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Urheberrechtsverstöße in sozialen Netzwerken
Die teure Seite der sozialen Netzwerke
Süße Tierbaby-Videos oder lustige Comics: Bei sozialen Netzwerken ist derlei schnell verlinkt - und damit bereits oft der Urheberrechtsverstoß begangen. Dieser kann schnell teuer werden, wenn Anwälte dagegen vorgehen. Und sogar bei selbst geknipsten Fotos droht Ungemach.
Von Oliver Neuroth, SWR, ARD Berlin
Comics, Karikaturen, Fotos von Prominenten oder YouTube-Videos - all das steht auf einer klassischen Facebook-Seite. Anwälte sehen pro Profil im Schnitt einen Abmahn-Wert von rund 10.000 Euro. Der Grund: Bilder und Videos, die man zum Beispiel über eine Google-Suche findet, gehören jemandem. Und dieser Besitzer hat das Urheberrecht. Kopieren und auf seinem Rechner speichern darf man Internet-Fotos meistens - aber man darf sie nicht einfach veröffentlichen, also zum Beispiel auf seine Facebook-Seite stellen.
Saftige Rechnungen vom Anwalt
Erlaubt ist das nur, wenn der Besitzer eine Genehmigung erteilt hat. Sonst kann sein Anwalt eine Abmahnung schicken. Was passiert, wenn es soweit kommt, erklärt Anwältin Virabell Schuster, die sich auf Urheberrechtsfragen spezialisiert hat. Sie sagt: "Das Problem ist folgendes: Wenn der Verstoß begangen wurde, muss der Abgemahnte bezahlen, das ist ganz klar. Die Frage ist natürlich immer, in welcher Höhe. Und da besteht immer Verhandlungsspielraum."
Oft lasse sich der Anwalt des Urhebers darauf ein, dass der Abgemahnte nur die Hälfte des geforderten Betrages zahle - diese Erfahrung hat zumindest Virabell Schuster gemacht. Aber sie rät dazu, es gar nicht erst ankommen zu lassen. Also: Finger weg von Fotos und Videos aus dem Netz.
Ärger droht auch bei selbst gemachten Fotos
Aber es kann bei Facebook auch Ärger mit Fotos geben, die man selbst gemacht hat. Nämlich dann, wenn darauf fremde Menschen zu sehen sind. Denn es gibt das Recht am eigenen Bild. Jeder darf selbst entscheiden, ob er auf einem Foto veröffentlicht werden will oder nicht. Deshalb gilt auch hier: Besser eine Genehmigung von demjenigen einholen, der auf dem Foto zu sehen ist, bevor man es auf seine Facebook-Seite setzt. Denn auch sonst kann es eine Abmahnung geben.
Parteien streiten über Abmahn-Obergrenze
Die FDP will, dass es für Abmahngebühren eine Obergrenze von maximal 100 Euro eingeführt wird. Aber darüber gibt es Streit in der Bundesregierung. Die CDU ist gegen den Plan, weil sie dadurch den Wert von geistigem Eigentum in Gefahr sieht.
Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil sagt dazu: "Das ist ein Desaster. Auch gerade für die Betroffenen." Darum habe er finanzielle Deckelungen für Abmahnungen unterstützt. "Und dass das Ganze jetzt gestoppt wird, anscheinend vor dem Hintergrund, dass man sich in anderen politischen Bereichen nicht einigen kann, das halte ich für skandalös."
Erst einmal bleibt es also dabei: Wer im Internet gegen Urheberrechte verstößt - zum Beispiel mit Fotos und Videos bei Facebook - muss unter Umständen kräftig zahlen.
Stand: 24.04.2012 17:35 Uhr
