Passanten laufen im Stadtzentrum die Bahnhofstraße Erfurts entlang.
Hintergrund

Lockerung der Corona-Regeln Thüringen geht am weitesten

Stand: 13.06.2020 12:14 Uhr

In Thüringen gelten seit heute keine Kontaktbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie mehr. Mit diesem Schritt steht das Land vorerst allein da. Doch auch andernorts werden Bestimmungen gelockert. Ein Überblick.

Von Anmerkung: In einer früheren Version der Meldung hieß es, dass in Bayern Veranstaltungen, zu denen auch private Feiern zählen, landesweit bis zum 31.08. untersagt seien. Die Verordnung war allerdings nur bis Mitte Juni gültig.

In Thüringen gelten seit heute keine Kontaktbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie mehr. Mit diesem Schritt steht das Land vorerst allein da. Doch auch andernorts werden Bestimmungen gelockert. Ein Überblick.

Thüringen hat als erstes Bundesland seine Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie beendet. Bislang durften sich nur Menschen von maximal zwei Haushalten treffen. Nun gelten nur noch Empfehlungen: Man soll sich mit nicht mehr als einem weiteren Haushalt oder zehn weiteren Menschen treffen. Wer sich nicht an diese Empfehlungen hält, muss mit keinerlei Konsequenzen rechnen.

In anderen Bundesländern drohen bei Verstößen hingegen Bußgelder. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, als er ankündigte, von Verboten zu Geboten übergehen zu wollen. Vor allem die Nachbarländer Bayern und Hessen reagierten auf den Schritt Thüringens skeptisch. Bayern nannte das Vorgehen "unverantwortlich".

Kontaktbeschränkungen in anderen Ländern

Baden-Württemberg: In privaten Räumen dürfen in Baden-Württemberg bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Bei Verwandten und Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Lebenspartnern können es sogar mehr Menschen sein. In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen.

Bayern: In diesem Bundesland dürfen sich im privaten und auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Berlin: Neben Angehörigen zweier Haushalte dürfen sich inzwischen auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Egal, ob sie zusammen wohnen oder nicht.

Brandenburg ist das zweite Land, das die Kontaktbeschränkungen aufhebt. Ab Montag tritt die Bestimmung außer Kraft. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

In Bremen können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wurde inzwischen die einschränkende "Zwei-Haushalts-Regel" aufgehoben.

Hamburg: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich treffen.

Hessen: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.

Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen.

Niedersachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Nordrhein-Westfalen: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen.

In Rheinland-Pfalz dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

Saarland: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen.

In Sachsen können sich zwei Hausstände treffen. Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt - drinnen und auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen.

Sachsen-Anhalt: Bis zu zehn Menschen dürfen sich in diesem Bundesland treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

Schleswig-Holstein: Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum sind zulässig.

Thüringen: Die Beschränkungen wurden aufgehoben. Eine neue Grundverordnung empfiehlt jedoch, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.

Schulen und Kitas

Baden-Württemberg: Ab Montag sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

Bayern: Laut Kultusministerium war vor den Pfingstferien rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den bayerischen Schule. Mitte Juni sollen alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Ab dem 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

Berlin: Ab Montag soll in den Kitas die Rückkehr zum Regelbetrieb beginnen, ab dem 22. Juni soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden. Alle Schüler haben derzeit Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule. Nach Ende der Sommerferien (letzter Ferientag 7. August) sollen die Schulen zu einem Normalbetrieb zurückkehren.

Brandenburg: Ab Montag sollen Kitas wieder für alle Kinder öffnen, die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.

Bremen: Ab Montag beziehungsweise dem 22. Juni läuft bei Kitas und Grundschulen in Bremen ein eingeschränkter Regelbetrieb an, Bremerhaven wartet noch ab.

Hamburg: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Vom 18. Juni an dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder alle Kinder die Kitas besuchen.

Hessen: Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen. In den Grundschulen beginnt am 22. Juni wieder der normale Präsenzunterricht.

Mecklenburg-Vorpommern: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben.

Niedersachsen: Die Kitas werden zum 22. Juni wieder für alle Kinder geöffnet. Die Schüler kehren nach und nach zurück, von Montag an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

Nordrhein-Westfalen: Alle Kita-Kinder werden wieder betreut - allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, alle Grundschüler sollen ab Montag wieder täglich in die Schule gehen.

Rheinland-Pfalz: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen.

Saarland: Im Laufe des Junis sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas haben wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.

Sachsen: Kitas und Schulen laufen im eingeschränkten Regelbetrieb. Die Schüler weiterführender Schulen wechseln sich dabei teilweise ab, Grundschüler werden ab Montag wieder täglich in der Schule unterrichtet.

