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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Ein-Euro-Jobs auch dann angenommen werden müssen, wenn die Wochenarbeitszeit 30 Stunden beträgt. Lehnen Hartz-IV-Empfänger dies ab, kann ihnen demnach das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Gewerkschaften und Sozialverbände laufen dagagen Sturm. 30 Stunden Arbeit pro Woche lägen "hart an der Vollzeitbeschäftigung", so der Sozialverband VdK.
Was denken Sie? Sind Ein-Euro-Jobs auch zumutbar, wenn die Arbeitszeit quasi der einer vollen Arbeitsstelle entspricht?
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