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NPD-Verbotsverfahren Ein historisches Urteil - egal, wie es ausgeht

Stand: 17.01.2017 01:55 Uhr

Rund vier Jahre nach der Entscheidung der Bundesländer, erneut ein NPD-Verbotsverfahren anzustrengen, verkündet heute das Verfassungsgericht sein Urteil. Warum ist die Entscheidung wegweisend? Welche Knackpunkte gibt es?

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Warum ist es ein bedeutendes Verfahren?

Das anstehende Urteil im NPD-Verbotsverfahren hat durchaus historische Bedeutung. Ein Parteiverbot gilt als das "schärfste Schwert" der Demokratie, die inhaltlichen Hürden sind hoch. Das letzte Mal wurde mit der KPD im Jahr 1956 eine Partei verboten, 1952 die "Sozialistische Reichspartei". Der erste Versuch eines NPD-Verbots war 2003 daran gescheitert, dass es zu viele staatliche V-Leute in der Parteiführung gab. Zu einer inhaltlichen Prüfung kam es damals gar nicht. Deshalb lauten jetzt die spannenden Fragen: Welche Maßstäbe gelten für ein Parteiverbot im 21. Jahrhundert? Und: Reicht es nach diesen Maßstäben für ein Verbot der NPD?

Was ist die Vorgeschichte zum Verbotsantrag?

In den vergangenen Jahrzehnten gab es nach rechtsextremistischen Vorfällen regelmäßig die politische Forderung, die NPD müsse verboten werden. Nach dem Auffliegen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) im November 2011 kam das Thema erneut auf die politische Tagesordnung; und blieb es, auch als sich intensive Verbindungen zwischen NSU und NPD nicht erhärten ließen. Zwei Fragen standen im Vordergrund: Würde man die Hürde der V-Leute diesmal nehmen können? Und: Hätte ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht wirklich Erfolg? Nur der Bundesrat, also die Vertretung der Bundesländer, entschloss sich, den Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. In ihrer Antragsschrift betonen die Länder, dass sie für die Antragsstellung wegen ihrer Nähe zu lokalen und regionalen Problemen besonders gut geeignet seien. Bundestag und Bundesregierung schlossen sich nicht an. "Ein Scheitern wäre fatal", lautete unter anderem die Begründung. Juristisch spielt es allerdings keine Rolle, wie viele Antragssteller es gibt.

Warum sollte man die politische und die rechtliche Ebene auseinanderhalten?

Sollte man Extremismus nicht anders bekämpfen als durch ein Parteiverbot? Sind andere Organisationen nicht viel schlimmer? So lauten häufige Einwände. Politisch kann man das sehr unterschiedlich sehen. Dazu muss man aber wissen: Die Verfasser des Grundgesetzes haben nicht erwartet, dass sich mit einem Parteiverbot Extremismus abschaffen lässt oder Meinungen verbieten lassen. Man entzieht einer Partei die Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen, vom Staat Geld zu bekommen und sich auf die Chancengleichheit zu berufen. Wenn der Antrag einmal gestellt wurde, geht es juristisch allein darum, ob die Voraussetzungen bezogen auf die NPD erfüllt sind oder nicht.

Was waren die Etappen im Gerichtsverfahren?

  • Dezember 2013: Der Verbotsantrag von 268 Seiten geht in Karlsruhe ein.
  • März 2015: Das Verfassungsgericht fordert den Bundesrat auf, das Abschalten der staatlichen V-Leute besser zu belegen und gibt Gelegenheit, die inhaltliche Begründung nachzubessern.
  • Mai und August 2015: Der Bundesrat schickt zwei Nachlieferungen nach Karlsruhe. Er legt das Abschalten der V-Leute stärker offen und benennt weitere Beispiele, die die Verfassungswidrigkeit der NPD belegen sollen. Damit wurden auch die zahlreichen ausländerfeindlichen Aktionen des Sommers 2015 Gegenstand des Verfahrens. 
  • März 2016: Nachdem das Gericht einige Monate zuvor das Hauptverfahren per Beschluss eröffnet hat, wird drei Tage im Karlsruher Gerichtssaal intensiv verhandelt. 

