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Urteil des Bundesgerichtshofs

Post muss NPD-Wurfsendungen zustellen

Die Deutsche Post muss Postwurfsendungen der rechtsextremen NPD grundsätzlich verteilen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden auf.

Eine NPD-Zeitschrift steckt in einem Dresdner Briefkasten.
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Das NPD-Blatt "Klartext" muss laut dem BGH nun in Leipzig ausgeliefert werden.

Die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag hatte geklagt, weil sich die Post geweigert hatte, das NPD-Blatt "Klartext" mit einer Auflage von 200.000 Exemplaren als Postwurfsendung ohne Adresse an Haushalte im Stadtgebiet von Leipzig zu verteilen. Nach Auffassung des Landgerichts Leipzig und des Oberlandesgerichts Dresden zu Recht: Sie hatten argumentiert, dass es sich bei Druckwerken ohne Adressat um Postwurfsendungen handelt, die nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung nicht zwingend befördert werden müssen.

Die politische Ausrichtung spielt keine Rolle

Der BGH urteilte nun, die Post sei zur Auslieferung des Blattes verpflichtet. Die politische Ausrichtung spiele bei solchen sogenannten Universaldienstleitungen keine Rolle, hieß es zur Begründung. Um die Pressefreiheit zu fördern, müssten Presseerzeugnisse dem Empfänger so günstig wie möglich zugeführt werden. Der Staat dürfe aufgrund seiner inhaltlichen Neutralitätspflicht dabei nicht nach Meinungsinhalten differenzieren.

(Az.: I ZR 116/11)

Deutsche Post muss NPD-Publikationen zustellen
tagesschau 20:00 Uhr, 20.09.2012, Kolja Schwartz, SWR

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Stand: 20.09.2012 10:58 Uhr

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