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21.11.2009

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Datenschutz

Verbraucherschützer kaufen zum Schein Millionen Daten

Schärfere Datenschutz-Gesetze gefordert

Verbraucherschützer kaufen zum Schein Millionen Daten

Als Beleg für "illegalen Datenhandel in ungeheurem Ausmaß" hat die Verbraucherzentrale in einem Scheingeschäft persönliche Daten von sechs Millionen Bundesbürgern gekauft, darunter vier Millionen mit Kontodaten. Man habe diese Daten für 850 Euro innerhalb von zwei Tagen erworben, sagte der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Viele Daten stammten aus dem Bereich der Süddeutschen und der Nordwestdeutschen Klassenlotterie, aus Handyverträgen und karitativen Spendensammlern. Die Daten sollen jetzt der Staatsanwaltschaft übergeben werden.

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Schärfere Gesetze gefordert

Billen forderte gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Bernd Carstensen, schärfere Gesetze gegen Datenmissbrauch und eine bessere Verfolgung der Straftaten. "Datendiebstahl und Betrug müssen stärker bekämpft werden. Das ist bis jetzt ein Kavaliersdelikt." Die Bundesregierung müsse handeln: So müssten etwa Kunden ausdrücklich ihre Zustimmung zur Weitergabe von Daten geben, diese dürfe nicht versteckt vorausgesetzt werden.

Datenschutzbeauftragte Schaar (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Datenschutzbeauftragter Schaar verlangt, dass Informationen in Zukunft nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen. ]
Auch Schaar verlangte eine aktive Einwilligungsregelung: "Daten dürfen für Werbezwecke nur verwendet werden, wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat." Problematisch sei auch, dass der Betroffene durch den Verkauf der Daten nicht wisse, wo diese ursprünglich von ihm preisgegeben wurden. Nötig sei daher, dass es eine Kennzeichnungspflicht über die Herkunft der Daten gebe. Beim Datenschutzgesetz bemängelte Schaar vor allem, dass eine unzulässige Nutzung eines Datenbestandes für Werbezwecke nicht bestraft werde.

Künftig Datenfahnder im Einsatz?

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hält es für sinnvoll, ähnlich den Steuerfahndern in Betrieben auch Datenfahnder einzusetzen. Bislang gebe es hier keine Spezialisierung. Nötig sei auch eine Pflicht zur Protokollierung und Dokumentation der Datenherkunft und Datenweitergabe.

Die Call-Center-Branche wehrte sich gegen einen Generalverdacht. Die weit überwiegende Zahl der Center halte sich an Recht und Gesetz, erklärte das Call Center Forum Deutschland (CCF). Gesetzesverschärfungen wie etwa eine schriftliche Bestätigung von Telefonverträgen sei nicht nötig.

Bundesregierung gegen Datenschutz im Grundgesetz

Die Bundesregierung reagierte ablehnend auf Forderungen, den Datenschutz explizit ins Grundgesetz zu schreiben. Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte, im Grundgesetz sei der Datenschutz bereits verankert, etwa beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Handlungsbedarf bestehe daher nicht.

Die Grünen hatten sich dafür ausgesprochen, den Datenschutz in der Verfassung festzuschreiben. "Jeder muss wissen und bestimmen können, wer hat meine Daten, was passiert mit ihnen und wer bekommt sie", sagte die Grünen- Bundestagsfraktionsvorsitzende Renate Künast der "Financial Times Deutschland". "Diese Rechte gehören in die Verfassung."

Zu Technik des 21. Jahrhunderts aufschließen

Renate Künast (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: "Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt", sagt Grünen-Fraktionschefin Künast. ]
Das Bundeskabinett hatte Ende Juli eine Novellierung des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Dieser Entwurf geht Künast aber nicht weit genug. Das Bundesdatenschutzgesetz müsse "grundsätzlich überarbeitet" werden. "Was wir jetzt haben, geht noch davon aus, dass Daten in Notizbüchern oder Karteikarten verwahrt werden", sagte Künast. "Wir müssen im Vertragsrecht, im Zivilrecht und beim Datenschutz an die technische Entwicklung des 21. Jahrhunderts aufschließen", sagte die ehemalige Verbraucherschutzministerin.

Künast verlangt Strafen, die "richtig weh tun"

Künast forderte auch höhere Strafen und schärfere Kontrollen. Bisher wird ein Bruch des Datenschutzgesetzes mit relativ geringen Bußgeldern und Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet. "Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, das muss richtig weh tun", sagte Künast. Für bessere Kontrollen brauche man aber auch mehr Personal. "Da sind die Landesregierungen jetzt gefordert", sagte sie.

Skandal um Kundendaten weitet sich aus

Unterdessen ist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erneut eine Daten-CD mit persönlichen Daten von mehr als einer Million Bundesbürger zugespielt worden. "Darunter befinden sich 60.000 Datensätze mit Kontonummern", bestätigte Verbraucherschützerin Margret Hintz. Die Informantin aus dem Süden Deutschlands habe sich zunächst telefonisch bei der Verbraucherzentrale in Kiel gemeldet und am Freitag dann die Daten-CD zugeschickt.

Vergangene Woche waren bereits 17.000 gestohlene Daten aufgetraucht, die offenbar ursprünglich von der "Süddeutschen Klassenlotterie" stammten. Diese Daten aus einem Call-Center waren von einer Firma in Nordrhein-Westfalen weiterverkauft worden. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen eingeleitet. Den Verbraucherzentralen sind nach eigenen Angaben Hunderte Fälle bekannt, in denen ohne Einwilligung der Verbraucher Geld von deren Konten abgebucht wurde.

Stand: 18.08.2008 14:55 Uhr
 

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