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Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Sangerhausen hat das Landgericht Halle Haftstrafen gegen drei der vier Angeklagten verhängt. Wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung müssen die drei Männer für drei Jahre und neun Monate, für vier Jahre und neun Monate sowie für fünf Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die Jugendschwurgerichtskammer verurteilte die angeklagte Frau wegen Beihilfe zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Der Vorsitzende Richter Peter zur Nieden sprach in seiner Urteilsbegründung von Rache und einer ausländerfeindlichen Gesinnung als Motiv für die Tat. Laut Gericht hatten die vier Angeklagten im Alter von 22 bis 27 Jahren am 6. Januar 2007 nach einer Feier in der Neonazi-Szene drei Molotow-Cocktails in die Flüchtlingsunterkunft geworfen. Verletzt wurde bei dem Anschlag niemand.
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