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Debatte um Atommüll-Exporte
Atomgesetz mit Haken
Schickt die Bundesregierung bald Atommüll ins Ausland? Oder alles falscher Alarm? Das Umweltministerium bemühte sich, die Wogen zu glätten. Von "Unsinn" sprach Minister Altmaier. Sein Sprecher trug hingegen in der Bundespressekonferenz weniger zur Aufklärung bei.
Von Arnd Henze, WDR, ARD-Hauptstadtstudio
Der Sprecher des Umweltministeriums war empört. Berichte, die Bundesregierung wolle den Export von Atommüll zulassen, seien irreführend und unsachliche Spekulationen, erklärte Ingo Strube in der Bundepressekonferenz. Und er schien gut vorbereitet. Zwar stimme es, dass das Atomgesetz um neue Paragrafen ergänzt werde, die auch eine Endlagerung im Ausland regeln, man setze aber nur eine EU-Richtlinie um. Juristisch werde ein Atommüll-Export durch das gleiche Gesetz wieder kategorisch ausgeschlossen.
Von der "Unberührtheitsregelung" ist die Rede
Dann blickte er konzentriert auf seine Unterlagen und zitierte den Paragrafen 9a des Atomgesetzes: "Im Inland entstandene Abfälle sind grundsätzlich an ein vom Bund zu errichtendes Endlager abzuliefern." Dieser Grundsatz gelte auch weiterhin.
Weil aber viele Journalisten nicht ganz verstanden, warum etwas im einen Paragrafen erlaubt und einem anderen wieder ausgeschlossen werden könne, verwies Strube noch vier Mal auf eben diesen Passus, für den es eine sogenannte "Unberührtheitsregelung" gebe. Dann griff auch Regierungssprecher Steffen Seibert ein: "Für Deutschland gilt der Paragraf 9a unverändert und grundsätzlich weiter, darum ist jeder Verdacht zurückzuweisen, man stehle sich aus der Verantwortung." Da waren die Hauptstadtjournalisten und auch der ARD-Reporter doch mächtig beeindruckt - und so fand der Paragraf 9a Eingang in zahlreiche Meldungen von Presseagenturen und Online-Medien.
Neues Gesetz soll Endlagerung im Ausland ermöglichen
tagesschau 20:00 Uhr, 04.01.2013, Arnd Henze, ARD Berlin
Doch was so klar und eindeutig aussah, hat nur einen Haken: Der eingängige Satz lässt sich in dem umfangreichen Paragrafen des Atomgesetzes nirgends finden. Und auch kein ähnlich klingender. Vor allem keiner, der eine Endlagerung im Ausland klar ausschließen würde.
Wo steht das Zitat? Nicht im Atomgesetz
Der hilfesuchende Anruf im Ministerium klärt zumindest eines: Das angebliche Zitat steht tatsächlich nicht im Atomgesetz. Dafür bietet der Sprecher eine schriftliche Erläuterung der Hausjuristen an, die er aber nur "unter Drei" weiter mailt - aus der also nicht zitiert werden darf. Nur so viel: Aus verschiedenen Sätzen in unterschiedlichen Absätzen ergebe sich sinngemäß der Grundsatz der Inlands-Endlagerung. Nun enthält der gleiche Paragraf freilich auch Sätze, die mit einer Formulierung wie "Das gilt nicht, wenn…" beginnen - also mögliche Ausnahmen von der Regel offen lassen.
Ob sich aus all dem also ein Ausschluss von Atommüll-Exporten konstruieren lässt, mögen Juristen diskutieren. Unstrittig aber ist, dass sich die Regierung gegenüber der Bundespressekonferenz auf einen scheinbar eindeutigen Satz beruft, für den es im Gesetz nicht einmal eine ähnliche Formulierung gibt.
Genauso unstrittig ist aber, dass mit dem Paragraf 3a nun eine Ergänzung in das Atomgesetz kommt, die den Export von Atommüll in EU-Staaten und Drittländer detailliert regelt. Für eine Stellungnahme oder weitere Rückfragen war der Sprecher des Ministeriums nicht mehr zu erreichen.
Stand: 04.01.2013 20:29 Uhr
