Betreuungsplätze für unter Dreijährige Wie kommen Eltern zu ihrem Recht?

Stand: 01.08.2013 08:13 Uhr

Seit dem 1. August haben Eltern das Recht auf Betreuungsplätze für ihre ein- bis dreijährigen Kinder. Doch was können sie tun, wenn sie trotz allem leer ausgehen? Oder wenn der zugewiesene Platz ihnen nicht zusagt? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Von Sarah Welk, tagesschau.de

Wo muss ich mich melden, wenn ich einen Betreuungsplatz benötige?

Wer einen Betreuungsplatz für sein Kind benötigt, muss einen entsprechenden Antrag bei seiner Kommune oder dem Jugendamt stellen - im Idealfall sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. "In der Regel folgt darauf ein Bescheid, ob ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann oder nicht", erklärt Rechtsanwältin Constanze Würfel vom Deutschen Anwaltverein. Wenn diese Frist verpasst wird, entfällt der Rechtsanspruch nicht, die Betroffenen müssen lediglich entsprechend länger auf einen Platz warten.

Kann ich mich auch direkt in meiner Wunsch-Kindertagesstätte bewerben?

Den Eltern ist freigestellt, sich - zusätzlich zu dem Antrag bei der Kommune - aktiv direkt in einer Wunsch-Kita zu bewerben. Es besteht aber kein Anspruch darauf, dann auch ausgerechnet dort einen Platz zu bekommen.

Was mache ich, wenn in meinem Bescheid steht, dass mein Kind keinen Platz bekommt?

"Gucken Sie zunächst in die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Schreiben", empfiehlt Astrid von Einem, Fachanwältin für Sozialrecht. "Die Regelungen in den Bundesländern unterscheiden sich. Dort steht aber genau, welcher Schritt für Sie notwendig ist." In einigen Ländern müssen die Eltern zunächst umgehend Widerspruch einlegen. Dann prüft die Behörde den Vorgang noch einmal.

In anderen Ländern - beispielsweise in Nordrhein-Westfalen - ist direkt eine Klage notwendig. Um Klage einzureichen genügt im Normalfall ein formloser Brief an das Verwaltungsgericht, ein Anwalt ist hierfür nicht nötig. Auch Kosten entstehen in der Regel nicht. "In jedem Fall müssen die Eltern spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids reagieren, um ihren Anspruch nicht zu verlieren", sagt Rechtsanwältin Constanze Würfel.

Wie lange dauert es, bis die Klage entschieden ist?

"Das kann mehrere Monate dauern", sagt Anwältin Astrid von Einem. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein geht sogar noch weiter: Eltern könnten frühestens nach einem Jahr mit einer Entscheidung rechnen. Anders lägen die Dinge, wenn in einem Eilverfahren entschieden werde. Dann falle der Beschluss erfahrungsgemäß in vier bis sechs Wochen.

Von Einem weist jedoch darauf hin, dass Eltern ein solches beschleunigtes Verfahren nur dann beantragen können, wenn sie nachweisen, dass tatsächlich Eile geboten sei: sie also beispielsweise berufstätig sind oder einen Job gar nicht erst antreten können, wenn ihr Kind nicht betreut ist.

Kann ich mir in der Wartezeit selber eine andere Betreuung suchen?

"Wenn man nicht rechtzeitig einen Betreuungsplatz kriegt, kann man sich auch selber Hilfe beschaffen", sagt Anwältin Astrid von Einem. Zunächst müssen betroffene Eltern den Kommunen mitteilen, welche Kosten ihnen entstehen und fragen, ob sie übernommen werden. Diese Kosten - beispielsweise für eine privat finanzierte Tagesmutter - müssen anschließend auch belegt werden. Lehnt eine Kommune die Erstattung ab, bleibt nur der Rechtsweg.

