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CSU-Politker Gauweiler

Entscheidung über Eilantrag

Stoppt Gauweiler vorerst den ESM?

Am Montagnachmittag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle den Antrag von Peter Gauweiler beraten. Eine ungewöhnliche Maßnahme, denn eigentlich steht die Entscheidung des Gerichts über die Klage von 37.000 Bürgern gegen ESM und Fiskalpakt bereits. Doch Gauweilers Eilanatrag könnte den Zeitplan ins Wanken bringen. Er fordert, die Entscheidung auszusetzen.

Durch den Beschluss des EZB-Rates unbegrenzt Anleihen von finanzschwachen Euro-Staaten zu kaufen, sei eine völlig neue Situation entstanden, argumentiert Gauweiler. Die Europäische Zentralbank heble mit der Entscheidung die Haftungsbegrenzung und die parlamentarischen Entscheidungs- und Kontrollrechte aus. Der Bundestag habe nach seiner Einschätzung nicht mehr die nötige Kontrolle, warnt der CSU-Politiker.

Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn Deutschland hat als einziges Euroland den ESM noch nicht umgesetzt. Ursprünglich war geplant, den Rettungsschirm bereits im Juli zu starten. Voraussetzung für den endgültigen Beginn ist aber eine Entscheidung über die Klage der 37.000 Bürger.

CSU-Politiker Gauweiler klagt erneut gegen ESM
nachtmagazin 00:15 Uhr, 11.09.2012, Björn Siebke, ARD Berlin

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Geteilte Meinung in der Union

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt begrüßte den Eilantrag seines Parteifreundes: "Ich habe große Sympathie dafür", sagte er. Auch der Fraktionschef der Linkspartei, Gregor Gysi, stellte sich hinter den Antrag.

Stirnrunzeln löste der Vorstoß bei der Schwesterpartei aus. CDU-Generalsekretär Herrmann Gröhe kritisierte den Zuspruch aus der CSU für den Antrag von Gauweiler. Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigte, die Bundesregierung sei weiterhin von der Verfassungsmäßigkeit des ESM überzeugt. In der Sache habe sich nichts geändert, sagte er.

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ESM könnte Budgetrecht des Bundestages verletzen

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt dagegen zu dem Schluss, dass der ESM das Budgetrecht des Parlaments verletzen könnte. Die "Neue Osnabrücker Zeitung" schreibt unter Berufung auf das Papier, dass eine "unmittelbare und potentiell unbestimmte Haftung" für die Schulden anderer Staaten gegen das Recht des Bundestages verstoßen könnte. Inwiefern diese Bedenken von den Verfassungsrichtern geteilt werden, wird sich am Dienstag zeigen.

EZB soll Banken beaufsichtigen
M. Bohne, ARD Brüssel
10.09.2012 19:43 Uhr

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Stand: 10.09.2012 19:52 Uhr

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