Pflegerin begleitet eine Seniorin
FAQ

Neues Gesetz in der Pflege So werden Angehörige entlastet

Stand: 08.11.2019 16:51 Uhr

Wer weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich künftig nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen. Und so funktioniert's.

Von Cecilia Reible, ARD Berlin

Worum geht es überhaupt?

Bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflegekosten zum Beispiel für einen Heimplatz nicht allein tragen können, springt das Sozialamt ein und zahlt erstmal. Die Behörde kann aber versuchen, sich zumindest einen Teil des Geldes zurückzuholen, und zwar bei den Kindern der Pflegebedürftigen. Das ist der "Unterhaltsrückgriff".

Was ändert sich jetzt?

Bisher mussten sich Kinder an den Heimkosten für ihre Eltern beteiligen, wenn sie als Alleinstehende mehr als 21.600 Euro netto im Jahr verdienen. Jetzt steigt die Einkommensgrenze auf 100.000 Euro brutto. Das gleiche gilt übrigens für die Eltern von erwachsenen Kindern, die zum Beispiel wegen Behinderung Pflegebedürftig sind, und zwar gilt die Grenze pro Elternteil.

Was ist mit 100.000 brutto genau gemeint?

Das ist das zu versteuernde Gesamteinkommen, also das Brutto-Jahresgehalt plus eventuelle weitere Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen, minus Werbungskosten. Bei Selbständigen zählt der Jahresgewinn, also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Für wen gilt die Einkommensgrenze?

Die Schwelle von 100.000 Euro gilt immer pro Unterhaltspflichtigem, also pro Tochter oder Sohn. Das Einkommen von Geschwistern wird also nicht zusammengerechnet. Auch das Einkommen der Ehepartner der unterhaltspflichtigen Kinder wird in der Regel nicht mit eingerechnet. Es gilt übrigens die Vermutungsregel. Das heißt, das Sozialamt geht erstmal grundsätzlich davon aus, dass das Einkommen der Unterhaltspflichtigen 100.000 Euro nicht überschreitet. Wenn es allerdings Zweifel hat, können Einkommensnachweise verlangt werden.

Und wer bezahlt nun am Ende die Heimkosten?

Die Kommunen als Träger der Sozialhilfe. Der Deutsche Städtetag rechnet mit Mehrkosten von etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für die Städte und Gemeinden. Das Bundesarbeitsministerium geht dagegen von 300 Millionen Euro Mehrkosten aus. Die Länder haben deshalb gefordert, dass der Bund die Zusatzkosten übernimmt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete B5 Aktuell am 08. November 2019 um 16:06 Uhr.