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[Bildunterschrift: Der Bundesrat traf keine Entscheidung zum Steuersenkungsgesetz. ]
Im Bundesrat haben die Steuersenkungspläne der schwarz-gelben Koalition keine Mehrheit gefunden. Die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression endete in einer ersten Beratung mit einem Patt. Die SPD-geführten Länder argumentierten mit Blick auf den Zwang zur Haushaltskonsolidierung, es gebe derzeit keinen finanzpolitischen Spielraum. Gleichwohl gelang es ihnen nicht, die Steuerpläne im ersten Anlauf zu kippen.
Der Bundestag kann nun weiter verhandeln, im Frühjahr soll erneut über das Vorhaben abgestimmt werden, danach ist ein Vermittlungsverfahren möglich. Das Kabinett hatte im Dezember Steuererleichterungen in zwei Stufen für 2013 und 2014 beschlossen. Das Entlastungsvolumen soll bei insgesamt sechs Milliarden Euro liegen. Der Entwurf zielt auf den Abbau der kalten Progression ab, die Einkommenszuwächse von Arbeitnehmern ungewollt wieder auffrisst. Der Verlauf der Steuertarife soll demnach so geändert werden, dass dieser Effekt abgeschwächt wird. Zudem soll der Grundfreibetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, auf 8354 Euro steigen.
Eine Initiative der SPD- oder Grünen-geführten Bundesländer zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Zwar unterstützten auch verschiedene CDU-Ministerpräsidenten grundsätzlich das Anliegen, gegen Lohndumping vorzugehen. Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) verlangte jedoch, dass dabei vor allem die Tarifpartner einbezogen werden müssten.
Dagegen fand die Neuauflage des Bankenrettungsfonds SoFFin eine große Mehrheit. Der "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" kann Banken in Deutschland im Notfall bis zu 80 Milliarden Euro Kapitalspritzen gewähren und Bürgschaften in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro übernehmen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte bei der Verabschiedung im Bundestag Ende Januar versichert, die Banken müssten die Hilfen wahrscheinlich gar nicht in Anspruch nehmen. Das bis Jahresende befristete Gesetz stärkt zugleich die Kontrolle über die Banken - die Finanzaufsicht BaFin bekommt neue Kompetenzen.
Der Bundesrat billigte auch den im Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag ausgehandelten Kompromiss über ein neues Abfallgesetz. Darin wird die Position der Kommunen gegenüber privaten Entsorgern deutlich gestärkt. "Rosinenpickerei" von lukrativen Abfällen durch private Entsorger werde verhindert, sagte die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.
Bei dem Kreislaufwirtschaftsgesetz geht es um viel Geld. In Deutschland werden 13 Prozent der Rohstoffe durch recycelte Abfälle ersetzt. Die Entsorgungsbranche macht bis zu 50 Milliarden Euro Umsatz. Die Kommunen hatten befürchtet, dass sich private Entsorgungsunternehmen vor allem auf die Abfälle konzentrieren, die sich als Rohstoffe besonders lukrativ wieder vermarkten lassen. Der Kompromiss sorge für einen "fairen Ausgleich", so Lemke. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist auch Voraussetzung für eine Reform des Wertstoffgesetzes. Es soll ermöglichen, dass künftig alle Arten von Plastik und Metallen in einer Tonne landen und dann abgeholt werden. Künftig könnten Verbraucher also auch alte Plastikschüsseln oder kaputtes Spielzeug in eine sogenannte Wertstofftonne werfen.
Verbraucher sollen sich künftig schneller, umfassender und preisgünstiger bei Behörden informieren können. Dort gibt es nun auch Auskünfte über Haushaltsgeräte und Heimwerkerartikel. Das sieht das neue Gesetz zur Verbraucherinformation vor, das der Bundesrat ebenfalls billigte. Bislang waren nur Auskünfte über Lebens- und Futtermittel, Kleidung oder Spielwaren zu erhalten. Mit der Novelle soll das 2008 in Kraft getretene Gesetz deutlich verbessert werden. Einfachere Anfragen, für die bisher Gebühren von 5 bis 25 Euro entrichtet werden mussten, sind laut Gesetz in Zukunft bundesweit kostenfrei.
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