Kanzlerin Merkel spricht vor dem Bundestag.
FAQ

Verhandlung in Karlsruhe Grüne klagen mehr Informationen ein

Stand: 09.05.2017 04:07 Uhr

Zu oft verweigert die Regierung der Opposition im Bundestag wichtige Informationen - so sehen es die Grünen und haben vor dem Verfassungsgericht geklagt. Um welche Rechte es dabei geht und warum sie für die Opposition so wichtig sind, erklären wir in unserem FAQ.

Von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

Was macht die Opposition im Bundestag so schwach?

Seit der vergangenen Wahl 2013 heißt die Realität im Deutschen Bundestag: Riese gegen Zwerg. Auf der einen Seite die Regierungsfraktionen mit mehr als 500 Abgeordneten, auf der anderen Seite die kleinen Fraktionen von Linken und Grünen mit zusammen gerade einmal 127 Sitzen. Nur knapp 20 Prozent der Abgeordneten stellt die Opposition. Für wichtige Oppositionsrechte wie die Prüfung von Gesetzen beim Bundesverfassungsgericht sind aber 25 Prozent nötig. Deshalb umso wichtiger: die Frage- und Informationsrechte der Opposition.

Warum haben die Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt?

Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, dass sie auf wichtige Anfragen keine klaren Antworten geben. Warum bekommen Banker Boni, obwohl ihre Banken mit Milliarden Euro Steuergeld gerettet werden müssen? Wie konnte es dazu kommen, dass beim Bahn-Projekt Stuttgart 21 die Kosten explodieren? Alles Fragen, die die Opposition in dieser Legislaturperiode gestellt hat und bei denen die Regierung wichtige Informationen verweigerte, beklagen die Grünen. Konstantin von Notz von den Grünen im Bundestag sagte der ARD-Rechtsredaktion, dass die Regierung so einen Grundpfeiler der Demokratie aushöhle: "Wenn die Bundesregierung Geheimniskrämerei betreibt und alle relevanten Informationen für sich behält, dann kriegen sie weder gute Gesetze noch eine gute Diskussion darüber hin. Das Fragerecht des Parlaments ist eine Grundsäule unseres Parlamentarismus." Und dieses Recht höhle die Bundesregierung seit Jahren aus.

Um welche Rechte der Opposition geht es genau?

Die Parlamentsrechte, um die in Karlsruhe gestritten wird, stehen streng genommen allen Fraktionen zu, und nicht nur der Opposition. Aber für die Opposition sind diese Rechte besonders wichtig, allen voran das Fragerecht von Abgeordneten gegenüber der Regierung. Bei dem jetzigen Verfahren geht es vor allem um die sogenannte Kleine Anfrage. Sie kann von einer Fraktion oder von fünf Prozent der Abgeordneten schriftlich an die Regierung gestellt werden. Die muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen antworten.

Neben der Kleinen Anfrage gibt es die sogenannte Große Anfrage. Auch dabei wird eine schriftliche Frage an die Regierung gestellt. Allerdings muss es nach der Antwort noch eine Aussprache im Plenum geben. Im Parlamentsalltag hat die Kleine Anfrage wesentlich größere Bedeutung als die Große. Es wird erwartet, dass in dieser Legislaturperiode der bisherige Rekord von 3299 Kleinen Anfragen noch getoppt wird.

Was wollten die Grünen von der Bundesregierung wissen?

In Karlsruhe verhandelt werden nun zwei Themenfelder, bei denen die Grünen das Fragerecht verletzt sehen: die Deutsche Bahn und die Bankenkrise. Bei Fragen, wie die Mehrkosten für Stuttgart 21 zustande kommen oder welche Strukturprobleme bei der Bahn Zugverspätungen verursachen, habe die Bundesregierung oft die Antwort verweigert. Deren Begründung: Über Unternehmensentscheidungen könne es keine Auskunft geben. Auch bei der Frage, was die staatliche Bankenaufsicht vor der Bankenkrise versäumt habe, habe die Regierung gemauert, sagt von Notz von den Grünen. Bei der Rettung von Banken mit Steuergeld müsse aber alles offen auf den Tisch: "Es kann nicht sein, dass die Öffentlichkeit nicht erfährt, was in diesen Unternehmen genau passiert, wie zum Beispiel die Manager bezahlt werden, welche Boni ausgeschüttet werden, während der Steuerzahler mit Milliarden Euro haftet. Das ist schädlich für eine Demokratie. Deswegen brauchen wir da mehr Transparenz."

Dienstag und Mittwoch wird nun verhandelt, ob die Fragerechte der Opposition verletzt wurden. Dass das Verfassungsgericht zwei Verhandlungstage angesetzt hat, zeigt, dass die Richter das parlamentarische Fragerecht ernst nehmen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete am 09. Mai 2017 tagesschau24 um 11:00 Uhr und die tagesschau um 14:00 Uhr.