Einschränkungen aber noch weiter.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter, Johannes Caspar, hat einen 13-Punkte-Plan vereinbart. Ein zentraler Aspekt: Mieter und Hausbesitzer können widersprechen, ihr Gebäude darf dann nicht angezeigt werden. Widerspricht ein einzelner Mieter in einem Mehrfamilienhaus, so wird das komplette Haus unkenntlich gemacht.

Das Unternehmen verwendet dabei die sogenannte Blurring-Technik. Dabei werden die Gebäude vernebelt, so dass sie nur noch schemenhaft zu erkennen sind. Derartige Zusagen seien "kein großzügiges Entgegenkommen, sondern eine von Google übernommene Rechtspflicht", sagte Caspar. Der Datenschutzbeauftragte kritisierte jedoch, dass Google bislang keine telefonische Beratungs-Hotline geplant habe. "Das ist schon personell zu aufwendig", so eine Google-Sprecherin zu tagesschau.de.

Was muss ich tun, um mein Haus unkenntlich zu machen?

Wer nicht möchte, dass sein Haus zu sehen ist, muss selbst aktiv werden. Seit Mitte 2009 nimmt Google Widersprüche entgegen. Zudem stellt Google zusätzlich auf seiner Homepage ein Onlineformular bereit. Bewohner der 20 Städte haben dann bis zum 15. Oktober Zeit, dort ihre Widersprüche anzumelden. Das Onlineformular bleibt nach dem 15. Oktober im Netz - für Hausbewohner in jenen Städten und Gemeinden, die noch nicht zu den 20 ersten gehören.

Zudem ist es weiterhin möglich, per Post zu widersprechen. Das Verbraucherschutzministerium stellt ein Muster-Schreiben für Widersprüche bereit. Wer bereits per Post widersprochen hat, muss das nicht nochmals online tun. Es wird aber auch nach dem Start jederzeit möglich sein, das "Vernebeln" des eigenen Hauses zu beantragen, bestätigte die Konzern-Sprecherin.

Wie viele Menschen das bereits getan haben, dazu gibt Google keine konkrete Auskunft. Nur so viel: Es sei eine "fünfstellige Zahl". Die dürfte steigen, wenn sich ein Bericht der "Wirtschaftswoche" bestätigen sollte, nachdem Google offenbar den Einsatz von Drohnen teste. Unbemannte Flugkörper für den unbegrenzten Blick in den Garten? Google bestreitet den Bericht vehement.

Kritik am Online-Verfahren

Kritik gab es am Online-Formular bei Google. Betroffene, die dort Widerspruch einlegten, klagten, das Verfahren sei zeitaufwändig und umständlich gewesen.

Zunächst forderte Google auf, die Adresse des Hauses einzutragen, dann wurden weitere Informationen über das Haus abgefragt, beispielsweise die Zahl der sichtbaren Stockwerke, eine Beschreibung des Dachs und der Fassade des Gebäudes.

Nach dem Widerspruch erhielt der Betroffene eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Per Post bekam er später einen Code, mit dem er über die Internetseite von Google den Widerspruch endgültig bestätigen musste. Erst danach war das Verfahren abgeschlossen.