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FAQ

"Anti-Abschiebe-Industrie" Was ist dran an Dobrindts Asyl-Vorwurf?

Stand: 07.05.2018 20:44 Uhr

CSU-Politiker Dobrindt sagt, in Deutschland sei eine "aggressive Anti-Abschiebe-Industrie" am Werk. Stimmt das? Wie viele Asylbewerber klagen? Wie erfolgreich sind die Einsprüche?

Von Günter Marks, tagesschau.de

Wie unwiderruflich sind die Asylentscheide des Bundesamtes?

Zweifel an den Entscheidungen sind mitunter durchaus angebracht. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide in 32 Prozent der Fälle Erfolg. Die Behörde unterliege vor Gericht nur in 23 Prozent der Fälle, teilte das Bundesamt zuletzt mit.

Das BAMF zählt in der Rechnung auch 45,5 Prozent der Fälle mit, die es unter sogenannten "sonstige Erledigungen" führt. Darunter fallen etwa Einstellungen der Verfahren, bei denen die Schutzsuchenden ihre Klage nicht bis zum Ende betrieben haben, oder andere, bei denen sie ohne das Ende der Klage abzuwarten, wieder zurück in ihr Herkunftsland gegangen sind.

Das Bundesamt teilte mit, das auch solche "Verfahrenserledigungen in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden" müssten und relativierte damit Zahlen, die mit mehr als 40 Prozent eine höhere Erfolgsquote belegten, aber die die "sonstigen Erledigungen" nicht berücksichtigten.

Wie erfolgreich sind Klagen gegen einen abgelehnten Asylantrag?

Eigentlich gelten bundesweit die gleichen Regeln. Dennoch hängt die Erfolgsquote im Asylverfahren auch davon ab, in welchem Bundesland ein Antrag gestellt wird. Die höchste Chance auf Schutz hatten Afghanen im Jahr 2017 in Bremen (65,2 Prozent), die geringste in Bayern (37,8 Prozent).

Im vergangenen Jahr zog die große Mehrheit der abgelehnten Asylbewerber (91,3 Prozent) gegen die BAMF-Entscheidung vor Gericht. Der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zufolge stieg die Zahl der Klagen von 37.414 im Jahr 2013 auf 300.237 im Jahr 2017.

Den eigenen Angaben zufolge entschied das BAMF 2017 über die Anträge von 603.428 Asylsuchenden. Die Schutzquote - also der Anteil aller Asylanerkennungen, die Gewährungen von subsidiärem Schutz und die Feststellungen eines Abschiebeverbotes - lag 2013 bei 24,9 Prozent und 2017 bei 43,4 Prozent.

Wer ist zuständig für eine Klage gegen einen abgelehnten Asylantrag?

Zuständig für eine Klage gegen abgelehnte Asylanträge sind die Verwaltungsgerichte. Sie entscheiden grundsätzlich über alle Streitigkeiten zwischen Bürgern und einer Verwaltungsbehörde, wie das BAMF eine ist. Mit diesem Prinzip wird der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland Rechnung getragen. Von der Rechtstaatlichkeit sind Asylbewerber nicht ausgenommen.

Verzögern Anwälte durch aussichtslose Verfahren Abschiebungen?

Das kann vorkommen. Allerdings zeigt die Statistik ja, dass relativ viele Kläger vor Gericht Erfolg haben. Der "Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen" (BDVR) forderte deshalb "gesetzgeberische Maßnahmen" für Verwaltungsgerichte, um "tatsächliche und rechtliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung schnell zu klären".

Die Richter beklagen in einem Schreiben vom März die "Eingangsbelastung der Verwaltungsgerichte" und fordern die Möglichkeit für "eine effizientere und damit zügigere Erledigung bereits anhängiger asylgerichtlicher Klagen". Unter anderem sollten die Verwaltungsgerichte mehr "ober- und höchstrichterliche" Kompetenzen bekommen, um Entscheidungen herbeizuführen.

Woher kommen die finanziellen Mittel für einen klagenden Asylbewerber?

