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Der Ex-Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt für rechtskräftig, wonach Emig im Oktober 2008 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden war.
[Bildunterschrift: Kein Revisionserfolg für Emig vor dem BGH. Er muss ins Gefängnis. ]
Laut BGH gelten auch Redakteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als "Amtsträger" und können sich deshalb - wie beispielsweise Beamte - wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Die Revision Emigs blieb damit ohne Erfolg.
Da bei einer Freiheitsstrafe über zwei Jahre eine Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen ist, muss Emig die Haft antreten. Bestätigt wurde auch die Bewährungsstrafe für den Mitangeklagten Emigs. Beide hatten im Jahr 2000 eine Gesellschaft gegründet, die von den Veranstaltern hohe Provisionen für die Ausstrahlung von Sportsendungen kassierte. Darüber hinaus ließ sich der hr-Redaktionsleiter auch für Schleichwerbung bezahlen.
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