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Wohl selten zuvor ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit so viel Spannung erwartet worden: Mit ihrem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen äußern sich die Karlsruher Richter heute zu den Eckpfeilern des deutschen Sozialsystems. tagesschau.de hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
[Bildunterschrift: Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts ]
Die Richter urteilen über die Frage, wie viel Geld der Staat dem Menschen geben muss, damit er unter menschenwürdigen Bedingungen leben kann. Drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen hatten gegen die Höhe der Leistungen für Kinder geklagt. Bisher erhalten Kinder abhängig von ihrem Alter zwischen 60 bis 80 Prozent vom Satz eines Haushaltsvorstands.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte im Oktober 2009, dass die obersten Richter in dem Urteil eine Grundsatzentscheidung über das staatlich garantierte Existenzminimum sehen.
Eine Kernfrage ist, ob sich ein menschenwürdiges Dasein nur auf Essen, Kleidung und ein Dach über dem Kopf beschränkt. Oder ob dazu mehr gehört, wie etwa die Ausgaben für ein Buch, die Mitgliedschaft im Sportverein oder ein Besuch im Kino. Außerdem stellt sich die Frage, warum Kinder bei der Berechnung ihrer Bezüge als kleine Erwachsene gesehen und nicht ihre tatsächlichen Bedürfnisse ermittelt werden.
Schließlich geht es auch um den finanziellen Spielraum des Gesetzgebers: Zwar kann das Existenzminimum nicht von der Kassenlage des Staates abhängig sein, doch muss es möglich sein, die Hartz-IV-Leistungen aus dem staatlichen Haushalt zu finanzieren.
Auf dem Prüfstand stehen die Zahlungen an 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Darunter sind etwa 1,7 Millionen Kinder, die staatliche Gelder im Rahmen von Hartz IV erhalten.
[Bildunterschrift: Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Hartz-IV-Sätze unter die Lupe. ]
Derzeit fließen über 50 Milliarden Euro aus Steuergeldern in die soziale Grundsicherung. Der Bund hat dafür in diesem Jahr 38,7 Milliarden Euro veranschlagt, die Kommunen müssen mindestens zwölf Milliarden Euro für die Übernahme der Wohnungskosten bezahlen. Wie sich das Urteil genau auswirken wird, ist noch nicht klar. Gerichtspräsident Papier hat aber bereits angekündigt, dass man den Gesetzgeber "nicht auf Euro und Cent korrigieren" werde.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen geht davon aus, "dass das Bundesverfassungsgericht uns aufgibt, die Methode der Berechnung aller Regelsätze zu ändern". Eine Änderung an der Berechnungsmethode bedeutet allerdings nicht automatisch höhere Zahlungen.
Derzeit berechnen Statistiker die Höhe der Leistungen auf Grundlage der alle fünf Jahre in 60.000 Haushalten erhobenen Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Ermittelt werden die Konsumausgaben eines Alleinstehenden im unteren Fünftel der Einkommensskala. Sie werden mit Abschlägen versehen und dann zum Hartz-IV-Regelsatz für einen Haushaltsvorstand erklärt.
Die Grundsicherung für alleinstehende Erwachsene betrug im Jahr 2005 zunächst 345 Euro, heute sind es 359 Euro pro Monat. Kinder ab 14 Jahren bekommen mit 287 Euro 80 Prozent des Erwachsenen-Satzes. Für Kinder im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sind 251 Euro, für Kinder bis fünf Jahre 215 Euro angesetzt. Ausgezahlt als Hartz IV wird jedoch weniger, weil das Kindergeld angerechnet wird.
Neben diesem Fixbetrag übernimmt der Staat auch die Wohnungskosten. Für Schwangere und Alleinerziehende werden Zuschläge gezahlt. Außerdem werden auch manche Extrakosten übernommen, beispielsweise Beiträge für Klassenfahrten.
[Bildunterschrift: Kinder erhalten maximal 80 Prozent des Hartz-IV-Satzes für Erwachsene. ]
2005 wurde mit dem Sozialgesetzbuch II die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Arbeitslose bekommen seither nach einem Jahr Hartz IV (offiziell: Grundsicherung für Arbeitssuchende). Sie erhalten eine Monats-Pauschale, die um Geld für Miete und Nebenkosten ergänzt wird. Doch nicht jeder Empfänger bekommt gleich viel Geld.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat sich bereits mehrfach mit den Regelleistungen für Erwachsene befasst, verändert wurden sie jedoch nicht. Anfang 2009 rügte das Gericht allerdings, dass die Leistungen für Kinder pauschal von den Leistungen für Erwachsene abgeleitet würden. Schließlich hätten Kinder ganz andere Bedürfnisse als Erwachsene – etwa Spielsachen, Schulmaterial oder den Ersatz für zu klein gewordene Schuhe.
Zusammengestellt von Andreas Wallbillich für tagesschau.de
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