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20.03.2010

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Inland
Identifikationskarte John Demjanjuk
Prozessbeginn gegen Demjanjuk offen
Mutmaßlicher NS-Verbrecher in Stadelheim

Haftfähig - aber auch verhandlungsfähig?

John Demjanjuk wird auf dem Burke Lakefront Airport in Cleveland in ein Flugzeug nach Deutschland gebracht. (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Letzter Akt eines langen Tauziehens: Demjanjuk wird in ein Flugzeug nach Deutschland gehoben. ]
Der mutmaßliche Nazi-Verbrecher John Demjanjuk ist wenige Stunden nach seiner Ankunft in München offiziell in Untersuchungshaft genommen worden. Dem 89-Jährigen sei in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim der Haftbefehl eröffnet worden, teilte das Justizministerium mit.

Sein Anwalt Günther Maull sagte, er habe sofort Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt. Die Beweise seien nicht stichhaltig, und die Zuständigkeit der deutschen Justiz sei fraglich.

Arzt sieht keine Gründe für Haftverschonung

Demjanjuk war nach seiner Abschiebung aus den Vereinigten Staaten am Vormittag an Bord eines Lazarettflugzeugs in München angekommen. Die Gesundheit des 89-Jährigen sei "den Umständen entsprechend", sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Er habe während des Flugs die meiste Zeit geschlafen und sei dementsprechend gut ausgeruht angekommen. Ein Arzt habe nach einer ersten Untersuchung keine Bedenken gehabt, Demjanjuk weiter in das Münchner Gefängnis Stadelheim transportieren zu lassen, sagte Winkler. Er sei ansprechbar gewesen, habe verstanden, was zu ihm gesagt worden sei, und auf Deutsch mit "Ja" und "Nein" geantwortet.

Sachverständige müssen entscheiden

Ein ärztlicher Sachverständiger sei bereits mit der Begutachtung der Verhandlungsfähigkeit Demjanjuks beauftragt, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt Manfred Nötzel. "Wenn er nichts Entlastendes vorbringt, wird man in wenigen Wochen die Anklage erheben können", sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler.

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Demjanjuks Anwalt Maull warnte vor einer Verhandlungsunfähigkeit seines Mandanten: Demjanjuk sitze im Rollstuhl und bekomme Sauerstoff durch einen Nasenschlauch. Er leide an einer Nierenerkrankung sowie an einer Vorstufe zur Leukämie, Rheuma und Gicht. "Wenn er doch auf Dauer nicht verhandlungsfähig ist, muss das Verfahren eingestellt werden - und dann haben wir einen älteren Mitbürger dazugewonnen, den wir versorgen müssen."

Knobloch: Wettlauf gegen die Zeit

Die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, forderte einen möglichst raschen Prozessbeginn. "Es geht hier um einen Wettlauf gegen die Zeit", sagte sie in München. Sie betonte, der Fall habe einen hohen symbolischen Stellenwert. "Alle noch lebenden NS-Kriegsverbrecher sollen wissen, dass es für sie keine Gnade geben kann, egal in welchem Alter."

Vorwurf: Beihilfe zum Mord an 29.000 Menschen

Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft Demjanjuk vor, während des Zweiten Weltkrieges als 23-jähriger Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Menschen geleistet zu haben. Der gebürtige Ukrainer soll geholfen haben, die Menschen in die Gaskammern zu treiben. Das Amtsgericht München hatte im März dieses Jahres Haftbefehl gegen ihn erlassen. Demjanjuk bestreitet die Vorwürfe.

Hintergrund:

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Die Münchener Justiz ist zuständig, weil Demjanjuk dort zuletzt lebte, bevor er 1952 in die USA ausreiste. In den vergangenen Wochen hatte sich Demjanjuk in den USA vor allem mit Hinweis auf seine schlechte Gesundheit gegen seine Abschiebung gewehrt und sogar den Obersten Gerichtshof in Washington eingeschaltet. Dieser lehnte jedoch einen Stopp der Abschiebung ab.

Weitere Prozesse ähnlicher Art erwartet

Der Leiter der Zentralstelle für die Ermittlung von NS-Verbrechen, Kurt Schrimm, sagte im Südwestrundfunk, im Fall Demjanjuk reiche das Beweismaterial für eine Anklage und für eine Verurteilung aus. Die Staatsanwälte der vor 50 Jahren in Ludwigsburg gegründeten Zentralstelle rechneten mit noch ein oder zwei weiteren Prozessen gegen mögliche Kriegsverbrecher wie Demjanjuk. Fälle ähnlicher Art seien dort lange bekannt.

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Juden in Deutschland begrüßen die Abschiebung

Das Simon Wiesenthal Center und der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßten die Abschiebung. Die Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, zeigte sich erfreut, dass Demjanjuk nun voraussichtlich der Prozess gemacht werden kann. "Kriegsverbrechen dieser Art (...) verjähren nicht", sagte sie am Montagabend in den Tagesthemen. "Ich hoffe, dass er seiner gerechten Strafe zugeführt wird."

Rabbi Marvin Hier, Vorstand und Gründer des Simon Wiesenthal Centers, sagte: "Jetzt muss John Demjanjuk sich endlich der Justiz für die unaussprechlichen Verbrechen stellen, für die er während des Zweiten Weltkriegs verantwortlich war - es wird wahrscheinlich der letzte Prozess gegen einen Nazi-Kriegsverbrecher sein."

Israelisches Todesurteil 1993 aufgehoben

Demjanjuk war schon 1986 von den USA an Israel ausgeliefert worden, ein Jahr später begann dort sein Prozess. Am 25. April 1988 endete das Verfahren mit einem Todesurteil. Das Sondergericht sprach Demjanjuk wegen der Beihilfe zum Mord an mehr als 800.000 Juden sowie wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen das jüdische Volk schuldig. Er bestritt bis zuletzt, jemals KZ-Wächter gewesen zu sein und bezeichnete sich als Opfer einer Verwechslung.

Nach der Verurteilung tauchten neue Beweise auf, die schon früher bestehende Zweifel an der Identität zu bestätigen schienen. Am 29. Juli 1993 hob das Oberste Gericht Israels das Todesurteil auf: Seine Identität habe nicht einwandfrei geklärt werden können, hieß es. Demjanjuk kehrte später in die USA zurück, wo er als Staatenloser bei seiner Familie in Seven Hills bei Cleveland lebte.

Eigene US-Abteilung zur Aufspürung von NS-Verbrechern:

Die US-Behörden haben 107 Menschen ins Ausland abschieben lassen, seit das Justizministerium vor 30 Jahren eine eigene Abteilung für die Identifizierung untergetauchter NS-Täter gegründet hat. Die eigentlichen Verbrechen können von der US-Justiz nicht geahndet werden, da weder Täter noch Opfer zum Zeitpunkt der Verbrechen US-Bürger waren und die Taten nicht in den USA begangen wurden. Stattdessen ist das Ziel dieser besonderen Abteilung, eingebürgerten Tätern vor Gericht die US-Staatsbürgerschaft aberkennen zu lassen, um sie dann ausweisen zu können.
 
Stand: 12.05.2009 18:44 Uhr

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