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Millionen Empfänger von Sozialleistungen brauchen von 2012 an eine Chipkarte, um Geld vom Staat zu bekommen. Das hat das Kabinett beschlossen. Zudem sollen die Daten aller Arbeitnehmer - beispielsweise die Einkommenshöhe - zentral gespeichert werden. Die Regierung will so Bürokratie abbauen. Datenschützer sehen hingegen Risiken.
Von Fiete Stegers, tagesschau.de
[Bildunterschrift: Geld vom Staat soll es künftig nur noch mit Chipkarte geben. ]
Es ist ein Mammutprojekt, mit dem sich das Wirtschaftsministerium schon seit Jahren beschäftigt und das einst als "Jobcard" begann: Wichtige Arbeitnehmer-Daten sollen künftig zentral gespeichert werden. Unterschiedliche Behörden könnten dann jeweils darauf zugreifen, wenn ein Bürger vorspricht und sich mit dem dazugehörigen und ebenfalls neuen elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) identifiziert.
Gespeichert werden sollen nach bisherigen Informationen unter anderem Verdienst, Familienstand, Anzahl der Kinder, und weitere für die Berechnung von Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld nötige Daten. Auf diese Weise müssten etwa bei der Beantragung von Arbeitslosengeld nicht erst Entgeltbescheinigungen des jeweiligen Arbeitgebers angefordert werden. Zunächst soll das System nur für sechs Arten von Bescheinigungen genutzt werden, doch das Wirtschaftsministerium hofft auf eine Ausweitung auch auf andere Sozialleistungen.
Das Wirtschaftsministerium verspricht sich einiges von dem Plan, den das Bundeskabinett heute auf den Weg bringen soll: Das Hin- und Herschicken von Papieren entfällt, die elektronische Übermittlung der Daten läuft schneller und fehlerloser, und letztlich sparen die einzelnen Unternehmen jede Menge Geld, weil sie nicht bei Bedarf einzelne Bescheinigungen bearbeiten müssen, sondern alle Daten automatisch übertragen.
Gerade hier sehen Datenschützer ein Problem: "Das ist klassische Vorratsdatenspeicherung: Es würden Daten von Millionen Arbeitnehmern gespeichert, obwohl längst nicht alle später Sozialleistungen in Anspruch nehmen, für die diese Daten notwendig wären", sagt Bettina Gayk, Sprecherin der nordhrein-westfälischen Landesdatenschutzbeauftragten.
"Wenn so ein zentraler Datenpool erst einmal besteht, dann werden Begehrlichkeiten geweckt", weiß Gayk aus Erfahrung. Andere Behörden oder Unternehmen, die mit Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern handeln, könnten Zugriff bekommen. Auch Missbrauch der Arbeitnehmer-Daten sei bei einem derartig großen System nicht ausgeschlossen, meint sie.
Elektronischer Einkommensnachweis (ELENA): Beim sogenannten elektronischen Einkommensnachweis (ElLENA) übermitteln Firmen die Daten ihrer Arbeitnehmer automatisch an eine zentrale Speicherstelle, die von den Rentenversicherungsträgern aufgebaut werden soll. Stellt ein Bürger beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld, kann die Agentur für Arbeit auf die bei der Speicherstelle vorliegenden Arbeitnehmerdaten zugreifen. Damit die Datensicherheit gewährleistet ist, muss sich der Bürger bei der Agentur für Arbeit mit seiner ELENA-Karte identifizieren. Die Speicherstelle überprüft dann, ob die elektronische Signatur der Karte und die der nachfragenden Behörde bei ihr registriert sind.Das Bundeswirtschaftsministerium sieht hingegen kein Problem: Nur wenn sich ein Bürger mit seiner ELENA-Karte identifiziert, kann auf die Daten zugriffen werden. Eine elektronische Signatur soll die Echtheit des Ausweises garantieren. Erst dann würden der Name des Arbeitnehmers und die Arbeitgeber-Daten in der Datenbank miteinander verknüpft.
Die Kosten für die Einführung des elektronischen Entgeltausweises sollen sich in den Jahren 2009 bis 2013 auf 55 Millionen Euro belaufen, die der Bund übernehmen will. Die Prognose des Ministeriums: Allein beim Arbeitslosengeld kann dadurch, dass die bisherigen Entgeltnachweise auf Papier durch elektronische ersetzt werden, dieser Betrag mittelfristig wieder eingespart werden. Es stützt sich dabei auf ein Gutachten des Normenkontrollrats der Bundesregierung. Für die Unternehmen bedeutet das elektronische Verfahren demnach Gesamteinsparungen in Höhe von 85 Millionen Euro jährlich.
[Bildunterschrift: So soll das ELENA-System funktionieren - Die Regierung hofft auf Bürokratieabbau. ]Für die Arbeitnehmer wird die Einführung zunächst Geld kosten: Das Wirtschaftsministerium rechnet damit, dass der Preis für den Ausweis mit elektronischer Signatur ungefähr bei zehn Euro für drei Jahre liegen wird. Hartz-IV-Empfängern und weiteren sozial Schwachen wollen das die Behörden zahlen, alle anderen müssen es selbst tun.
Datenschützerin Gayk bleibt skeptisch, ob sich am Ende wirklich Vorteile durch ELENA zeigen: "Ob es wirklich billiger für die Unternehmen wird? Wo so viele Stellen miteinander zusammenarbeiten, gibt es Reibungsverluste. Die Gesundheitskarte ist ein gutes Beispiel: Dort gibt es nach Jahren immer noch kein ausgereiftes Konzept."
Viele Details sind noch nicht bekannt. Der Deutsche Städtetag bewertet die Einführung dagegen grundsätzlich positiv: "Allerdings sollte so schnell wie möglich auf Elena umgestellt werden und nicht erst wie geplant 2012, damit schon jetzt die Städte Kosten sparen können."
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