Inland
Der Bundessicherheitsrat
Stichwort
Entscheidungen unterliegen strikter Geheimhaltung
Der Bundessicherheitsrat:
Der Bundessicherheitsrat ist ein Ausschuss des Kabinetts und das höchste Organ für die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik. Er berät über Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und koordiniert die Arbeit der Bundesressorts im militärischen und zivilen Bereich. Im Rat werden insbesondere Entscheidungen über Exportgenehmigungen für Waffen und Rüstungserzeugnisse getroffen. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.
Seine in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Beratungen sind geheim. Die Öffentlichkeit wird weder über die Termine noch über die Tagesordnungen informiert. Die Protokolle befinden sich als geheime Verschlusssache im Bundeskanzleramt.
Der Bundessicherheitsrat kann endgültig entscheiden, sofern nicht nach dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich ist. Deswegen ist er bereits mehrfach in die Kritik geraten, etwa wegen U-Boot-Lieferungen an Israel oder Panzerlieferungen in die Türkei.
Dem Rat gehören neun ständige Mitglieder an - neben der Kanzlerin, ihrem Vizekanzler und dem Chef des Bundeskanzleramts die Minister für Finanzen, Auswärtiges, Inneres, Justiz, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit.
Stand: 05.07.2011 07:31 Uhr