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Verfassungsrichter warnt vor "Datenschutz-Supergau"

Reaktion auf jüngste Skandale

Verfassungsrichter warnt vor "Datenschutz-Supergau"

Der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier (Archivbild). Er warnt vor einem "Supergau des Datenschutzes". ]
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat angesichts jüngster Datenskandale bei großen Unternehmen mehr Schutz der Privatsphäre der Bürger angemahnt. "Wir stellen nicht erst seit gestern fest, dass dem Grundrecht auf Datenschutz nicht nur von staatlicher, sondern auch von privater Seite Gefahren drohen können", sagte Papier der "Bild am Sonntag".

Der Staat habe auch die verfassungsrechtliche Pflicht, für einen angemessenen Datenschutz der Bürger gegenüber Privaten Sorge zu tragen. Er müsse sich "schützend vor die Freiheitsrechte seiner Bürger" stellen. Sonst drohe aufgrund der modernen Technik und der weltweiten Verflechtungen ein "Supergau des Datenschutzes", fügte er hinzu.

Weichert: "Beide Parteien sich zurückgerudert"

Auch der oberste Datenschützer Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, übte Kritik an Politik und Wirtschaft. Die von der Großen Koalition geplante Verschärfung des Datenschutzes greife viel zu kurz. "Wenn das geänderte Gesetz überhaupt kommt, dann wohl lediglich als Rumpfregelung." Schuld daran sei nicht die mangelnde Einigkeit der Koalition in Berlin, sondern der Einfluss der Lobbyisten. "Beide Parteien sind zurückgerudert. Die Frage ist nicht mehr, ob CDU und SPD sich einigen, sondern ob sie es der Wirtschaft recht machen können", sagte Weichert. Ähnlich hatte sich vor kurzem bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar geäußert.

Die Koalition will noch vor der Sommerpause über das veränderte Datenschutzgesetz entscheiden, das den Adresshandel einschränken und erste Regelungen zum Datenschutz für Arbeitnehmer enthalten soll. Das Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer sei "unbedingt notwendig", so Weichert, "im Interesse der Rechtssicherheit, auch für die Arbeitgeber". Wann und wo eine Videoüberwachung der Mitarbeiter erlaubt ist, sei derzeit genau so wenig im Detail geklärt wie die Zulässigkeit von Drogen- oder Gentests. Zwar gebe es in diesen Fällen eine umfassende Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, aber eben keine gesetzlichen Grundlagen.

Stand: 02.05.2009 10:36 Uhr
 

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