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Bundesrat

Betreuungsgeld, Beschneidung, Praxisgebühr

Was sonst noch im Bundesrat entschieden wurde

Neben der Entscheidung für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren hat der Bundesrat weitere Themen beschlossen. Das Betreuungsgeld hat die letzte Hürde genommen, auch die Beschneidung wurde von der Länderkammer erlaubt. Die Praxisgebühr wird endgültig abgeschafft.

Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeldgesetz hat im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer scheiterten mangels Mehrheit in der Länderkammer mit ihrer Forderung, das umstrittene Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut zu verhandeln. Das Gesetz wird jetzt zum 1. August 2013 in Kraft treten.

Eltern, die ab diesem Zeitpunkt für ihre zwei- und dreijährigen Kinder keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, erhalten dann ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, später 150 Euro. SPD und Grüne haben Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt.

Beschneidung

Der Bundesrat hat die gesetzliche Regelung der religiös motivierten Beschneidung von Jungen besiegelt. Sie bleibt damit erlaubt. Die Länderkammer billigte das Gesetz, mit dem der Eingriff ausdrücklich erlaubt wird, wenn er nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen demnach Säuglinge auch von religiösen Beschneidern, die keine Ärzte sind, beschnitten werden, sofern sie dafür ausgebildet sind.

Praxisgebühr

Der Bundesrat hat der Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 zugestimmt. In der Koalition war das Aus für die Gebühr eine Forderung der FDP, während die Union lieber daran festgehalten hätte. Die Gebühr wurde wegen der bürokratischen Mehrarbeit kritisiert. Zudem wurde das Ziel verfehlt, die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren.

Lebensversicherungen

Die Länderkammer hat vorerst das umstrittene Gesetz zur Kürzung der Auszahlbeträge von Lebensversicherungen gestoppt. Eine von der Bundesregierung nachträglich auf den Weg gebrachte Verordnung zur Einschränkung der Kürzungen sei nicht ausreichend, hieß es.

Bildungspaket:

Der Bundesrat hat in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, Kindern aus besonders förderungsbedürftigen Familien den Zugang zu Leistungen aus dem Bildungspaket zu erleichtern. Dies betrifft Schülerfahrkarten, Kosten für Sportausrüstung, finanzielle Hilfen bei Klassenausflügen und Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen.

Steuerrecht:

Die Länder haben zudem einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, den Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zu erleichtern und den Arbeitnehmerpauschbetrag zu erhöhen.

Entlastung der Kommunen bei der Alters-Grundsicherung:

Die Kommunen werden bei den Milliardenkosten für die Grundsicherung im Alter zusätzlich entlastet. Laut dem neuen Gesetz erstattet der Bund den Kommunen schneller als bislang die Unterhaltskosten für Menschen, die über keine existenzsichernde Rente verfügen. Der Bund trägt bislang 45 Prozent der Kosten und soll diese 2014 ganz übernehmen.

Haftungsumlagen für See-Windparks

Der Bundesrat hat eine neue Haftungsumlage ermöglicht, mit der die Verbraucher ab Anfang 2013 Mehrkosten beim Anschluss von See-Windparks mittragen sollen. Ein Netzbetreiber soll pro Jahr bei verspäteten Anschlüssen oder Störungen maximal 110 Millionen Euro selbst bezahlen. Der Rest kann über die Netzentgelte auf die Strompreise abgewälzt werden.

Pro Jahr könnten für einen Haushalt bei einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden durch die neue Umlage Mehrkosten von 8,75 Euro entstehen. Einige Stromversorger haben dies bereits bei ihren Strompreissteigerungen eingerechnet. Mit der Regelung soll die Planungs- und Investitionssicherheit gestärkt und der Netzanschluss der Offshore-Windparks so beschleunigt werden.

Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 14. Dezember 2012 um 15:00 Uhr.

Stand: 14.12.2012 17:47 Uhr

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