Ein Schild vor einer Schule
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Pläne vor Corona-Gipfel Das wollen die Länder für Dezember

Stand: 25.11.2020 16:05 Uhr

Maximal zehn Personen zu Weihnachten und Silvester - und auch nur als Ausnahme. Vor dem Gipfel im Kanzleramt haben sich die Länder auf einen "Corona-Fahrplan" für Dezember geeinigt. Schulen, Kontakte, Masken - ein Überblick.

Heute wollen Bund und Länder einen "Corona-Winterfahrplan" beschließen, der auch das sensible Thema Weihnachten beinhaltet. Aber auch die Frage, ob Restaurants im Dezember wieder öffnen können, was mit Schulen passiert und was mit den Kontaktbeschränkungen. Die 16 Länder haben nun eine gemeinsame Linie gefunden, mit der sie in die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel gehen wollen. Das Treffen am 16. November war ergebnislos vertagt worden.

Wird der Teil-Lockdown verlängert?

Danach sieht es derzeit aus. Wegen der weiterhin hohen Infektionszahlen soll auch im Dezember das öffentliche Leben in weiten Teilen heruntergefahren bleiben. Konkret: erstmal bis zum 20. Dezember. Dies betrifft etwa die Schließung von Hotels, Restaurants oder Fitnessstudios. Die Bürger sollen weiter möglichst zu Hause bleiben und auch dort arbeiten sowie Reisen und Ausflüge unterlassen. Die Länder fordern, die Maskenpflicht zu erweitern - künftig soll sie auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gelten. Weihnachtseinkäufe sollten möglichst auch unter der Woche getätigt werden. Dabei müssen die Geschäfte sicherstellen, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche im Laden aufhält.

Allerdings können Länder mit geringen Inzidenzwerten von diesen Regeln abweichen. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen, heißt es im Entwurf. Daran dürfte vor allem Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gelegen haben, beide liegen derzeit unter dem 50er-Wert. Länder mit einem besonders hohen Infektionsgeschehen in Hotspots sollen wie bisher auch regional Verschärfungen vorsehen.

Wie es im Januar weitergeht, bleibt offen. Im Papier heißt es: "Die Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen."

Offen ist auch, ob Restaurants und Hotels ab dem 20. Dezember wieder öffnen dürfen.

Was ist mit den Kontaktbeschränkungen?

Die Kontaktregeln sollen verschärft werden. Ab dem 1. Dezember sollen private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt werden - maximal sind fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Auch das gilt zunächst bis zum 20. Dezember.

Einig sind sich hier die 16 Länder aber offenbar nicht: Schleswig-Holstein will die strengeren Kontaktbeschränkungen wegen der im Ländervergleich niedrigen Corona-Infektionszahlen nicht mittragen. Private Zusammenkünfte sind im Norden weiter mit bis zu zehn Personen möglich.

Wo gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht im Handel soll künftig auch vor den Läden und auf Parkplätzen gelten. Sie gilt grundsätzlich in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten - also in allen Fußgängerzonen. Dazu gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel an Orten, wo sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Orte legen die örtlichen Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht - es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden.

Was tun gegen Gedränge in Geschäften?

Um Überfüllungen gerade im Weihnachtsgeschäft zu vermeiden, soll sich dort in Läden höchstens eine Person auf zehn Quadratmetern aufhalten dürfen, wenn der Laden bis zu 800 qm Verkaufsfläche hat. Bei größeren Geschäften soll sich ab 801 qm nur noch eine Person auf 20 qm aufhalten dürfen. "Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unnötigen Schlangenbildungen kommt", heißt es im Entwurf.

Muss Weihnachten ausfallen?

Nein, zumindest nicht wegen Corona. Das Weihnachtsfest in diesem Jahr wird anders als sonst, aber das dürfte den meisten Menschen längst klar sein. Für die Politik ist es dennoch eine Gratwanderung: einerseits Gesundheitsschutz zu gewährleisten, andererseits aber auch irgendwie ein Fest mit der Familie zu ermöglichen, wenn auch im kleineren Kreis. Schließlich seien diese Tage für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.

Die Ministerpräsidenten wollen daher vom 23. Dezember bis 1. Januar eine Sonderregel vereinbaren. Für diesen Zeitraum sollen die strengen Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Dann sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen möglich sein. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen. Auch bei Gottesdiensten soll auf eine Reduzierung der Kontakte geachtet werden.

Empfohlen wird vor Weihnachtsbesuchen jedoch eine mehrtägige Selbstquarantäne. "Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden", heißt es in der Beschlussvorlage. Damit solle die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden.

Um Unterstützung bei Feiertagslösungen werden auch die Arbeitgeber gebeten. Diese sollten prüfen, ob die Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten.

Schoko-Weihnachtsmann mit Maske

Corona-Style: Schoko-Weihnachtsmann mit Maske

Was ist an Silvester erlaubt?

Nach dem Willen der Länder soll Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. "Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen", heißt es in dem Entwurf. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.

Was ist für Schulen geplant?

Bund und Länder hatten zu Beginn der November-Regeln beschlossen, dass Schulen und Kindergärten "so lange wie möglich" offen bleiben sollen - anders als beim Lockdown im Frühjahr. An dieser Position halten die Länder grundsätzlich fest. Präsenzunterricht habe höchste Priorität, heißt es im Papier.

Da es jedoch wie in allen Bereichen, in denen Menschen zusammentreffen, auch in Schulen und Kitas zu einem vermehrten Infektionsgeschehen kommt, sind verschiedene Auflagen geplant. So soll bei einer Inzidenz über 50 ab der siebten Klassenstufe auch im Unterricht Maskenpflicht herrschen. Infektionsfreie Schulen sollen aber davon ausgenommen werden können.

Außerdem soll für ältere Schülerinnen und Schüler Wechselunterricht ermöglicht werden: "In besonderen Infektionshotspots sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen (außer Abschlussklassen) schulspezifisch umgesetzt werden, beispielsweise Hybridunterricht."

Klassenfahrten und Schüleraustausch bleiben untersagt. Die Quarantäne für Klassenkameraden eines positiv getesteten Schülers wird auf fünf Tage verkürzt. An Schulen sollen verstärkt Schnelltests durchgeführt werden.

Im Gespräch ist zudem offenbar, die Weihnachtsferien vorzuziehen. Im Gespräch ist, dass die Weihnachtsferien bundesweit am 19. Dezember beginnen.

Was ist mit Risikogruppen?

Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat geben. Je nach Verfügbarkeit wird dieser Anspruch schrittweise erhöht. Der Bund soll nach Vorstellung der Länder einen noch umfassenderen und niederschwelligeren Einsatz von Schnelltests vorsehen.

Gibt es weitere Finanzhilfen?

Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine sollen verlängert werden. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 - etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. Auch Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung soll der Bund prüfen.

Wichtig ist: Alle diese Maßnahmen sind noch kein Beschluss, sondern lediglich eine Vorlage für die Gespräche mit dem Bund am Mittwoch. Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass es noch Änderungen geben wird.