Fragen und Antworten Wie funktioniert das Familienpflege-Gesetz?

Stand: 20.10.2011 16:39 Uhr

Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Familienpflegezeit beschlossen. Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, können damit künftig ohne allzu hohe Gehaltsseinbußen ihre Arbeitszeit reduzieren - für bis zu zwei Jahre um maximal 50 Prozent. tagesschau.de beantwortet Fragen zum neuen Gesetz.

Wie ist die häusliche Pflege bisher geregelt?

Arbeitnehmer können schon jetzt für die häusliche Pflege von Angehörigen bis zu einem halben Jahr im Beruf pausieren - allerdings bekommen sie in dieser Zeit kein Geld. In akuten Fällen haben Angehörige Anspruch auf zehn Tage unbezahlte Freistellung, um die bedarfsgerechte Pflege naher Angehöriger zu organisieren. Viele Berufstätige verzichten aber auf diese Angebote, denn sie befürchten laut Familienministerin Schröder erhebliche Nachteile. Mit ihrem Vorstoß will die Familienministerin mehr Menschen motivieren, sich bei der Pflege von Angehörigen zu engagieren und die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege verbessern.

Wie sieht der Gesetzentwurf von Familienministerin Schröder konkret aus?

Das Gesetz sieht vor, dass Angestellte, die ihre Angehörigen pflegen, künftig ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre um maximal 50 Prozent reduzieren können und dafür 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Im Gegenzug sollen die Beschäftigten im Anschluss an die Pflegezeit wieder Vollzeit arbeiten und dafür zunächst 75 Prozent ihres Gehalts erhalten - so lange, bis der Saldo wieder ausgeglichen ist. Allerdings ist im neuen Entwurf kein Rechtsanspruch wie im aktuellen Gesetz vorgesehen, sondern es sind nur individuelle Absprachen möglich.

Wer trägt die Kosten?

Der Gehaltszuschuss von 25 Prozent, der später wieder ausgeglichen werde, soll über die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert werden. Deshalb entstünden laut Familienministerin Schröder für die Unternehmen keinerlei Zinskosten. Es gebe auch kein Risiko, dass sie das Geld am Ende nicht mehr wiederbekommen.

Wie reagiert die Wirtschaft?

In einer Forsa-Umfrage unter rund 200 Unternehmen, aus der die Tageszeitung "Welt" zitierte, äußerte jeder zweite Betrieb Bedenken gegenüber dem Gesetz. Die Unternehmen befürchten demnach insbesondere höhere Personalkosten. Viele Betriebe monierten, dass sie zum einen mehr Personal vorhalten müssen, um die Ausfallzeiten auszugleichen. Zum anderen werde befürchtet, dass viele Beschäftigten nach Ablauf der Pflegephase nicht in den Beruf zurückkehren, weil der Angehörige auch weiter gepflegt werden muss. Die Sorge sei dabei, dass die Arbeitgeber auf den gezahlten Vorschussleistungen - 75 Prozent Gehalt für 50 Prozent Arbeitszeit - sitzen bleiben.