Warum gilt ein Parteiverbot als "schärfstes Schwert" und letztes Mittel?

Laut Grundgesetz ist der freie Wettbewerb unter den Parteien der Normalfall, auch gegenüber extremistischen Parteien. Das Verbot ist die Ausnahme. Es gilt als "schärfstes Schwert der Demokratie", weil es die Partei vom politischen Wettbewerb, von der Teilnahme an Wahlen und von staatlicher Finanzierung ausschließt. Dennoch gibt es das Parteiverbot als eine Art letztes Mittel. Es ist Ausdruck der sogenannten wehrhaften Demokratie. Denn nach den historischen Erfahrungen der NS-Zeit gab es bei den Vätern und Müttern des Grundgesetzes die Sorge: Man kann Freiheit auch zum Abschaffen von Freiheit missbrauchen. Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Parteiverbot aussprechen. Von der Frage eines Parteiverbotes zu trennen ist, dass Straftaten von Parteimitgliedern wie Volksverhetzung oder Gewalttaten natürlich durch die Strafgerichte geahndet werden können. Das ist eine andere juristische Baustelle.

Kann das NPD-Verfahren auch diesmal wieder wie 2003 an den V-Leuten scheitern?

Nein. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages hat Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gesagt, dass der Senat kein Verfahrenshindernis wie 2003 sehe. Es ist unwahrscheinlich, dass sich diese Einschätzung im Urteil geändert hat. Beim ersten Versuch zu Beginn der 2000er-Jahre hatten die Sicherheitsbehörden kurz vor der Verhandlung mitgeteilt, dass wichtige Belastungszeugen aus Bundes- und Landesvorständen der NPD gleichzeitig staatliche V-Leute seien, die dem Verfassungsschutz Informationen aus dem Innenleben der Partei lieferten. Man konnte nicht genau feststellen, welche Äußerungen und Aktionen wirklich der NPD zuzurechnen sind, und welche dem Staat. Weil ein rechtsstaatliches Verfahren nicht gewährleistet sei, stellte Karlsruhe das Verbotsverfahren 2003 ein.

Was sind die wichtigsten inhaltlichen Argumente des Verbotsantrages?

  • Die NPD sei "wesensverwandt" mit dem Nationalsozialismus, vor allem in Sachen rassistischer Ideologie und Antisemitismus.
  • Die NPD habe den Anspruch, das bestehende politische System zu überwinden. Belege dafür sollen zahlreiche Äußerungen von führenden Parteimitgliedern sein, mit dem Ziel, die geltende demokratische Grundordnung abzuschaffen.
  • Die NPD arbeite mit Kameradschaften und sogenannten freien Kräften zusammen und bilde so die Basis für ein rechtsextremes Netzwerk.
  • Die NPD unterwandere im Sinne einer "Graswurzelrevolution" in bestimmten Regionen soziale Strukturen, etwa Vereine, um ihre Ziele zu verwirklichen.
  • Ein Viertel der Vorstandsmitglieder in Bund und Ländern seien rechtskräftig verurteilt wegen Delikten, die in Zusammenhang mit der Parteiarbeit stünden, zum Beispiel Volksverhetzung und Gewaltdelikten.
  • Die NPD schränke demokratisches Leben ein und erzeuge eine "Atmosphäre der Angst", etwa durch Einschüchterung von Lokalpolitikern.
  • Die NPD sei an zahlreichen Aktionen gegen Asylbewerber beteiligt gewesen, etwa im Sommer 2015 (unter anderem in Heidenau)

Was hält die NPD dagegen?

Die NPD hatte lange nicht zu den inhaltlichen Vorwürfen Stellung genommen. Ihr Prozessvertreter berief sich lange darauf, dass auch dieses Mal ein rechtsstaatliches Verfahren wegen der aus seiner Sicht weiter bestehenden V-Mann-Problematik nicht möglich sei. Als das Gericht am zweiten Verhandlungstag sagte, dass es bei diesem Punkt wohl keine Probleme sehe, legte NPD-Anwalt Peter Richter einen dicken Ordner mit einer inhaltlichen Stellungnahme auf den Tisch. Der Inhalt ist nicht öffentlich geworden. "Es geht nicht darum, was der Bundesrat einfach behauptet, sondern was das Gericht am Ende feststellt", sagte Anwalt Richter am Rande der Verhandlung.