Sachsen-Anhalt: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.

Schleswig-Holstein: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Alle Grundschüler werden wieder täglich im Klassenverband unterrichtet. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. In den Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb.

Thüringen: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen. Ab Montag sollen Kindergärten und Schulen wieder täglich für alle Kinder öffnen.

Feste und Veranstaltungen

Baden-Württemberg: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich. Ab dem 1. August soll auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt sein. Private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage mit bis zu 99 Menschen sind in angemieteten Räumen möglich, wenn Hygienekonzepte eingehalten werden.

Bayern: Veranstaltungen, zu denen auch private Feiern zählen, sind landesweit untersagt - das gilt unabhängig davon, wo sie stattfinden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Erlaubt ist im öffentlichen und privaten Raum eine Zusammenkunft nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten und Lebenspartnern, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie den Angehörigen eines weiteren Hausstandes - ohne feste Obergrenze.

Berlin: Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich sind ab Ende Juni mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt - bis dahin gilt die Grenze von maximal 150 Teilnehmern. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen derzeit 200 Menschen zusammenkommen, ab dem 16. Juni bis zu 500 und ab dem 30. Juni bis zu 1000. Private Veranstaltungen von bis zu 50 Personen sind erlaubt, sofern diese aus zwingenden Gründen erforderlich sind. Das gilt etwa für Trauerfeiern, standesamtliche Eheschließungen, Taufen und Hochzeiten.

Brandenburg: Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen ab Montag wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende August verboten. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden.

Bremen: Erlaubt sind Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen unter freiem Himmel und bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen. Für beides ist ein Hygienekonzept nötig. In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Messen bleiben verboten.

In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bis 30. Juni untersagt.

Hessen: Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen extra genehmigt werden. Private Feiern sind mit bis zu 100 Teilnehmern möglich, auch wenn die Landesregierung derzeit noch davon abrät.

Mecklenburg-Vorpommern: Ab Montag liegt die Obergrenze für Veranstaltungen im Freien bei 300 Teilnehmenden. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen. Familienfeiern mit bis zu 50 Gästen sind von dort an möglich. Derzeit liegen die Grenzen bei 150, 75 und 30 Menschen.

Niedersachsen: Messen sind für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen, wonach lediglich die Mitglieder zweier Haushalte an einem Tisch sitzen dürfen.

Nordrhein-Westfalen: Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen nun wieder mehr als 100 Personen teilnehmen. Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste.

Rheinland-Pfalz: Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 75 Menschen unter Auflagen versammeln - ab dem 24. Juni dann bis zu 150. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden.

Saarland: Ab Montag sind wieder Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen unter Auflagen erlaubt. Bis dahin sind Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern verboten.

Sachsen: Familienfeiern im Restaurant sind mit bis zu 50 Personen erlaubt. Auch Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig - Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte.

Sachsen-Anhalt: Es sind private Feiern mit bis zu 20 Menschen erlaubt. Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen, ab Juli 250 Menschen und ab September bis zu 1000. Messen bleiben verboten.

Schleswig-Holstein: Für öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen und Kongresse sind im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmende erlaubt und in geschlossenen Räumen maximal 100 - vorausgesetzt sie sitzen. Bei Messen und Märkten dürfen sich im Freien bis zu 100 Besucher unter Wahrung der Abstandsregeln gleichzeitig aufhalten. Familienfeiern sind im Freien für bis zu 50 Personen erlaubt, drinnen sind es nur 10 oder die Angehörigen zweier Haushalte. Ausnahmen gibt es bei Hochzeiten: Sitzen alle Gäste, dürfen es draußen 250 und drinnen 100 sein. In Gaststätten sind 50 Personen erlaubt. In keinem Fall darf getanzt werden.

Thüringen: Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden.

Restaurants und Bars

Baden-Württemberg: Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen.

Bayern: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für Lokale wie Bars, die auf den Getränkeausschank ausgerichtet sind, gibt es noch keine Perspektive.

Berlin: Kneipen und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls geöffnet. Es gilt keine Begrenzung der Öffnungszeiten mehr.

Brandenburg: Restaurants und Kneipen dürfen öffnen, die Sperrzeit zwischen 22 und 6 Uhr fällt ab Montag weg.

Bremen: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars - im Sinne von Einraumeinrichtungen mit Tresen - bleiben weiterhin geschlossen.

Hamburg: Restaurants und Bars sind unter Auflagen offen.

In Hessen sind Gaststätten und Bars geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.

Mecklenburg-Vorpommern: Restaurants sind geöffnet. Bars und Kneipen dürfen ab Montag aufmachen.

