Letzte Bundesratssitzung vor Wahl Länder billigen Schulobst und EU-Begleitgesetze

Stand: 18.09.2009 11:17 Uhr

In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat im Schulobststreit eingelenkt. Die Länder ließen das umstrittene Gesetz passieren - obwohl sie nicht durchsetzen konnten, dass der Bund die Kosten übernimmt. Die Länderkammer gab auch einstimmig grünes Licht für die EU-Begleitgesetze.

Das Schulobst-Programm kann kommen. Der Bundesrat ließ bei seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl das Gesetz für kostenloses Obst an Schulen nach monatelangem Streit passieren. Die Länder sollen die EU-Mittel von 20 Millionen Euro mit rund 18 Millionen Euro mitfinanzieren. Dies hatten sie bisher abgelehnt und gefordert, dass der Bund den deutschen Anteil trägt. Offen ist noch, ob alle Länder sich an dem europäischen Programm beteiligen, das die Ernährung von Jugendlichen verbessern soll.

Die Entscheidung war dringend, weil das neue Schuljahr bereits begonnen hat. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte an die Länder appelliert, das Gesetz nicht scheitern zu lassen.

EU-Begleitgesetze gebilligt

Der Bundesrat stimmte zudem einstimmig für die EU-Begleitgesetze, die die Umsetzung des EU-Reformvertrags von Lissabon in deutsches Recht regeln. Der Bundestag hatte die Gesetze gegen die Stimmen der Fraktion der Linkspartei bereits gebilligt.

Das Paket aus vier Gesetzen regelt die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat an der EU-Politik. Wenn in der EU Abstimmungsregeln geändert werden oder die EU neue Zuständigkeiten bekommt, dann darf das künftig nicht mehr ohne die Zustimmung des Bundestags geschehen. In anderen Bereichen muss der Bundestag künftig umfassender und früher über EU-Rechtsetzung informiert werden. Die Regierung kann aber auch künftig bei Verhandlungen in der EU von der Bundestagsmeinung abweichende Entscheidungen treffen.

Eine Überarbeitung der Begleitgesetze war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Lissabon-Vertrag zwar prinzipiell für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hatte - gleichzeitig aber mehr Kompetenzen für Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen forderte. Unter anderem die Bundestagsfraktion der Linkspartei und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hatten das Gericht angerufen.

Die Länderkammer billigte außerdem unter anderem das neue Erbrecht und das Gesetz zur Rehabilitierung der so genannten Kriegsverräter.