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18.03.2010

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Stempel mit Firmenlogos in  einer deutschen Amtsstube
Behörde bettelte bei Unternehmen um Mitarbeiter
Einsatz externer Mitarbeiter beim Bund

"Auf die Großzügigkeit der Unternehmen angewiesen"

Gerhard Schröder (Archivbild aus dem Juni 2006) (Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Unter Alt-Kanzler Schröder wurde ein Personalaustauschprogramm entwickelt. ]
Über den Einsatz externer Mitarbeiter beim Bund werden immer mehr Details bekannt. Das ARD-Magazin "Monitor" hatte über ein Papier des Bundesrechnungshofes berichtet, wonach zwischen 2004 und 2006 etwa 300 Beschäftigte aus Wirtschaft und Verbänden in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden arbeiteten. Offenbar hat der intensive Einsatz privat Beschäftigter seinen Ursprung in der Regierungszeit von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder.

Der Bundesrechnungshof hebt in dem Bericht ein Personalaustauschprogramm namens "Seitenwechsel" besonders hervor. Das Programm wurde 2004 vom Bundesinnenministerium gemeinsam mit einem Unternehmen initiiert. Ziel war ein Erfahrungsaustausch zwischen Bundeseinrichtungen auf der einen sowie Wirtschaft und Verbänden auf der anderen Seite.

Austauschprogramm missgedeutet

Jedoch sei nur ein kleiner Teil des Einsatzes externer Mitarbeiter im Zeitraum 2004 bis 2006 mit "Seitenwechsel" begründbar, stellt der Rechnungshof fest. Stattdessen wurde das Programm in den obersten Bundesbehörden "in unspezifischer Weise als Signal verstanden", dass Angestellte aus Wirtschaft und Verbänden als externe Mitarbeiter in der Bundesverwaltung erwünscht wären.

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Initiative ging meist von den Behörden aus

Die Prüfung des Bundesrechnungshofs ergab, dass die Öffnung von Ministerien und Behörden auch für Wirtschaftsbeschäftigte nicht nur mit Wissenstransfer sondern auch mit tatsächlichen oder vermeintlichen Personalengpässen der Fachabteilungen des Bundes begründet wurden. Die Initiative zur Entsendung externer Mitarbeiter ging zumeist von den Behörden aus. 68 Prozent der Externen blieben mehr als ein Jahr in Ministerien und Behörden - in einem Fall dauerte die Entsendung fünf Jahre. Sie arbeiteten an Gesetzen, Verordnungen und Vergabeverfahren mit und repräsentieren in Einzelfällen auch die Ministerien ohne als privat Beschäftigte erkennbar zu sein. Die meisten der Vertreter aus Wirtschaft und Verbänden erhielten während des Einsatzes weiterhin Geld von ihrem eigentlichen Arbeitgeber.

Behörde lockt mit "Gewinn an Expertise"

Bericht des Bundesrechnungshofes Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Auf 57 Seiten hat der Bundesrechnungshof seine Untersuchung über den Einsatz externer Mitarbeiter beim Bund zusammengefasst. ]
Der Bundesrechnungshof listet in seinem Bericht 20 Beispiele für die Einbindung externer Mitarbeiter auf. Besonders ungewöhnlich ist der Fall eines Mannes, der eigentlich für den Vorstand eines großen deutschen Industrieunternehmens arbeitet: Von sich aus regte er 2003 - also vor dem Programm "Seitenwechsel" - bei einer Bundesbehörde an, befristet dort arbeiten zu wollen. Eine Stellenbeschreibung fügte er seiner "Bewerbung" hinzu. Dieses Profil findet sich nahezu identisch in dem Schreiben der Behörde an den Vorstand des Unternehmens, in dem um die Entsendung des Angestellten für ein halbes Jahr gebeten wurde. Im Gegenzug erhalte der Mitarbeiter Einblick in Mechanismen des Regierungshandelns, so dass dem Konzern ein "Gewinn an Expertise" winke.

Unternehmen zeigte großzügig

Doch damit nicht genug. Laut Bundesrechnungshof heißt es in dem Behördenschreiben: "Dabei sind wir mangels eigener Mittel auf die Großzügigkeit der betreffenden Unternehmen und Institute angewiesen, nicht nur ihre Mitarbeiter zu entbehren, sondern auch ihre Bezüge fortzuzahlen." Der staatlichen Bitte um Entsendung und Weiterbezahlung wurde entsprochen. Die Mitarbeit war aus Sicht des behördlichen Ressortleiters offenbar so wertvoll, dass er die Entsendezeit ausdehnen wollte. Er schrieb einen neuen Brief, in dem er dem Vorstand mitteilte, dass die Bezahlung des Mitarbeiters aus Bundesmitteln "bedauerlicherweise" weiterhin nicht möglich sei. Er wäre außerordentlich dankbar, wenn einer einmaligen Verlängerung um weitere sechs Monate ausnahmsweise zugestimmt würde. Das Unternehmen entsprach der Bitte.

Prüfer sehen Risiken

Plenarsaal des Bundestags (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Der Rechnungshof warnt vor einem Machtverlust des Parlaments. ]
Außer dem "Risiko von Interessenkonflikten" wegen der "materiellen Abhängigkeit von den Entsendern" sieht der Bundesrechnungshof in der Praxis eine weitere Gefahr: eine teilweise Entmündigung des Bundestags. "Eines der wesentlichen Instrumente der parlamentarischen Steuerung und Kontrolle der Regierung ist das Budgetrecht des Parlaments", so die Prüfer in ihrem Bericht. Der Verwaltungseinsatz von Personal, der nicht aus parlamentarisch gebilligten Haushaltsmitteln finanziert wird, berge die Gefahr, "dass Schwerpunkte gesetzt werden, die nicht auf die vom Parlament gebilligten Prioritäten" zurückgehen.

Da der Bundesrechnungshof den Personalaustausch nicht grundsätzlich ablehnt, schlägt er einheitliche Regeln für die Mitarbeit externer Beschäftigter vor. So sollte unter anderem die Entsendedauer auf maximal sechs Monate begrenzt sein und aus Bundesmitteln bezahlt werden.

Stand: 04.04.2008 15:48 Uhr
 

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