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Barette der Richter am Bundesverfassungsgericht

Geteilte Reaktionen auf Karlsruher Entscheidung

Bundeswehr-Beschluss spaltet Regierung

Die Bundeswehr darf bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen auch militärische Mittel etwa zur Abwehr von Terrorangriffen einsetzen. Mit dieser Entscheidung ändert das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung. Die Reaktionen sind geteilt - auch innerhalb der Bundesregierung.

Die Bundesminister für Inneres und Verteidigung, Hans-Peter Friedrich (CSU) und Thomas de Maizière (CDU), betonten in einem gemeinsam verbreiteten Text, der Beschluss bestätige "die Rechtsauffassung der Bundesregierung im Kern". "Die Sicherheit unserer Bürger, gerade auch in Extremfällen, zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben unseres Staates." De Maizière würdigte die Entscheidung der Richter ausdrücklich. "Die Schutzpflicht des Staates hat zu Recht Vorrang gegenüber Zuständigkeitsfragen der Sicherheitsbehörden." Die Bundeswehr werde im Ernstfall "hoch verantwortlich ihre Befugnisse wahrnehmen".

Verfassungsgericht erlaubt Bundeswehreinsätze im Innern
tagesthemen 21:45 Uhr, 17.08.2012, Robin Lautenbach, ARD Berlin

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Ganz anders klang die Interpretation aus dem FDP-geführten Justizministerium. Dort hob man die Bedeutung der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit hervor. "Die Bundesrepublik ist mit dem Grundsatz groß geworden, dass die Bundeswehr kein Hilfspolizist ist", unterstrich Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Für die FDP in Regierungsverantwortung bleibe das "handlungsleitend". Sie fügte hinzu: "Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, ist politisch richtig."

Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger
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Die Minister Friedrich (Innen) und Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz) sind in vielen Punkten uneins. Auch den heutigen Gerichtsbeschluss interpretieren sie unterschiedlich.

CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl widersprach der FDP-Vize-Chefin: Das von einigen gebetsmühlenartig vorgetragene vermeintliche Tabu, 'kein Bundeswehreinsatz im Innern", sei nunmehr widerlegt. Schließlich könne es terroristische Anschläge geben, "bei deren Abwehr die Polizei allein überfordert wäre".

Keine Definitionen, keine Beispiele

Sein Amtskollege von der SPD, Michael Hartmann, betonte hingegen, das Karlsruher Gericht lasse "alle Verantwortlichen hilflos zurück, wenn es von 'Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes' spricht, die eine Ausnahme rechtfertigten". Nirgendwo würden "diese definiert oder Beispiele dafür genannt", sagte der SPD-Innenexperte. Auch Grünen-Chefin Claudia Roth verwies auf diesen Punkt. Die Entscheidung bedeute "keine Rechtssicherheit in schwierigen Entscheidungssituationen". Die Linkspartei sprach von einer "Verfassungsänderung durch die Hintertür".

Bundeswehrverband begrüßt Entscheidung und äußert Bedenken

Der Bundeswehrverband begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Vorsitzende des Verbandes, Ulrich Kirsch, erklärte in der "Passauer Neuen Presse": "Für die Truppe ist Rechtssicherheit gegen Terrorangriffe von zentraler Bedeutung."

Das Gericht habe "klar gemacht, was geht - und was nicht". Wenn die Politik eine weitere Ausweitung der Befugnisse und Unterstützungsleistungen für die Polizeien der Länder und des Bundes wünsche, müsse sie das Grundgesetz ändern, sagte Kirsch. Er habe aber großes Vertrauen in die Politik, "dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch zukünftig die Ultima Ratio bleiben wird, und glaube nicht, dass die heutige Entscheidung als Einfallstor für eine Ausweitung genutzt werden wird oder kann".

Problematisch könne die alleinige Zuständigkeit der gesamten Bundesregierung für die Anordnung des Einsatzes im Innern sein. Es könne Fälle geben, in denen die Zeit so knapp bemessen sei, dass die Entscheidung aller 16 Kabinettsmitglieder nicht herbeigeführt werden könne, so Kirsch.

Ein Richter gegen 15

Ähnliche Kritik kommt auch aus dem Gericht selbst: In einem Sondervotum stellte sich Verfassungsrichter Reinhard Gaier gegen seine versammelten Kollegen. Der Beschluss habe die Wirkung einer Verfassungsänderung, das Gericht habe seine Befugnisse überschritten.

Zudem bleibe vieles unklar: Seine Richterkollegen verwendeten "gänzlich unbestimmte, gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare" Kriterien für die Zulässigkeit von Bundeswehr-Aktionen. "Wie ist beispielsweise zu verhindern, dass im Zusammenhang mit regierungskritischen Großdemonstrationen - wie etwa im Juni 2007 aus Anlass des G8-Gipfels in Heiligendamm - schon wegen befürchteter Aggressivität einzelner teilnehmender Gruppen bewaffnete Einheiten der Bundeswehr aufziehen?"

Lob und Kritik für Karlsruher Urteil zu Bundeswehreinsätzen im Innern
tagesschau 20:00 Uhr, 17.08.2012, Jochen Graebert, ARD Berlin

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Ruf nach Grundgesetzänderung

Die Bundesregierung will mögliche Konsequenzen aus der Entscheidung des Gerichts jetzt gründlich prüfen. Welche das sein könnten, führten die Minister Friedrich und de Maizière aber nicht weiter aus. Doch erste Rufe nach einer Grundgesetzänderung zu Bundeswehreinsätzen im Inneren werden bereits laut. Es sei "völlig unpraktikabel", dass die gesamte Bundesregierung zu einer Sondersitzung zusammenkommen müsse, um über den Abschuss einer Maschine zu beraten, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag entschieden, der Streitkräfteeinsatz sei "in Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" vom Grundgesetz gedeckt. Ein Abschuss von Passagiermaschinen im Fall eines Terrorangriffs bleibt jedoch verboten; auch ein Einsatz gegen Demonstranten ist ausgeschlossen. Die Richter betonten, auch in Eilfällen sei immer ein Beschluss der gesamten Bundesregierung erforderlich. (Az. 2 PBvU 1/11).

Mit der Entschediung korrigierte das Plenum aus beiden Senaten des Gerichts eine Entscheidung des Ersten Senats zum Luftsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland "mit spezifisch militärischen Waffen" generell ausgeschlossen.

Karlsruhe erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inland
B. Wolf
17.08.2012 11:13 Uhr

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Stand: 17.08.2012 17:13 Uhr

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