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Contergan-Opfer dürfen wieder zu Boykott aufrufen
Landgericht hebt einstweilige Verfügung auf

Contergan-Opfer dürfen wieder zu Boykott aufrufen

Per einstweiliger Verfügung war Contergan-Opfern ein Boykott-Aufruf verboten worden, jetzt hat das Landgericht Köln diese Entscheidung aufgehoben. Die Opfer dürfen wieder zum Boykott von Produkten der Unternehmerfamilie Wirtz aufrufen. Dieser gehört der Contergan-Produzent Grünenthal.

Von Antraud Cordes-Strehle, wdr

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Stand: 24.06.2009 18:31 Uhr
 

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