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Kabinett reagiert auf EuGH-Urteil

Milliarden-Rückzahlung an ausländische Firmen

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Ausländische Firmen können die Kapitalerertragssteuer bislang nicht von der Körperschaftssteuer abziehen.

Das Bundeskabinett hat die Rückzahlung von Milliardenbeträgen an ausländische Firmen als Folge einer Steuerkorrektur beschlossen. Nach dem Gesetzentwurf zur Umsetzung eines EuGH-Urteils kommen auf den Fiskus allein in diesem und im nächsten Jahr Mehrkosten von gut drei Milliarden Euro zu. Die Summe müssen sich Bund und Länder teilen. 2015 und 2016 fallen 600 beziehungsweise 645 Millionen Euro an.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2011 festgestellt, dass ausländische Anteilseigner in Deutschland zu hohe Abgaben auf Dividenden zahlten. Von dem Urteil profitieren Unternehmen aus EU-Staaten, die Anteile an einer deutschen Gesellschaft halten.

Weil betroffenen Firmen die Abgeltungssteuer auch rückwirkend erstattet wird, schlagen 2013 und 2014 mit jeweils rund 1,5 Milliarden besonders hohe Rückzahlungen durch Bund und Länder zu Buche. 2015 und 2016 sind es 600 beziehungsweise 645 Millionen Euro, die sich beide teilen. Nach Angaben des Finanzministeriums wurden die Zusatzkosten grundsätzlich im Etat- und Finanzplan bereits berücksichtigt. Für die Regelung künftiger Fälle gibt es Streit zwischen Bund und Ländern. Hier wird eine Lösung im Vermittlungsausschuss erwartet.

Doppelbelastung für ausländische Firmen

Dividendenzahlungen deutscher Gesellschaften an inländische als auch ausländische Anteilseigner unterliegen dem deutschen Quellensteuerabzug. Ausländische Eigner zahlen wie die anderen auch 25 Prozent Kapitalertragsteuer, die das Unternehmen direkt von der Dividende abzieht und ans Finanzamt weiterleitet.

Im Gegensatz zu ausländischen Firmen können deutsche Unternehmen den Betrag aber später von der Körperschaftsteuer abziehen und so eine Doppelbelastung vermeiden. Diese Ungleichbehandlung monierte der EuGH. Unproblematisch war es für Unternehmen aus EU-Staaten, die mindestens zehn Prozent der Anteile an einer deutschen Gesellschaft besitzen. Sie fallen unter die "Mutter-Tochter-Richtlinie".

Länder wollen Vergünstigungen generell streichen

Aus Sicht der Bundesländer sollte eine Vergünstigung angesichts leerer Kassen sowohl für deutsche als auch für ausländische Firmen wegfallen. Sie fordert, dass die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus Streubesitz bis zu einer Beteiligungshöhe von zehn Prozent aufgehoben wird. Weil gespart werden müsse, sei nur diese Alternative sinnvoll.

Die Länder wollen dies im Zuge des Jahressteuergesetzes 2013 durchsetzen, das voraussichtlich im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern landet.

Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 31. Oktober 2012 um 15:40 Uhr.

Stand: 31.10.2012 11:36 Uhr

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