Niedersachsen: Restaurants und Bars sind geöffnet. Ausgenommen sind Shisha-Bars.

Nordrhein-Westfalens Restaurants sind geöffnet. Bars können ebenfalls ihren Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.

Rheinland-Pfalz: Gaststätten und Bars dürfen unter Auflagen öffnen, späteste Schließzeit ist 24.00 Uhr.

Saarland: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23 Uhr schließen.

Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen dürfen Restaurants und Bars öffnen.

Besucher in einem Straßencafé in Dresden und Kellnerin

Vielerorts haben Gaststätten und Bars wieder geöffnet.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

In allen Bundesländern dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen. Es gibt aber vereinzelte Einschränkungen: In Bayern bleiben Wellnessbereiche geschlossen. In Niedersachsen dürfen Hotels dürfen nur mit maximal 80 Prozent Auslastung betrieben werden.

Freibäder und Freizeitparks

Baden-Württemberg: Freizeitparks dürfen öffnen, Bäder unter Auflagen.

Bayern: Freizeitparks Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien dürfen öffnen.

Berlin: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

Brandenburg: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.

Bremen: Ab Montag sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

In Hamburg dürfen Freibäder unter Auflagen wieder öffnen.

Hessen: Freibäder und Badesee dürfen ab Montag wieder unter Auflagen für die Allgemeinheit öffnen. Kurse und Vereinstraining sind bereits wieder möglich. Freizeitparks können wieder öffnen.

Mecklenburg-Vorpommern: Freibäder dürfen öffnen, Hallen- und Spaßbäder sind derzeit eingeschränkt für den Vereinssport und Schwimmkurse geöffnet. Ab Montag dürfen wieder alle Schwimmgäste kommen. Freizeitparks sollen dann wieder öffnen.

Niedersachsen: Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.

Nordrhein-Westfalen: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen. Auch Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ab Montag unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder.

In Rheinland-Pfalz dürfen Freibäder, sonstige Schwimmbäder und Freizeitparks unter Auflagen öffnen.

Saarland: Schwimm- und Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Freizeitparks dürfen Besucher empfangen.

Sachsen: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben. Hallenbäder können öffnen, wenn die Kommunen deren Hygienekonzept genehmigt haben

Sachsen-Anhalt: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Auch Hallenbäder dürfen öffnen, wenn Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden.

Schleswig-Holstein: Freibäder und Freizeitparks können wieder öffnen. Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen auch Hallenbäder wieder Gäste empfangen.

Thüringen: Freibäder können öffnen, ebenso Freizeitparks - solange es sich nicht um Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches handelt. Seit Samstag ist auch der Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen möglich, sofern dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde.

Die ersten Gäste ziehen ihre Bahnen im Schwimmbecken im Bergfreibad in Ochtrup (Nordrhein-Westfalen).

Auch Freibäder öffneten wieder.

Fitnessstudios und Sporthallen

Baden-Württemberg: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine dürfen nun wieder in Hallen trainieren.

In Bayern dürfen Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten wieder öffnen.

Berlin: Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.

Brandenburg: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.

In Bremen dürfen Sporthallen und Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen.

Hamburg: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

Hessen: Vereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.

Mecklenburg-Vorpommern: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.

Niedersachsen: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.

Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich. Sportarten mit Körperkontakt sind ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen mit bis zu zehn Personen wieder erlaubt.

Rheinland-Pfalz: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist unter Auflagen wieder möglich.

Saarland: Sport treiben in Hallen ist unter Auflagen erlaubt - im Fitnessstudio und beim Vereinssport.

Sachsen: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.

Sachsen-Anhalt: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.

Schleswig-Holstein: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.

Fitnessstudios in Thüringen dürfen wieder öffnen, Vereine können in Hallen zurückkehren.

Demonstrationen

Baden-Württemburg: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

Bayern: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

Für Demonstrationen in Berlin gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

Brandenburg: Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt. Ab Montag sind sie wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten und der Zutritt gesteuert werden.

In Bremen müssen Versammlungen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

Hamburg untersagt größere Versammlungen, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

Hessen: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

Mecklenburg-Vorpommern: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt. Ab Montag sollen bis zu 300 Menschen teilnehmen dürfen.

Niedersachsen: Demos unter freiem Himmel können ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.

Nordrhein-Westfalen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.

Demonstrationen in Rheinland-Pfalz sind im Freien unter Auflagen möglich.

Saarland: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.

Sachsen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

Sachsen-Anhalt: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

Schleswig-Holstein: Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei Genehmigung möglich.

Thüringen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.

(Quelle: dpa)

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete unter anderem ARD Extra am 12. Juni 2020 um 20:15 Uhr und der MDR am 09. Juni 2020 um 19:00 Uhr.