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18.03.2010

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Inland
Datensicherheit
Bundestag stärkt Schutz persönlicher Daten
Weitergabe an Firmen erschwert

Bundestag stärkt Schutz persönlicher Daten

Datenschutz Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Der Bundestag will die Weitergabe persönlicher Daten erschweren. ]
Nach den massiven Datenschutzskandalen der vergangenen Monate hat der Bundestag das Bundesdatenschutzgesetz  geändert und so den Datenschutz für Verbraucher gestärkt. Es soll vor allem den Handel mit Verbraucherdaten in Zukunft schwerer machen als bislang.

Verbraucher müssen der Weitergabe ihrer Daten zu Werbezwecken künftig im Allgemeinen ausdrücklich zustimmen. Bislang hatten sie umgekehrt widersprechen müssen, um den Datenhandel zu verhindern. Erlaubt ist weiterhin die Nutzung der Daten zur Eigenwerbung von Unternehmen. In bestimmten Fällen dürfen Verträge künftig zudem nicht mehr an die Zustimmung zur Datenweitergabe gekoppelt sein.

Härtere Sanktionen bei Verstößen möglich

Verstöße sind mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bedroht. Die ursprünglich vorgesehene freiwillige Überprüfung des Datenschutzes von Unternehmen wurde gestrichen. Auch ist es nun möglich, den mit unerlaubten Methoden erzielten Gewinn abzuschöpfen. Die Aufsichtsbehörden können nicht mehr nur Bußgelder verhängen, sondern auch Geschäftspraktiken untersagen. Dem Datenschutzbeauftragten in einem Betrieb darf künftig nicht mehr gekündigt werden können, womit seine Unabhängigkeit gestärkt werden soll.

Datenlisten dürfen weiter verkauft werden

Das Parlament schwächte den Gesetzentwurf der Regierung in einigen Punkten allerdings deutlich ab, weshalb Verbraucherschützer das Gesetz massiv kritisierten. So ist die Zustimmung der Verbraucher zur Weitergabe seiner Daten nicht in allen Fällen notwendig. Unternehmen können weiterhin ganze Listen miteinzelnen Verbraucherdaten wie Name, Beruf, Adresse und Geburtsjahr verkaufen, müssen dabei aber klar die Herkunft angeben. Damit soll es Betroffenen ermöglicht werden, zumindest der weiteren Weitergabe auf diesem Weg zu widersprechen. Medienunternehmen und Meinungsforscher hatten Nachteile befürchtet.

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Verbraucherzentralen unzufrieden

Die SPD scheiterte zudem mit ihrer Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Damit sind weiter nur Klagen von Verbrauchern in konkreten Fällen möglich, nicht aber etwa eine generelle Klage durch Verbraucherschützer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beklagte, durch die Einschränkungen des Gesetzes sei "das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher auf dem Altar der Wirtschaftsinteressen geopfert worden". Es sei eine große Chance verpasst worden, den Verbrauchern die Entscheidung zu überlassen, wer ihre persönlichen Daten zu welchem Zweck nutzen darf, erklärte vzbv-Chef Gerd Billen.

Betrieblicher Datenschutz verbessert

Unter anhaltender Kritik von Fachleuten und Politikern hat der Bundestag zudem das neue Datenschutzaudit-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht Kontrollen der Datenschutzpraxis bei Unternehmen vor, sofern diese sich freiwillig dazu verpflichten. Sie sollen ein Siegel erhalten, mit dem sie werben dürfen.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz nannte das Gesetz einen ersten wichtigen Schritt, um Arbeitnehmer besser vor Willkür zu schützen. "Dennoch arbeiten wir weiter daran, mit einem umfassenden Arbeitnehmerdatenschutzgesetz den Schutz der Beschäftigten generell zu erhöhen. Es darf nicht sein, dass die Unternehmen Regelungslücken ausnutzen und Profile ihrer Mitarbeiter erstellen oder deren private Daten überwachen."

Stand: 03.07.2009 18:34 Uhr
 

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