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RAF-Prozess geht zu Ende

Urteil im Mordfall Buback erwartet

Heute geht der vorerst letzte Prozess um die Verbrechen der RAF zu Ende. Das Oberlandesgericht Stuttgart muss entscheiden, ob Verena Becker an der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback beteiligt war. Die Verteidigung fordert Freispruch.

Von Holger Schmidt, SWR, ARD-Terrorismusexperte

Ex-RAF-Terroristin Verena Becker
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Becker schwieg lange zu den Vorwürfen.

Fast hundert Verhandlungstage, acht Sachverständige und 165 Zeugen: Das Verfahren gegen Verena Becker war umfangreicher als mancher RAF-Prozess in Stuttgart in den 70er und 80er Jahren. Doch die zentrale Frage aus Sicht der Opfer, wer denn die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter Georg Wurster und Wolfgang Göbel abgegeben hat, konnte auch dieser Prozess nicht klären.

Zeugen belasten Becker

Viele ehemalige Terroristen mussten als Zeugen erscheinen, doch sie schwiegen. Nur wenige machten Aussagen, darunter Peter-Jürgen Boock aus Freiburg. Er belastete mit seiner Aussage Verena Becker. Nicht als Schützin, aber als mögliche Mittäterin. Doch kann man ihm glauben? Die Verteidigung sagt: Nein. Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler: "Ich denke wir haben überzeugende Gründe dafür abgeliefert, dass Herr Boock unglaubwürdig ist, dass auf ihn nicht zu stützen ist, weil er unzuverlässig ist und dafür haben wir verschiedene Beispiele gebracht, die nicht auf irgendeiner Spekulation beruhen."

Das Problem an Boocks Aussagen ist, dass sie sich im Laufe der Jahre immer wieder verändert haben. Teilweise sind ihm Lügen nachzuweisen. Zu RAF-Zeiten war er drogenabhängig, er nimmt bis heute starke Medikamente. Das alles ändert nichts an seiner heutigen Glaubwürdigkeit, sagt Bundesanwalt Walter Hemberger. Für ihn ist Peter-Jürgen Boock ein wichtiger Zeuge: "Wir sehen es anders. Wir sind der Auffassung, dass wir zutreffend und die richtige Meinung vertreten. Letztendlich wird das Gericht dann darüber zu befinden haben."

Prozess im Mordfall Buback geht zu Ende
H. Schmidt, SWR
06.07.2012 03:40 Uhr

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Urteil gegen Verena Becker im Mordfall Buback erwartet
tagesschau 12:00 Uhr, 06.07.2012, Kolja Schwartz, SWR

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Freispruch oder Verurteilung wegen Mordes?

Interessant am Verfahren gegen Verena Becker war, dass die Fronten ganz anders verliefen als in einem normalen Strafverfahren: Nebenkläger Michael Buback griff nicht nur die Angeklagte Verena Becker an, von deren Schuld er fest überzeugt ist. Er unterstellte der Bundesanwaltschaft mangelnde Aufklärung und griff am Ende sogar das Gericht an. So kam es, dass in weiten Strecken Bundesanwaltschaft und Verteidigung einer Meinung waren. "Wir haben sehr viele Gemeinsamkeiten mit der Verteidigung, was zum Beispiel die Übereinstimmung betrifft, dass Frau Becker nicht als Schützin auf dem Motorrad saß. Was den objektiven Tatablauf betrifft. Wir unterscheiden uns wesentlich in der Bewertung der Zeugenaussage von Herrn Boock", so Bundesanwalt Walter Hemberger.

Michael Buback
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Michael Buback ist von der Schuld Beckers überzeugt.

Und entsprechend unterschiedlich sind die Strafanträge: Vier Jahre und sechs Monate Haft wegen Beihilfe zu drei Morden beantragte die Bundesanwaltschaft. Sie glaubt, dass Verena Becker nicht nur bei der Planung und Vorbereitung des Attentats beteiligt war, sondern auch danach die Bekennerschreiben verschickt hat. Die Verteidigung fordert einen Freispruch. Michael Buback verlangte, sie als Mörderin zu verurteilen - ein Antrag, dem sich am Ende seine eigenen Rechtsanwälte nicht anschließen wollten.

Erscheint Buback zur Urteilsverkündung?

Ob Michael Buback heute zu Urteilsverkündung kommen wird, ist unklar. Er hatte angedeutet, fernbleiben zu wollen, weil für ihn das Ergebnis ohnehin feststehe. Verena Beckers Verteidiger Walter Venedey ist empört: "Ich bin der Meinung, dass es sozusagen ein verbales Bekenntnis zur Selbstjustiz gewesen ist, weil er ausführt, nicht ein Gericht hat fest zu stellen was passiert ist, sondern ich stelle das fest. Und das ist die rote Linie von der ich meine, dass Herr Buback sie überschritten hat mit seinem Schlussvortrag". Das Urteil über Verena Becker soll um 13 Uhr verkündet werden. Damit geht der vorerst letzte RAF-Prozess zu Ende.

Frank Bräutigam (ARD) zum Urteil gegen Verena Becker
tagesschau 12:00 Uhr, 06.07.2012

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Stand: 06.07.2012 04:25 Uhr

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