Was sind die inhaltlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot?

Das steht in Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz:

Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."

Wie geht das Gericht an diese Prüfung ran?

Es legt zunächst fest: Was bedeuten die Begriffe genau? Wie hoch sind diese Hürden? Das nennt man den "Maßstab". "Steht doch im Gesetz", könnte man sagen. Stimmt, aber das letzte Verbot stammt von 1956. Der Text des Grundgesetzes ist zwar gleich geblieben, aber das Gericht wird ihn fürs 21. Jahrhundert konkretisieren. Dann prüft es: Sind die Voraussetzungen bei der NPD erfüllt?

Was bedeutet "freiheitliche demokratische Grundordnung"?

Zur "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" zählen zum Beispiel: die Achtung der Menschenwürde, Volkssouveränität, Rechtsstaat und Gewaltenteilung.

Welche Voraussetzung ist der Knackpunkt für ein NPD-Verbot?

Eine rechtsextreme Gesinnung allein dürfte nicht ausreichen für ein Parteiverbot. Umgekehrt ist wohl nicht erforderlich, dass die Partei kurz vor einem erfolgreichen Umsturz steht. Also: Was bedeutet, dass eine Partei "darauf ausgehen" muss, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen? Zentral wird sein, wie hoch das Gericht die Hürden an diesem Punkt hängen wird. Beim KPD-Verbot 1956 hatte Karlsruhe eine "aggressiv-kämpferische Haltung" gefordert. Muss zu dieser Haltung heutzutage noch mehr hinzukommen? In der Verhandlungsgliederung stehen die Prüfungspunkte "Umsetzungsschritte" und "Realisierungschance" für die Ziele der Partei. Das Gericht könnte also für wichtig halten, was die Partei bereits von ihrem Programm in die Tat umsetzt, und welches Potenzial sie hat, es umzusetzen. 

Welche Punkte spielen konkret bei der NPD eine Rolle?

  • Welche Straftaten oder Aktionen, z.B. gegenüber Flüchtlingen oder in Sachen Einschüchterung von Lokalpolitikern ("Atmosphäre der Angst") kann man wirklich der NPD als Partei zurechnen? Daran entscheidet sich, wie groß die Masse der nachgewiesenen Vorwürfe am Ende ist. Beispiel Heidenau im August 2015: Während einer NPD-Demo wurden am Nachmittag Flugblätter verteilt, die zu einem Treffen am Abend vor der Asylbewerberunterkunft aufriefen. Dort flogen dann die Feuerwerkskörper. Man könnte also vertreten, die NPD habe den Nährboden für die Aktionen geschaffen. Aber bislang wurde kein NPD-Mitglied wegen der Vorfälle verurteilt.
  • Wie bedeutend ist der Einfluss der NPD? Welche Rolle spielen die Wahlergebnisse? Die NPD war noch nie im Bundestag (Bundestagswahl 2013: 1,3 Prozent) und sitzt in keinem Landtag. Als der Verbotsantrag 2012 beschlossen wurde, war sie noch in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Landtag vertreten. 338 Mandate hat die NPD derzeit in den Kommunen, von rund 230.000 insgesamt. Allerdings gibt es einige NPD-Hochburgen mit zweistelligen Ergebnissen.

Welchen Einfluss hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg?

Die NPD könnte im Falle eines Verbots vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen. Der hat im Laufe der Jahre Kriterien für ein Parteiverbot aufgestellt, die viele für strenger als die deutschen halten. Im Falle einer türkischen Partei hat das Gericht z.B. gesagt, diese müsse das reale Potenzial haben, die Macht zu ergreifen. Karlsruhe wird diese Punkte in seine Prüfung bereits einbeziehen, das haben die Richter in der Verhandlung gesagt. Zum Stichwort Europa: In anderen Staaten wird sicher genau beobachtet werden, wie hoch das deutsche Verfassungsgericht die Hürden für ein Parteiverbot legt.

Was hat die mündliche Verhandlung im März 2016 ergeben?

