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Schröder plant Gesetz
Elternzeit für Oma und Opa
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will die Rechte von berufstätigen Großeltern stärken. Nach einem Bericht der "Passauer Neuen Presse" sollen diese sich künftig von ihrer Arbeit freistellen lassen können, um ihre Enkelkinder zu betreuen. Für sie gelte in dieser Phase zudem Kündigungsschutz.
Die Großeltern-Regelung werde sogar dann gelten, wenn die Eltern selbst in Elternzeit sind, schreibt das Blatt unter Berufung auf den Gesetzentwurf weiter.
Kein Elterngeld für Großeltern
Der Rechtsanspruch solle allerdings auf Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten beschränkt bleiben. Einen finanziellen Ausgleich wie das Elterngeld soll es bei der Großelternzeit nicht geben.
Das Bundesfamilienministerium rechnet der Zeitung zufolge mit rund 300.000 anspruchsberechtigten Großeltern und geht davon aus, dass etwa zehn Prozent von ihnen von der neuen Regelung Gebrauch machen würden. Ministerin Schröder hatte das Vorhaben zur Einführung einer Großelternzeit im Grundsatz bereits im März angekündigt. In rund 51 Prozent der Familien leisteten die Großeltern bei der Kinderbetreuung schon heute einen Beitrag, hatte die CDU-Politikerin damals ausgeführt. "Die Großeltern sind fest in das Betreuungsmanagement eingebunden. Das ist Lebenswirklichkeit."
Oma und Opa am Wickeltisch - Schröders Pläne für Großeltern
N. Buschschlüter, ARD Berlin
27.09.2012 13:27 Uhr
Die Großelternzeit gibt es bereits, allerdings ist sie auf bestimmte Härtefälle beschränkt, etwa wenn eine junge Mutter unter 21 Jahren sich noch in der Ausbildung befindet.
Auch Elternzeit soll flexibler werden
Der Entwurf sehe zudem eine Reform der Elternzeit vor. Demnach soll sie künftig noch flexibler als bislang auf verschiedene Altersstufen des Kindes aufgeteilt werden können. Bisher hat jedes Elternteil Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung seines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs.
Zwölf Monate Elternzeit können derzeit auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. "Die Begrenzung des übertragbaren Zeitraums von bisher zwölf Monaten soll aufgehoben werden und nicht in Anspruch genommene Elternzeit von bis zu 24 Monaten soll übertragen werden können", so die Zeitung. Der Übertragungszeitraum solle bis zum 14. Lebensjahr verlängert werden.
Stand: 27.09.2012 09:29 Uhr
