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Entscheidungen des Bundesrats
Rentenbeitrag sinkt, Sterbehilfe-Verbot rückt näher
Die Tagesordnung war kurz - Gesetzesbeschlüsse wurden nicht gefasst. So passierte der Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe ungehindert den Bundesrat. Ein Antrag gegen die Senkung der Renten-Beitragssätze wurde abgelehnt und Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar ein paar Euro mehr Geld. Die Entscheidungen im Überblick:
Ein Verbot der kommerziellen Sterbehilfe rückt näher. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung passierte ungehindert den Bundesrat. Danach soll eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten, wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt. Angehörige, nahestehende Menschen, Ärzte und Pfleger sollen für die Begleitung zum Sterbehelfer aber nicht belangt werden. Voraussichtlich noch im November soll der Ende August im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
Verbot der kommerziellen Sterbehilfe rückt näher
tagesschau 12:00 Uhr, 12.10.2012, Ulla Fiebig, ARD Berlin
Renten-Beitragssätze werden sinken
Zum Jahreswechsel wird der Renten-Beitragssatz wohl - wie von der Bundesregierung geplant - von 19,6 auf 19,0 Prozent sinken. Die Gegner des Vorhabens, die zuvor auch aus den Reihen der CDU Zustimmung erhalten hatten, fanden keine Mehrheit für den Antrag, Anfang 2013 auf die Absenkung ganz zu verzichten und das zusätzlich vereinnahmte Geld in einem Demografiefonds für härtere Zeiten anzusparen. Der Gesetzentwurf zur Beitragshöhe muss noch vom Bundestag verabschiedet werden - er bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Acht Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger
Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar mehr Geld: Der Bundesrat billigte in Berlin die vom Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Regelsatzes für allenstehende Langzeitarbeitslose von derzeit 374 Euro auf 382 Euro. Damit nimmt die Regierung die vorgeschriebene Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung vor.
Die letzte Erhöhung zum 1. Januar dieses Jahres hatte zehn Euro betragen. Der Satz für den Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich nunmehr um ebenfalls acht Euro auf 345 Euro. Der Betrag für Kinder von sechs bis 14 Jahren steigt um vier Euro auf 255 Euro, der für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren um zwei Euro auf 289 Euro. Linke, Grüne und Sozialverbände hatten die Erhöhung im Vorfeld des Kabinettsbeschluss als nicht ausreichend kritisiert.
Mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
Betreiber eines drahtlosen Netzwerks (WLAN) sollen künftig nicht mehr so schnell haften, wenn WLAN-Nutzer im Internet gegen das Gesetz verstoßen. Der Bundesrat befürwortete eine entsprechende Initiative aus Berlin und Hamburg, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine Änderung der entsprechenden Gesetze das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken.
In dem ohne Aussprache verabschiedeten Entschließungsantrag wird auf die "beträchtlichen Risiken" verwiesen, die für Betreiber von öffentlichen WLANs bestehen, wenn sie ihren Gästen einen drahtlosen Zugang zum Internet bieten. "Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder z.B. Cafés existenzgefährdend sind", heißt es in dem Antrag. Dies verhindere derzeit, dass in stärkerem Maße WLANs frei zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 12.10.2012 17:24 Uhr