Das Gericht durfte die Verhandlung nicht einfach so ansetzen. Es musste nach vorläufiger Bewertung der Beweislage ein Verbot für wahrscheinlicher als ein Scheitern halten. Aber: Diese Prognose beruhte auf der reinen Aktenlage und ist kein abschließendes Urteil. Die Verhandlung diente dann gerade dazu, gegenzubürsten, nach zusätzlichen Argumenten zu suchen oder sie zu verwerfen. Im Laufe der drei Tage haben sich zwei Dinge herauskristallisiert.

Die Richter haben große Zweifel daran, dass die Ideologie der NPD der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" entspricht. Dem Parteivorsitzenden Franz hielten sie zahlreiche Zitate aus dem Parteiprogramm mit rassistischem Inhalt vor. Einwände nach dem Motto "alles nicht so gemeint", ließen sie erkennbar nicht gelten. "Sie gehen da zum Teil weiter als die NSDAP", sagte Verfassungsrichter Peter Müller.

Umgekehrt wurden auch die Vertreter des Bundesrates "gegrillt", vor allem bei der Frage, wie groß der Einfluss der NPD wirklich ist. Richter Müller hielt mehreren Innenministern der Länder deren Verfassungsschutzberichte vor, nach denen die NPD auf dem absteigenden Ast sei. Die Zahl der kommunalen Mandate sei minimal, meinte auch Richter Herbert Landau. "Woran kann man den Dominanzanspruch und die 'Atmosphäre der Angst' genau festmachen?", hieß es immer wieder. Ein Ort wie Jamel in Mecklenburg-Vorpommern, von Extremisten als "national befreite Zone bezeichnet", habe rund 50 Einwohner. Den Richterinnen und Richtern ging es nicht darum, extremistische Aktionen zu bagatellisieren. Aber ihre Fragen klangen so, als ob sie über eine bestimmte Gefahrenschwelle nachdenken, die man für ein Parteiverbot braucht, wenn es weiterhin "schärfstes Schwert" und letztes Mittel sein soll.

Welche Mehrheit im Gericht wäre für ein Verbot nötig?

Um eine Partei zu verbieten, müssen zwei Drittel der acht Richterinnen und Richter dafür sein. Im aktuellen Verfahren gibt es aber eine Besonderheit. Während des Prozesses ist der Verfassungsrichter Herbert Landau ausgeschieden. Seine Nachfolgerin Christine Langenfeld darf nicht am Urteil mitwirken. Für ein NPD-Verbot wären jetzt sechs von sieben Stimmen nötig.

Was wären die rechtlichen Folgen eines NPD-Verbots?

  • Auflösung: Die NPD und ihre Teilorganisationen würden durch das Urteil aufgelöst.
  • Es würde ein Verbot angeordnet, Ersatzorganisationen zu gründen.
  • Finanzen: Die NPD würde nicht mehr an der staatlichen Parteienfinanzierung teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht kann anordnen, dass das gesamte Parteivermögen (z.B. Grundstücke, Bankguthaben) eingezogen wird.
  • Propagandamittel der Partei wie Wahlplakate und Broschüren würden beschlagnahmt.
  • Strafrecht: Das Fortführen der NPD, z.B. durch Unterstützung ihres "organisatorischen Zusammenhalts" wäre strafbar. Ebenso das Verbreiten und Herstellen von Propagandamitteln und das Tragen von Kennzeichen der NPD.
  • Mandatsverlust: Der NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt und viele kommunale NPD-Mandatsträger könnten also ihr Mandat verlieren. Diese Folge ist aber rechtlich umstritten.

Falls die NPD nicht verboten würde - wären dann Parteiverbote für alle Zeiten unmöglich?

Nicht unbedingt. Das Grundgesetz verfolgt ausdrücklich das Konzept einer "wehrhaften Demokratie". Es wäre eher ungewöhnlich, wenn das Gericht dieses Instrument völlig unbrauchbar machen würde, gerade in Zeiten erstarkender extremistischer Strömungen. Das Gericht hat die Gelegenheit, die Voraussetzungen für ein Parteiverbot zu konkretisieren und sie damit für kommende Fälle nutzbar zu machen - sei es für eine erstarkte NPD oder andere extremistische Parteien.   

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 17. Januar 2017 um 04:40 Uhr.