In Rheinland-Pfalz besteht schon länger ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. In Mainz klagte eine Mutter, die ein halbes Jahr auf einen Betreuungsplatz warten musste und die ihr Kind in der Zwischenzeit privat - und sehr viel teurer - betreuen ließ. Die Richter verurteilen die Stadt Mainz, der Mutter die zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 2200 Euro zu erstatten. (AZ: 1K981/11.MZ)

Selbst wenn die Großeltern die Betreuung ihrer unter dreijährigen Enkel übernehmen und von den Eltern dafür bezahlt werden, besteht eine Chance auf Erstattung durch die Kommune. Das legt ein Rechtsgutachten des Deutschen Städtetages nahe. Von Einem weist jedoch darauf hin, dass Großeltern nur dann als "Tagepflegepersonen" gelten, wenn sie entsprechende Zusatzausbildungen gemacht haben. "Wie streng das dann ausgelegt wird, dürfte von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein", so von Einem.

Wie viele Stunden kann ich mein Kind täglich betreuen lassen?

Im Gesetz ist nicht genau festgeschrieben, wie viele Stunden der Betreuungsplatz umfassen muss. Die Entscheidung soll sich am jeweiligen Bedarf orientieren. Der Rechtsanspruch besteht jedoch ausdrücklich auch, wenn Eltern beispielsweise arbeitslos sind oder aus anderen Gründen zeitlich eigentlich in der Lage wären, ihre Kinder selbst zu beaufsichtigen. Nach Ansicht von Experten werden Eltern in der Regel mindestens Halbtagesplätze angeboten - also eine Betreuung von mindestens vier Stunden an fünf Tagen in der Woche. Wenn zusätzlicher Bedarf bestehe - weil Erziehungsberechtigte beispielsweise Vollzeit oder im Schichtdienst arbeiten - müssten sie das nachweisen, so Thomas Meysen vom Institut für Jugendhilfe und Familienrecht. Die Entscheidung werde im Streitfall dann individuell gefällt.

Was mache ich, wenn der zugewiesene Kita-Platz mir nicht gefällt?

Zunächst einmal sollten Eltern in diesem Fall prüfen, ob der Platz zumutbar sei, empfiehlt der Deutsche Anwaltverein. Juristisch seien dabei zwei Faktoren besonders relevant: die Entfernung und der Betreuungsschlüssel.

Der Betreuungsplatz muss in einer "zumutbaren Entfernung" liegen. Wie weit das sein darf, ist unklar: Die Spanne reicht verschiedenen Urteilen zufolge von maximal fünf Kilometern bis zu einer halben Stunde Fahrzeit. In Ballungszentren gilt nach Auskunft von Anwältin von Einem ein Fußweg von 20 Minuten pro Strecke als zumutbar.

Der Betreuungsschlüssel - also von wie vielen Fachkräften die unter drei Jahre alten Kinder betreut werden müssen - variiert von Land zu Land und ist auch im Detail sehr unterschiedlich geregelt. Am sichersten ist es, die geltenden Regelungen direkt bei der zuständigen Kommune zu erfragen.

"Wenn Eltern nur ein schlechtes Gefühl bei einer zugewiesenen Kindertagesstätte haben oder ihnen diese einfach nicht gefällt, wird es schwierig", führt Anwältin von Einem aus. "Da ist das Gesetz ein stumpfes Schwert."

Muss ich eine Tagesmutter als Ersatz für einen Kita-Platz akzeptieren?

Im Gesetz steht, dass ein Recht auf Frühförderung in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter besteht. Viele Rechtsanwälte bewerten das ausdrücklich als Entweder-Oder-Wahlrecht. Andere - etwa Thomas Meysen vom Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - sagen, man müsse auch die jeweils andere Alternative akzeptieren, wenn nicht beide Varianten zur Verfügung stehen. Nach Ansicht des Städtetags kann nicht überall gewährleistet werden, dass Eltern unter beiden Formen wählen können.

Bislang liegt hierzu nur ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vor. Es erklärte in einem Eilentscheid: Wer einen Kita-Platz will, muss einen Kita-Platz bekommen - wer eine Tagesmutter will, muss eine Tagesmutter bekommen. Die Stadt legte dagegen jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster ein.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 01. August 2013 um 15:00 Uhr.