Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Die Verfassungsbeschwerden Tausender Bürger gegen den elektronischen Entgeltnachweis ELENA füllen 60 Aktenordner. Datenschützer haben sie heute beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Kläger sind der Ansicht, dass durch ELENA zu viele Daten zu lange auf Vorrat gespeichert werden.
Von Marco Chwalek für tagesschau.de
Zwei Wochen lang haben Datenschützer Verfassungsbeschwerden besorgter Bürger gegen den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gesammelt. Rund 22.000 Klagen sind so zusammengekommen, die Datenschützer aus Bielefeld heute in mehr als 60 gelben Aktenordnern per Kleinlaster zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gebracht haben. Gemeinsam wollen sie ELENA juristisch stoppen. Bis zuletzt feilten sie an ihrer Argumentation und der Formulierung der Sammelbeschwerde.
[Bildunterschrift: Bundesarbeitsministerin von der Leyen wertet ELENA als Entlastung der Bürger. ]
Bereits seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu melden. Diese wird zurzeit von den deutschen Rentenversicherungsträgern in Würzburg aufgebaut. "Heute müssen in 60 Millionen Fällen pro Jahr Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber um schriftliche Bescheinigungen bitten, um diese dann zu den Ämtern zu tragen", sagt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. "Mit Hilfe von ELENA kann im besten Fall der Leistungsbescheid schon mit der Antragsstellung erstellt und ausgegeben werden." Deswegen sieht die Ministerin ELENA als "große Entlastung für viele Millionen Arbeitnehmer".
Die Vielzahl der Daten, die im elektronischen Entgeltnachweis gespeichert werden sollen, löst allerdings bei den Kritikern verfassungsrechtliche Bedenken aus: "Ob Daten über Kündigungsgründe, Fehlzeiten oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit wirklich notwendig sind, ist auch angesichts der besonderen Sensibilität dieser Daten fraglich", erklärt Christoph Gusy, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Bielefeld.
Dass das Großprojekt ELENA mit der Verfassungsbeschwerde gekippt wird, erwartet ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller jedoch nicht: "Das Bundesverfassungsgericht wird nicht nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip entscheiden. Die Richter werden sich eher damit auseinandersetzen, welche Daten gesammelt werden dürfen und welche nicht." 22.000 Klagen seien für das Bundesverfassungsgericht nicht schwerwiegend. "Schwerwiegender sind Argumente, die die Verfassungswidrigkeit nachweisen", sagt Möller.
[Bildunterschrift: Infografik ]Die Beschwerdeführer sehen bei ELENA Verstöße gegen die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für die Speicherung sensibler Daten. Ihrer Ansicht nach betrifft das die Sicherheitsstandards, die Transparenz des Verfahrens, die richterliche Kontrolle und die Konkretisierung der zu speichernden Daten im Gesetz.
An erster Stelle seien aber sowohl der Umfang als auch die Dauer der Speicherung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, da sie unverhältnismäßig seien. "Gebraucht werden diese Daten zunächst gar nicht, sie werden einfach auf Vorrat gespeichert", sagt Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Sammelbeschwerde einreichen wird. "Wenn diese Bescheinigungen abgerufen werden, dann muss der Arbeitgeber in vielen Fällen nochmals weitere Daten melden, wie beispielsweise den Grund bei einer Kündigung", erklärt Starostik. "Es gibt fünf Arten von Entgeltbescheinigungen. Um diese fünf Dokumente zu ersetzen, werden die Daten von 40 Millionen Bundesbürgern für fünf Jahre gespeichert. Zwölf Monate würden auch vollkommen ausreichen."
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung wird mit der Sammelbeschwerde nun auch ELENA auf den Prüfstand gestellt. "ELENA kommt einer Vorratsdatenspeicherung jedenfalls nahe", sagt Staatsrechtler Gusy. "Sie enthält zahlreiche Daten, welche unter dem Schutz des Sozial- oder des Steuergeheimnisses stehen. Die rechtlichen Anforderungen sind also besonders hoch."
Während Datenschützer ELENA schnellstmöglich kippen wollen, fordert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) die Bundesregierung auf, daran festzuhalten. "ELENA dient dem Bürokratieabbau und ermöglicht eine sicherere Übermittlung von Daten. Zweifelhafte Angaben wie Kündigungsgründe und Streiktage sollten aber nicht erfasst werden", sagt Pablo Mentzinis von BITKOM. Angesichts der Massenklage gegen das Projekt fordert er, ELENA noch einmal unter die Lupe zu nehmen: "Die Bundesregierung sollte auf Kritik konstruktiv eingehen, um dieses wichtige Projekt nicht zu gefährden."
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW