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"Man sieht in den eigenen Tod", so beschreibt ein ehemaliger Soldat den Ausgangspunkt seiner Leidensgeschichte. Sein Trauma erkennt die Bundeswehr bislang nicht als Wehrdienstbeschädigung an. Wie er kämpfen viele um diese Anerkennung. Der Wehrbeauftragte Robbe nennt das einen "Skandal".
Von Christoph Heinzle, NDR
Es war der Sommer, in dem es blutiger wurde für die Bundeswehr im nordafghanischen Kundus. 2006 erstarkten die Taliban. Die Anschläge häuften sich. Als Presseoffizier musste Andreas Timmermann-Levanas die neue Lage nach außen transportieren. Und er war hautnah dabei, etwa bei einem mehrstündigen Gefecht. "Ich habe eine Panzerfaustrakete direkt auf mich zufliegen sehen. Und die ist wenige Meter über unser Fahrzeug hinweg geflogen. In dem Moment hat man noch nicht einmal Zeit, Angst zu haben. Die kommt erst danach. Denn das geht so schnell", erinnert er sich. "Man sieht in die Fratze des Terrors und gleichzeitig in den eigenen Tod. Man sitzt schon auf der Schippe des Todes. Und dann springt man wieder runter. Das geht innerhalb von einer Millisekunde."
Kundus im Jahr 2006 ist der Beginn einer langen Leidensgeschichte - und eines langen Kampfes des Offiziers gegen die Bundeswehr. Nach seiner Rückkehr wird der Oberstleutnant psychisch krank, ringt seitdem um volle Anerkennung einer sogenannten Wehrdienstbeschädigung.
Der frühere Stabsunteroffizier Christian Bernhardt brauchte fünfeinhalb Jahre, um zu seinem Recht zu kommen. Im Irak-Krieg 2003 war er Teil des deutschen ABC-Schutztrupps in Kuwait. Häufig unter Raketenbeschuss, in Schutzkleidung. "Ich hatte irgendwann mal einen Wasserfüllstand in der Maske, wo Schweiß sich Richtung Mund bewegte, wo ich vor der Frage stand: Was mache ich jetzt? Vielleicht kriege ich keine Luft mehr, kann nicht mehr weiteratmen. Muss ich die Maske abmachen? Was passiert, wenn die Rakete einschlägt und es sind wirklich chemische Waffen in der Rakete?"
Zurück in Deutschland bekommt Bernhardt immer wieder Herzrasen, Schweißausbrüche – typische Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung. "Wenn Auslöser kamen wie so ein ähnlicher Ton wie die Alarmierung damals, oder wenn ich einen Hubschrauber gehört habe, dann bin ich in eine Starre verfallen. Da saß ich dann am Fenster und konnte mich gar nicht mehr bewegen und war in so einem Raum gefangen."
Doch die medizinische Gutachterin bezeichnet Beschuss als "nicht außergewöhnlich belastend" für einen Soldaten im Auslandseinsatz und lehnt die Anerkennung einer dienstbedingten Schädigung ab. Bis Ende 2008 dauert der Gang durch die Instanzen, bis Bernhardt 60 Prozent Schädigung anerkannt werden.
Bei Afghanistan-Veteran Timmermann-Levanas lehnte dieselbe Gutachterin Ansprüche ab und erkennt lediglich private Probleme. Erst nach Widerspruch diagnostizieren Bundeswehrärzte: Posttraumatische Belastungsstörung durch den Auslandseinsatz. Seitdem folgt jedem Gutachten ein Gegengutachten. "Wenn man solche Schreiben liest, wenn man Tage und Nächte selber wieder Schreiben entwerfen muss für das Gericht, wenn man den eigenen Staat anklagen muss – dann ist das alles andere als gesund. Gerade wenn man so krank ist", sagt Timmermann-Levanas.
[Bildunterschrift: Der Wehrbeauftragte Robbe kritisiert den Umgang der Bundeswehr mit den Soldaten. ]
600 sogenannte Wehrdienst-Beschädigungsverfahren gab es bis heute, so Reinhold Robbe, der noch amtierende Wehrbeauftragte des Bundestages. Weniger als ein Drittel sei anerkannt worden: "Dann muss man schon fast unterstellen, dass auch System dahinter steckt, die Zahl der Anerkennungen künstlich niedrig zu halten." Offenbar, so Robbe, wolle die Bundeswehr ein bestimmtes Ergebnis von den Gutachtern – zum Nachteil der Betroffenen. "Dass die Soldaten, die sich über Jahre hinweg mit den Behörden herumschlagen müssen, das Gefühl haben, dass sie vom Dienstherren und damit letzten Endes auch vom Staat alleine gelassen werden, das bezeichne ich als Skandal."
Für die Traumatisierten ist das jahrelange Gezerre belastend, der Behörden- und Paragrafendschungel schwer zu durchdringen. So schildert es Timmermann-Levanas: "Der Soldat kennt sich damit nicht aus. Die Bundeswehr ist nicht mehr zuständig für den ehemaligen Soldaten. Er steht völlig allein und meistens noch kraft- und hilflos in Deutschland und soll irgendeinen Rechtsweg beschreiten, um sein Recht zu bekommen. Das schafft er nicht."
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