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Urteil im Mordfall Buback erwartet

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart

Ex-RAF-Terroristin Becker legt Revision ein

Die wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilte Ex-RAF-Terroristin Verena Becker hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte ihr Verteidiger Hans Wolfgang Euler.

Die 59-Jährige war am vergangenen Freitag vom Oberlandesgericht Stuttgart zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Gericht hatte sie der "psychischen Beihilfe" zum Mord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe für schuldig befunden. Wegen einer früheren Verurteilung zu lebenslanger Haft gelten zweieinhalb Jahre bereits als vollstreckt. Die Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung an der Tat bestritten.

Becker-Anwalt rechnet nicht mit neuem Verfahren

"Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer Beihilfe nicht", sagte ihr Anwalt Euler zur Begründung der Revision. Er geht jedoch nicht davon aus, dass bei einem Erfolg der Revision vor dem Bundesgerichtshof das Verfahren neu aufgerollt werden muss. Es handele sich um eine rein rechtliche Frage, die ohne neue Beweisaufnahme entschieden werden könne. Der Bundesgerichtshof wird nun prüfen, ob es im Urteil des Oberlandesgerichts Rechtsfehler gibt.

Ex-Terroristin Becker wegen Beihilfe im Mordfall Buback verurteilt
tagesthemen 21:45 Uhr, 06.07.2012, Gigi Deppe, SWR

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Mammut-Prozess mit fast 100 Verhandlungstagen

In fast 100 Verhandlungstagen hatte das Stuttgarter Oberlandesgericht in den vergangenen eineinhalb Jahren acht Sachverständige und 165 Zeugen geladen. Das Verfahren gegen Becker war umfangreicher als mancher RAF-Prozess in Stuttgart in den 1970er und 1980er Jahren. Doch die zentrale Frage aus Sicht der Opfer, wer denn die tödlichen Schüsse auf Buback und seine Begleiter Georg Wurster und Wolfgang Göbel abgegeben hat, konnte auch dieser Prozess nicht klären. Buback und seine Begleiter waren in ihrem Dienstwagen von einem Motorrad aus erschossen worden.

Die frühere RAF-Terroristin Becker am Urteilstag vor dem Oberlandesgericht.
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Laut Richter Wieland (Mitte) hat Becker die Täter "wesentlich bestärkt".

Becker habe bei einem RAF-Treffen "vehement den Anschlag auf den Generalbundesanwalt gefordert" und die späteren Attentäter "wesentlich bestärkt", sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland in seiner Urteilsbegründung. Es gebe aber keine Hinweise darauf, dass sie unmittelbar an der Planung oder Durchführung der Tat beteiligt gewesen sei.

Das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock hatte in dem Verfahren angegeben, Becker habe bei dem Treffen Anfang 1977 in den Niederlanden auf eine schnellere Umsetzung von Terrorplänen gedrängt, etwa den Anschlag auf Buback oder die spätere Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Diese Aussage wertete das Gericht als glaubhaft.

Becker stand wegen ihrer Rolle in der Rote Armee Fraktion bereits vor Gericht. Wegen des Schusswechsels mit drei Polizisten bei ihrer Festnahme war gegen sie bereits 1977 eine lebenslange Haftstrafe verhängt worden. 1989 kam sie im Zuge einer Begnadigung vorzeitig frei. Becker hatte für die RAF unter anderem Waffendepots angelegt.

Stand: 11.07.2012 19:57 Uhr

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