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Inland
Bundestag  (Foto: dpa/dpaweb)

Bundestag: Ausbildung im Terrorcamp künftig strafbar

Tag der Justiz im Bundestag

Bis zu zehn Jahre Haft bei Ausbildung im Terrorcamp

Militärische Ausbildung in einem Lager in Pakistan. (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Terrorcamp in Pakistan: Wer sich als Deutscher hier aufhält, macht sich künftig strafbar. ]
Die Abgeordneten des Bundestags haben über eine Reihe juristischer Fragen entschieden. "Mit den fünf Gesetzen vollenden wir das strafrechtliche Arbeitsprogramm der Großen Koalition", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. So ist der Aufenthalt in Terrorcamps künftig strafbar. Wer sich in einem solchen Lager ausbilden lässt oder selbst ausbildet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.

Auch die Anleitung zu schweren Gewalttaten soll künftig unter Strafe gestellt werden. Dazu zählt unter anderem die Verbreitung entsprechender Informationsmaterialien im Internet, wie Anleitungen zum Bombenbau.

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Kronzeugenregelung und gerichtliche Deals

Zudem beschlossen die Abgeordneten, die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung wieder in Kraft zu setzen und gerichtliche Absprachen, sogenannte Deals, gesetzlich zu verankern. Damit soll eine jahrzehntelange Praxis in den Gerichtssälen auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Absprachen sind nur in öffentlichen Hauptverhandlungen zulässig und unterliegen der rechtlichen Überprüfung. Ein Verzicht auf Rechtsmittel darf nicht vereinbart werden. Ein auf Absprachen beruhendes Urteil kann somit wie jedes andere von der nächsten Instanz überprüft werden.

Höhere Entschädigung für Justizopfer

Blick aus dem Zellenfenster (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Wer zu Unrecht im Gefängnis saß, bekommt jetzt mehr Geld. ]
Außerdem sollen zu Unrecht Inhaftierte künftig 25 Euro anstatt wie bisher 11 Euro Entschädigung pro Tag erhalten. Daneben ersetzt der Staat alle entstandenen Vermögensschäden wie Verdienstausfälle oder Beiträge zur Rentenversicherung.

Auch das Untersuchungshaftrecht wird neu geregelt. Ein Festgenommener muss jetzt unverzüglich über seine Rechte belehrt werden und nicht erst bei Beginn der Verhandlung. Die Neuregelung ist auch eine Folge der Föderalismusreform. Der Bund ist jetzt für das "Ob" der Haft zuständig, die Ländern regeln das "Wie", also den Vollzug der Haft.

Stand: 28.05.2009 12:21 Uhr
 

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