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Abgeordnete und Datenschützer haben Facebook und andere Online-Netzwerke bei einer Anhörung im Bundestag eindringlich zum Schutz der Privatsphäre ihrer Nutzer aufgefordert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte Facebook, Google und Co. auf, "sich zu bewegen". Facebook und Google bekannten sich bei der Anhörung im Unterausschuss Neue Medien zu Transparenz und Datenschutz, gingen aber nicht auf die Forderung nach konkreten Verbesserungen ein.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz warf Facebook vor, "sich um die Dinge herumzudrücken". Dafür habe er keinerlei Verständnis. "Sie sind ein globales Unternehmen, das ist ja keine Garagenklitsche mehr", rief der Abgeordnete Facebooks Europa-Manager Richard Allan zu. Der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek kritisierte, dass Facebook vor allem aus den USA und Irland agiere: "Das ist kein vernünftiger Dialog, wenn es einen Ansprechpartner in Irland gibt, der alle paar Wochen mal nach Deutschland kommt."
Allan gelobte den Abgeordneten Besserung: "Haben wir bisher genug getan, um uns mit Ihnen zu beschäftigen? Nein. Tun wir jetzt mehr? Ja." In konkreten Punkten beharrte er jedoch auf der bisherigen Linie des Unternehmens. Für den Dienst in Deutschland sei die Facebook-Europazentrale in Irland zuständig, Facebook halte sich deswegen vollständig an die dort geltenden Datenschutzbestimmungen: "Wir arbeiten nicht in einem Hinterzimmer". Allan betonte, das Unternehmen erstelle aus Nutzerdaten keine persönlichen Profile. "Mit unseren Datenschutzrichtlinien sind wir inzwischen führend auf dem Markt", behauptete er.
[Bildunterschrift: Allan musste vor kurzem bereits im Kieler Landtag Stellung nehmen (Archivbild). ]
Auch die Kritik des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weicher wies Allan erneut zurück. Weichert hält die Einbindung von Facebooks "Gefällt mir"-Button in andere Websites für einen Verstoß gegen deutsche Datenschutzbestimmungen, weil dabei automatisch Nutzerdaten gesammelt und in die USA übertragen werden. Das sehen die Vertreter der Sozialen Netzwerke anders: Ein Verbot, Komponenten Sozialer Netzwerke wie den "Gefällt-mir"-Button in Webseiten einzubinden, würde die Internet-Nutzung massiv beeinträchtigen. "Wir untersuchen aber gern Möglichkeiten, die Transparenz zu verbessern", sagte Allan.
Der Datenschutzbeauftragte von Google Deutschland, Per Meyerdierks, betonte, bei jeder Einbindung fremder Inhalte wie einem Social Plugin komme es zu einer Übertragung von Daten. "Das ist im Internet allgegenwärtig."
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar sagte hingegen: "Das zentrale Problem sind diese Dienste selbst." Er forderte Facebook, Google und andere auf, "sich zu bewegen". Für das Bundesinnenministerium sagte Hans-Heinrich von Knobloch, ähnlich wie bei der Regelung für Google Street View und ähnliche Panoramadienste im Internet gebe es bereits Gespräche mit dem Ziel, eine Selbstregulierung bei Sozialen Netzwerken herbeizuführen. Es wäre wünschenswert, bei der Gestaltung solcher Dienste zunächst ohne gesetzliche Zwänge auszukommen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar sagte dazu, eine Selbstregulierung könne ein wirksames ergänzendes Mittel für eine Regulierung durch den Gesetzgeber sein. "Sie kann diese aber nicht ersetzen, wenn es um den Schutz von Grundrechten geht." Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte gegenüber tagesschau.de eine Selbstregulierung als nicht ausreichend bezeichnet.
[Bildunterschrift: Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Weichert will die Auseinandersetzung mit Facebook eskalieren lassen. ]
Der Kieler Datenschutzbeauftragte Weichert sagte vor dem Unterausschuss: "Nach unserer Überzeugung sind die Zustände, die wir bei Social Communities insbesondere aus den USA haben, rechtswidrig und daher nicht zu halten." Daher gebe es einen "massiven nationalen Handlungsdruck".
Nach Warnungen an mehrere Website-Betreiber in Schleswig-Holstein kündigte Weichert für November "eine weitere Eskalation" in seinem Kampf gegen Facebooks "Gefällt mir"-Plugin. an. Er will gegen schleswig-holsteinische Firmen und Organisationen, die den "Gefällt-mir"-Button auf ihrer eigenen Webseite eingebaut haben oder eine Fan-Seite innerhalb von Facebok betreiben, auch gerichtlich vorgehen.
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