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14.03.2010

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Inland
Mehr Verbraucherrechte gegenüber Auskunfteien
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Mehr Verbraucherrechte gegenüber Auskunfteien

Handy und Kreditkarten liegen auf einem Geschäftsbericht der Schufa (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das Kabinett will die Verbraucherrechte gegen Wirtschafts-Auskunfteien wie der Schufa stärken. ]
Verbraucher sollen mehr Rechte gegenüber Wirtschafts-Auskunfteien wie der Schufa erhalten. Das Kabinett billigte einen Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, nachdem die Auskunfteien gespeicherte personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, künftig offenlegen und erklären müssen. Verbraucher erhalten damit bei automatisierten Einstufungen ihrer Kreditwürdigkeit - dem sogenannten Scoring - die Möglichkeit, fehlerhafte Daten und Missverständnisse zu korrigieren.

Bisher kann eine falsche Einstufung dazu führen, dass Banken Kredite verweigern, Versandhäuser keine Waren schicken und ein Handy-Vertrag nicht zustande kommt. Vor allem Banken, Telefonanbieter und Versandhändler bedienen sich zunehmend des Scorings, um die Bonität ihrer Kunden zu überprüfen. Dabei werden Informationen aus Datensammlungen über Privatpersonen und Firmen statistisch hochgerechnet, um das Ausfallrisiko eines Kredites zu bestimmen.

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Schäuble: Gesetz schafft angemessene Balance

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Bundesinnenminister Schäuble sieht die Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft und der Verbraucher für gewährleistet. ]
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sagte, der Entwurf trage der Tatsache Rechnung, dass Kreditgeschäfte immer anonymer abgewickelt würden. In der Praxis zeige sich, dass Menschen sehr oft keinen Hinweis bekämen, warum ihnen kein Kredit oder keine Ratenzahlung gewährt wurde. "Das Gesetz schafft eine angemessene Balance im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft", sagte Schäuble. Die Regelung solle nach den parlamentarischen Beratungen 2010 in Kraft treten.

Schärfere Inspektionen für ausländische Flugzeuge

Das Kabinett beschloss zudem eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes, nach der ausländische Flugzeuge künftig noch schärfer unter die Lupe genommen werden. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Anhand einer europäischen Check-Liste werden mehr als 50 Einzelpunkte geprüft und die Ergebnisse der Inspektionen europaweit gesammelt und ausgetauscht.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sprach von einem "guten Tag für alle Fluggäste". Mit den umfangreichen Checks werde der Luftverkehr noch sicherer. Die Inspekteure würden nach exakten Vorgaben "jetzt noch genauer hinschauen und anhand einer detaillierten Liste ausgewählte Flugzeuge auf Herz und Nieren untersuchen". Bei schwerwiegenden Mängeln dürfe der Flieger nicht abheben.

Stand: 30.07.2008 12:46 Uhr
 

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