Dashcam
FAQ

Urteil zu Dashcams Warum Filmen nicht grundsätzlich erlaubt ist

Stand: 15.05.2018 11:33 Uhr

Eigentlich müsste die Sache klar sein: Eine Kamera auf dem Armaturenbrett hat aufgezeichnet, wie es zum Unfall kam, wer schuld ist. Doch so einfach ist es dann doch nicht.

Von Florentine Kutscher und Claudia Kornmeier, ARD-Rechtsredaktion

Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Aufnahmen von Autokameras können im Prozess als Beweismittel verwendet werden - und zwar selbst dann, wenn die Aufzeichnung als solche ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht ist. Denn Beteiligte müssen nach einem Unfall ohnehin gewisse Informationen offenlegen, entschied der Bundesgerichtshof. So müssen sie unter Umständen Name und Anschrift angeben, ihren Fahrzeugschein vorlegen und Angaben zur Haftpflichtversicherung machen. Hinzu komme, dass in Schadensersatzprozessen nach einem Unfall häufig "besondere Beweisnot" herrsche. Dashcam-Aufnahmen können da also sehr hilfreich sein.

Was war in dem Fall passiert?

Eine recht alltägliche Situation im Straßenverkehr: Zwei Autos bogen nebeneinander links ab. Es kam zum Crash. Doch wer ist auf die Abbiegespur des anderen geraten? Jeder sagt, der jeweils andere war es. Die Dashcam weiß es. Sie war im Auto des Klägers installiert und hat die Kollision aufgezeichnet.

Was ist mit den Persönlichkeitsrechten?

Es ging um einen Unfall auf einer öffentlichen Straße. Der Unfallgegner habe sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere ausgesetzt, so die Karlsruher Richter. Das heißt, aufgezeichnet worden seien nur Vorgänge, die sowieso für jeden wahrnehmbar gewesen seien. In den meisten Unfallprozessen dürfte es um solche Konstellationen gehen.

Außenaufnahme des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Dashcams sind als Beweismittel zugelassen.

Ist das Mitfilmen während der Fahrt also erlaubt?

So einfach ist es nicht. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs ist jedenfalls die "permanente anlasslose Aufzeichnung" der Fahrt ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Die Kamera nimmt nämlich auch persönliche Daten auf wie Nummernschilder oder die Gesichter von Fußgängern. Und das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Im konkreten Fall war der Knackpunkt, dass für eine Beweissicherung die fortdauernde Aufzeichnung nicht erforderlich war. Die Folge können hohe Geldbußen sein. Anders könnte das aussehen, wenn Aufnahmen erst dann gespeichert werden, wenn es zu einer Kollision kommt, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen, das erst durch eine Erschütterung gestoppt wird.

Was sind Dashcams überhaupt?

Dashcams sind Videokameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Autos befestigt sind und die während der Fahrt mitfilmen. Viele Autofahrer erhoffen sich davon eine schnelle und sichere Aufklärung von Unfällen. Der Begriff Dashcam setzt sich aus den englischen Worten "dashboard" (Armaturenbrett) und "camera" (Kamera) zusammen.

Warum sind Dashcam-Videos als Beweismittel so umstritten?

Datenschützer befürchten, dass das anlasslose Filmen des Straßenverkehrs zu einer ausufernden Überwachung führen könnte. Ihre Sorge: Es wird nicht bei den Dashcams bleiben. Künftig könnten sich auch Passanten Kameras an die Jacke heften und mitfilmen. Befürworter sind dagegen überzeugt: Dashcam-Aufnahmen könnten leicht und sicher aufklären, wer wirklich Schuld an einem Unfall war. Weder Augenzeugen noch Sachverständige können da mithalten.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR Das Radio wie wir am 15. Mai 2018 um 06:00 Uhr.