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21.11.2009

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Libyen-Skandal

Widerstand gegen Bundeswehreinsatz im Inland

Große Koalition plant Änderung des Grundgesetzes

Widerstand gegen Bundeswehreinsatz im Inland

Die von der Großen Koalition geplante Verfassungsänderung für den Bundeswehreinsatz im Inland dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit am Widerstand der Bundesländer scheitern. Nach Nordrhein-Westfalen und Berlin deutete auch Sachsen-Anhalt an, im Bundesrat mit Nein stimmen zu wollen. "Das ist ein Entwurf für den Papierkorb, weil es im Bundesrat dafür sowieso keine verfassungsändernde Mehrheit geben wird", sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) der "Berliner Zeitung".

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) begrüßte zwar den Vorschlag, die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren einzusetzen. Jedoch schränkte er ein: "Ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Bundesländern - was die hoheitlichen Aufgaben der Länder im Bereich der Gefahrenabwehr angeht - ist überflüssig." Ähnlich äußerte sich der Zeitung zufolge ein Sprecher des hessischen Innenministeriums.

Widerstand in der SPD-Fraktion

F-4 ''Phantom'' des Geschwaders 71 ''Richthofen'' (Archivbild 2001) (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Abfangjäger des Typs "Phantom" könnten bei einer Flugzeugentführung zum Einsatz kommen. ]
Auch in der SPD-Bundestagsfraktion wird Widerstand gegen den Inlandseinsatz der Bundeswehr laut. "Wenn die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in dieser Form ins Parlament einbringt, werden erhebliche Teile der SPD-Bundestagsfraktion Probleme mit dem Text haben", sagte der Innenausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy der Zeitung "Die Welt". Nach einem alternativen Textvorschlag der SPD-Fraktion soll die Bundeswehr im Inland nur auf Verlangen eines Bundeslandes zur Verfügung gestellt werden dürfen. "Wir akzeptieren nur einen Polizeieinsatz mit militärischen Mitteln, keinen Bundeswehreinsatz im Inland schlechthin", sagte der hessische SPD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit. Nach seinen Angaben äußerten sich am Dienstag in der Fraktionssitzung rund 25 SPD-Abgeordnete kritisch zum Inlandseinsatz der Bundeswehr. Die Ausnahme im Grundgesetz müsse ausdrücklich auf die Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft und zur See begrenzt werden.

Nach dem Willen des Koalitionsausschusses soll die Bundeswehr auch in Deutschland Waffen einsetzen dürfen - allerdings nur, wenn die polizeilichen Mittel erkennbar nicht ausreichen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, es gehe nicht darum, dass eine generelle Ermächtigungsgrundlage für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern geschaffen werde. Vielmehr werde mit der Grundgesetzänderung ein rechtsfreier Raum geschlossen, und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Der Gesetzentwurf sei mit Justiz-, Verteidigungs- und Innenministerium sowie dem Auswärtigen Amt bereits abgestimmt und werde nun dem Kabinett zugeleitet.

Verfassungsgericht machte Auflagen

2006 hatten die Karlsruher Richter den Abschuss einer entführten Passagiermaschine verboten, wenn Unschuldige an Bord sind. Sollten in dem Flugzeug jedoch nur Terroristen sein, die die Maschine als Waffe einsetzen wollten, schloss das Verfassungsgericht den Abschuss nicht aus. Jedoch hat nur die Bundeswehr die Mittel, um ein Flugzeug am Himmel zu zerstören. Der Einsatz militärischer Gewalt im Innern wird aber vom Grundgesetz bislang verboten.

Die Große Koalition hatte sich zu Beginn der Legislaturperiode Ende 2005 darauf verständigt, die Verfassung zu ändern, um beispielsweise Anschläge nach dem Vorbild des 11. September 2001 zu verhindern.

Erweiterung des Artikels 35: Die Große Koalition will das Grundgesetz ändern, um den Einsatz der Bundeswehr in extremen Gefahrensituationen zu ermöglichen. Laut der Nachrichtenagentur dpa soll der Artikel 35 um folgende Absätze erweitert werden:

"Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen.

Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.

"Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle"

Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten im Einsatz gegen bei Gohlis an der Elbe Sandsäcke gegen das Elbhochwasser (Archivbild) (Foto: REUTERS) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen wie dem Elbhochwasser 2006 war der Einsatz von Soldaten der Bundeswehr bereits erlaubt. ]
Bislang sieht der Grundgesetzartikel 35 vor, dass die Bundeswehr lediglich bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen zur Unterstützung herangezogen werden kann. Zukünftig soll die Bundesregierung nun auch für die "Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle" den Einsatz deutscher Soldaten anordnen können. Diese Verfassungsänderung bezieht sich den Angaben zufolge auf alle Notfälle auf deutschem Hoheitsgebiet, also auch in der Luft und in Küstennähe. Die Verfassungsänderung sieht zudem vor, dass bei Gefahr im Verzug der zuständige Bundesminister entscheide.

Stand: 08.10.2008 08:37 Uhr
 

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