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29.05.2012

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Inland
Bundesbehörden heben Warnung vor Sprossen auf
Bundesbehörden heben Warnung auf

Sprossen dürfen wieder gegessen werden

Sprossen und Keimlinge dürfen wieder roh verzehrt werden. Die zuständigen Bundesbehörden hoben die entsprechende Warnung zum Schutz vor Infektionen mit dem EHEC-Erreger auf. Allerdings sollten aus Ägypten importierte Bockshornkleesamen sowie Sprossen und Keimlinge, die aus diesen Samen gezogen wurden, weiterhin nicht roh gegessen werden, so die Behörden.

Eine Packung Sprossen (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Alle Sprossen und Keimlinge außer jene von Bockshornkleesamen dürfen wieder verzehrt werden. ]
Die aktuellen Ermittlungsergebnisse hätten keine Hinweise ergeben, dass andere Samenarten als Bockshornkleesamen mit EHEC-Infektionen in Zusammenhang stehen: "Aus Sicht der Bundesbehörden gibt es nach Vorlage weiterer Informationen aus den Bundesländern keinen Grund mehr für die Empfehlung, zum Schutz vor Infektionen mit EHEC O104:H4 Sprossen und Keimlinge generell nicht roh zu verzehren", teilten das Robert-Koch-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin mit.

An dem lebensbedrohlichen Darmkeim EHEC waren in Deutschland in den vergangenen Wochen Tausende Menschen erkrankt. Mindestens 48 Personen starben nach einer Infektion. Es handelt sich den Gesundheitsbehörden zufolge um den bisher größten EHEC-Ausbruch in Deutschland. Der Höhepunkt der Erkrankungen war den Behörden zufolge Mitte Mai erreicht. Inzwischen klingt die Epidemie ab. Viele infizierte Personen leiden allerdings noch unter den Folgen der Infektion.

Stand: 21.07.2011 13:00 Uhr
 

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