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Justizminister prüfen datenschutzrechtliche Grundlagen

Fahndung womöglich demnächst auch bei Facebook

Die Justizminister von Bund und Ländern prüfen die Möglichkeit, das soziale Netzwerk Facebook bei der Suche nach Verdächtigen zu nutzen. Die Ressortchefs beschlossen bei einem Treffen in Berlin einstimmig, das Thema stärker in den Blick zu nehmen.

Verbrecherjagd 2.0: Justizministerkonferenz prüft Fahndungen auf Facebook
tagesthemen 22:15 Uhr, 15.11.2012, Josy Wübben, NDR

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Zur Begründung sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, der hessische Ressortchef Jörg-Uwe Hahn (FDP), der Werkzeugkasten der Ermittler müsse erweitert werden. Die junge Generation nutze heute weniger das Fernsehen oder Zeitungen, sondern sei vor allem bei Facebook unterwegs. Hahn räumte ein, eine Fahndung über Facebook sei kein Allheilmittel. "Das ist nicht das Nonplusultra", sagte er. Es sei ein Mittel von vielen.

Ein Nutzer fährt mit einer Lupe über seinen Computerbildschirm mit Facebook-Logo.
galerie

Die Justizminister wollen Facebook nutzen, um Verbrechen aufzuklären.

In ihrem Beschluss betonten die Minister, datenschutzrechtliche Anforderungen und rechtsstaatliche Grundsätze müssten bei einem solchen Instrument beachtet werden. Eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz prüfe nun, inwiefern eine Facebook-Fahndung damit vereinbar ist.

Hinweise bei Facebook sammeln

Bislang gibt es ein Pilotprojekt zur Facebook-Fahndung in Niedersachsen. Die Polizei in Hannover bittet Internetnutzer seit längerem über einen eigenen Facebook-Auftritt um Hinweise bei der Aufklärung von Verbrechen.

Hahn berichtete, die Polizei habe positive Erfahrungen im Fall eines Türsteher-Mordes gemacht. Dieser sei mit Hilfe von Aufrufen bei Facebook aufgeklärt worden. Mit Zeitungsanzeigen wäre das nicht gelungen. Der Nachteil der Fahndung im Internet sei, dass diese im Gegensatz etwa zu Fahndungsplakaten nie wieder vollständig entfernt werden könnten.

Frank Federau (LKA Niedersachsen) über das Pilotprojekt zur Facebook-Fahndung
tagesschau14 16:15 Uhr, 15.11.2012

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Diese Sorge äußern auch Datenschützer. Sie verweisen darauf, dass auf Facebook hochgeladene Bilder selbst dann auf den Servern des US-Unternehmens verbleiben können, wenn ein Konto-Inhaber sie gelöscht hat. Bedenken gibt es auch, weil im Netz konkrete Angaben zu Zeugen oder Verdächtigen landen können, die dort nicht hingehören.

Stand: 15.11.2012 16:21 Uhr

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