Der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl zufolge müssen die Asylsuchenden die Mittel für einen Rechtsbeistand selbst aufbringen. Das sei beispielsweise in den Niederlanden oder in der Schweiz anders. Dort würden die Behörden die anwaltliche Hilfe "quasi kostenlos zur Verfügung stellen".

Der Flüchtlingsrat Brandenburg teilt auf seiner Internet-Seite mit, dass ein Anwalt Prozesshilfekosten beantragen könne. Das Gerichtsverfahren im Sozialrecht sei dagegen kostenlos. Zumindest für den Prozess müsse der Flüchtling keine Kosten übernehmen.

Was geschieht nach einem verlorenen Prozess?

Laut Pro Asyl hängt das vom Einzelfall ab. Der Asylsuchende könne versuchen, mit einem Antrag auf Zulassung einer Berufung in die nächste Instanz zu gehen. Die Bedingungen seien jedoch recht eingeschränkt. Mit einer negativen Entscheidung vor Gericht sei zumindest der asylrechtliche Weg abgeschlossen.

Asylbewerber warten im "Ankunftszentrum für Flüchtlinge" in Gießen.

Asylbewerber in einem "Ankunftszentrum für Flüchtlinge" in Gießen.

Unter bestimmten Bedingungen könnte der Betroffenen laut Pro Asyl eine Aufenthaltserlaubnis bekommen - vielleicht wenn er inzwischen eine Ausbildung aufgenommen hat oder bei Krankheit, aufgrund derer er nicht abgeschoben werden kann. Bei guter Integration greife nach längerem Aufenthalt möglicherweise auch die Bleiberechtsregelung, so die Organisation. Das sei von Fall zu Fall unterschiedlich. Sollte kein Kriterium für einen Aufenthalt sprechen, wird irgendwann der Abschiebebescheid erteilt.

Woran scheitern die meisten Abschiebungen?

Seehofer sagt: "Der Erfindungsreichtum, wie man das herauszögern kann, ist hoch." Oft liegt es daran, dass die Polizei die Betroffenen nicht an ihrem Wohnort antrifft. In anderen Fällen verhindern ein ärztliches Attest oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass der Ausländer in sein Herkunftsland oder ein anderes EU-Land gebracht wird. Bei Sammelabschiebungen kommt nach Erfahrungen der Bundespolizei jeweils nur etwa die Hälfte der angekündigten Passagiere am Flughafen an.

Am Widerstand des Betroffenen scheiterten im vergangenen Jahr 525 geplante Abschiebungen per Flugzeug. Höher ist die Zahl der Rückführungen, die nicht stattfinden, weil das Herkunftsland etwa keine Reisedokumente ausstellt, eine Einreise mit europäischen Ersatzpapieren ablehnt oder Abschiebungen in Chartermaschinen nicht akzeptiert.

Was würde sich durch die neuen Anker-Zentren ändern?

Minister Seehofer will eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und Asylbewerber künftig in Massenunterkünften - sogenannten Anker-Zentren - mit bis zu 1500 Bewohnern unterbringen. Der Begriff "Anker" steht für "Ankunft, Entscheidung sowie Verteilung beziehungsweise Rückführung". Dort sollen Asylbewerber bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist.

Wer keine Anerkennung oder Duldung erhält, soll direkt aus dem Anker-Zentrum in sein Heimatland zurückgebracht werden - notfalls mit Zwang.

Wenn alle Behörden vor Ort sind, könnte das tatsächlich die Verfahren beschleunigen. Doch nicht alle Verwaltungsrichter sind begeistert von der Idee, dass sie künftig in den Unterkünften über Asylklagen entscheiden sollen. Die Gewerkschaft der Polizei fordert: "Keine jahrelange Kasernierung und Isolation von Schutzsuchenden."

Ein Asylbewerber, dessen Antrag abgelehnt wird, könnte auch in einem Anker-Zentrum immer noch gegen diese Entscheidung klagen. Allerdings hängt der Erfolg einer solchen Klage in der Praxis auch davon ab, inwieweit der Betroffene Kontakt zu Helfern und Fachanwälten hat. Das wäre vor allem bei großen Einrichtungen auf dem Land wohl nicht immer der Fall.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 07. Mai 2018 um 20:00 Uhr.